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Pilz: Ex-Assistentin sieht „nichts Strafrechtliches“

Von nachrichten.at/apa, 02. Februar 2018, 16:34 Uhr
Peter will das laufende Verfahren nicht kritisieren. An seinen Plänen, in den Nationalrat zurückzukehren, hält er weiterhin fest.  Bild: APA

WIEN/INNSBRUCK. Obwohl laut jener Assistentin, die Pilz Belästigung vorwirft, „kein strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt“, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. 

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen Peter Pilz nicht nur wegen einer angeblichen sexuellen Belästigung in Alpbach, sondern auch im Fall seiner Ex-Assistentin. Deren Anwältin hat einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, wonach "kein strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt", bestätigte ein StA-Sprecher einen "Kurier"-Bericht (Freitag). Die Ermittlungen laufen aber weiter. 

Der Fall der früheren Assistentin von Pilz, die ihm verbale und körperliche Belästigungen vorwirft, wurde kurz nach der Nationalratswahl bekannt. Sie hatte sich Ende 2015/Anfang 2016 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt. Wegen der medialen Berichterstattung sowie einer anonymen Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, erklärte Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck im Ö1-"Mittagsjournal".

"Nach Rücksprache meiner Mandantin (...) teile ich in Kenntnis der dort gegenständlichen Vorkommnisse und nach Prüfung der selben mit, dass diesbezüglich kein strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt", heißt es in einem Brief, den die Rechtsvertreterin der früheren Pilz-Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft geschickt hat. Die Anwältin war am Freitag vorerst nicht erreichbar.

"Diese Einschätzung wird natürlich berücksichtigt, aber ändert grundsätzlich nichts an den Ermittlungen", betonte Mayr. Letztlich komme es darauf an, wie die Staatsanwaltschaft den Verdacht qualifiziere. Die Ermittlungen stehen freilich noch ganz am Anfang, wie es zur APA hieß.

Pilz sagt, er nehme das Schreiben der Anwältin "zur Kenntnis", ein laufendes Verfahren wolle er aber nicht kommentieren. Gleichzeitig übte sich Pilz noch in Medienschelte: "Ich bin froh, dass das Ganze von der Medienjustiz übergegangen ist auf die Justiz des Rechtsstaates Österreich, und da hab ich allerhöchstes Vertrauen."

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
hepusepp (6.259 Kommentare)
am 03.02.2018 07:31

Hexenjagd, oder wie mache ich einen fertig! Trotz allen ist es gut, das Pilz die Grünen quasi in die Wüste geschickt hat! Für sein antreten gebührt ihm Dank und Anerkennung!

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 02.02.2018 19:23

Einen Straftatbestand verfolgen ist das Eine, jemanden fertigmachen etwas ganz Anderes. Das Ganze stinkt nach grüner Rache mit Unterstützung der Eurofighter- Lobbyisten !

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Tofu34 (2.493 Kommentare)
am 02.02.2018 17:38

Hexnjagd in der gegenart..die unschuldsvermutung wurde außer kraft gesetzt

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ricki99 (1.020 Kommentare)
am 02.02.2018 18:18

Zu dem Thema gibt es auch ein interessantes Interview mit Gregor Bloeb in der NEWS.

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( Kommentare)
am 02.02.2018 16:47

Ich erwarte auf die baldige Heiligsprechung durch die Systemmedien!

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caber (1.956 Kommentare)
am 02.02.2018 16:43

"Strafrechtlich nicht relevant" und "ok" sind allerdings zweierlei Paar Schuhe...

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jack_candy (7.727 Kommentare)
am 02.02.2018 17:07

Stimmt absolut.
Das Ganze ist aber auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wenn ein Mann (Frauen kommen in dieser Rolle ja eher selten vor) etwas strafrechtlich Relevantes getan hat, muss er bestraft werden - Rücktritt, Geldstrafe, Gefängnis.
Geht es aber "nur" um blöde Bemerkungen, dumme Anmache oder leichtes Betatschen, ist auch eine Strafe oder Wiedergutmachung fällig, aber es wäre unverhältnismäßig, wenn dadurch das komplette Berufs- und Privatleben zerstört wird.

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rudolfa.j. (3.598 Kommentare)
am 02.02.2018 17:27

Sind sie eine grüngängerin?..

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caber (1.956 Kommentare)
am 02.02.2018 18:12

"Verhältnismäßigkeit" und "Augenmaß" - da stimme ich gerne zu!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 02.02.2018 18:51

von jack candy (3378) 02.02.2018 17:07 Uhr

ist auch eine Strafe oder Wiedergutmachung fällig,

muss er die Frau dann befriedigen als Wiedergutmachung ?

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CarlCarlson (1.919 Kommentare)
am 03.02.2018 08:12

Der liebe Hr. Kurz hat vor kurzen was anderes gesagt.

Für Ihn ist die Grenze das Strafrecht.

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