Österreich-Krankenkasse: "Sportlich, aber machbar"
WIEN. Für Hauptverbands-Chef Biach "stimmt die Richtung". Länder behalten Budget-Autonomie.
Ein Vorhaben, das auch Oberösterreich massiv betraf: eine "nachhaltige Reduktion" der Sozialversicherungsträger auf maximal fünf steht im Regierungsprogramm. Länder, insbesondere auch Oberösterreich, wehrten sich gegen die "Zentralisierung" ihrer Gebietskrankenkassen. Die Rücklagen der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) müssen in Oberösterreich bleiben, forderten sowohl Landeshauptmann Thomas Stelzer als auch OÖGKK-Obmann Albert Maringer und Ärztekammer.
Im Text des Regierungsprogrammes wird nun versprochen, dass "die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden". Ein "Umsetzungsprozess mit den Bundesländern" soll "aufgesetzt" werden.
Ziel ist eine "österreichische Krankenkasse" (ÖKK) mit bundesweiter Leistungs-Harmonisierung. Dabei ist aber "eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung".
Der nächste Versuch
Die Sozialversicherungen der Bauern und der Gewerblichen Wirtschaft sollen zu einer Selbstständigen-Kasse zusammengelegt werden: der nächste Versuch, denn ein entsprechendes Vorhaben scheiterte vor einigen Jahren. Die Beamten bleiben eigenständig, dazukommen können aber die Krankenfürsorgeanstalten. Dazu müssen aber die Länder, die Vetorecht haben, zustimmen.
Für den Vorsitzenden des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, sind die Pläne "sehr sportlich, aber machbar". Beinhalten sie seiner Ansicht nach doch die "größte organisatorische Bewegung, die die Sozialversicherungen je erfahren haben". Die "Richtung stimmt", urteilt Biach. Die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen habe den Vorteil, dass die eingeleitete Harmonisierung von Leistungen nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Details seien aber noch offen, eben beim Budgetausgleich, der Budgetautonomie oder bei den Ärzteverträgen.
Ein Spezialfall ist die Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Sie muss bis Ende 2018 Reformen und Einsparungen von insgesamt 500 Millionen Euro erbringen, sonst wird sie auf die Krankenkassen aufgeteilt. Zudem wird der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt, womit eine Lohnnebenkostensenkung von 500 Mio. Euro erreicht werden soll.
Die Pläne sind ähem... sehr ambitioniert.
Für derartige Vorhaben müsste man einen Schritt-für-Schritt-Fahrplan vorsehen und akzeptieren, dass auch Gott die Welt nicht an einem Tag erschaffen hat.
M.E. müsste im ersten Schritt Leistungen harmonisiert werden, was bei Versichterten noch vergleichsweise einfach war, wird spätestens, wenn die Länder-Ärztekammern mauern, zäh.
Harmonisierung der EDV-Systeme (vgl AKH-Gespag) und der MitarbeiterInnen-Bezüge sind die nächsten Stolpersteine...
Und ob es anschließend zB. 9 Länder-GKKs mit je einem Chef gibt und nachher eine Bundes-KK mit 9 Länder-Leitern und einem zusätzlichen Bundesdirektor gibt, sorgt auch für keine Entlastung.
Die kleinen Ameisen unterbei, die jeden Centbetrag eines Taxischeins oder ärztlichen Leistung überprüfen müssen, bleiben erhalten.
Wenn die AUVA aufgelöst wird, dann kostet das den Klein- und Kleinstbetrieben auch ziemlich genau 500 Millionen Euro durch den Wegfall der kostenlosen Präventionsbetreuung.
den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung könnte auch wegfallen. Die AUVA finanziert such das Krankengeld für Selbstständige, es wird nur von der SVA der gewerbl. Wirtschaft ausbezahlt.
Im Leistungskatalog für Opfer von Arbeitsunfällen wird es Kürzungen geben müssen. Denn ein Großteil der Personalkosten entfällt auf das medizinische und das Pflegepersonal in den UKHs und den Rehab-Zentren. Da sind Einsparungen kaum machbar.
Es wird alle treffen: Selbstständige, Unselbstständige, Unfallopfer. Das wünschen sich die Schwürkis-Blau-Fans.