ÖVP will mehr direkte Demokratie und keine Pensionsdebatte

Von Lucian Mayringer   23.Juni 2012

Wie die OÖNachrichten bereits berichtet haben, werden die steirische Ex-Landeschefin Waltraud Klasnic, Ex-Verteidigungsminister Werner Fasslabend, der Grazer Uni-Professor Klaus Poier, Werner Zögernitz (Institut für Parlamentarismus) sowie Ex-Notenbank-Gouverneur Klaus Liebscher den Senat bilden.

Angesichts jüngster Konflikte innerhalb der ÖVP hätte Obmann Michael Spindelegger aber eher eine Schlichtungsstelle als den Ethikrat benötigt. Dem Vernehmen nach soll es sogar eine lautstarke Standpauke für Seniorenbund-Chef Andreas Khol gegeben haben. Auch danach vor den Mikrofonen blieb der Vizekanzler ungewohnt energisch: „Mit der Debatte in diesem Ton muss Schluss sein.“

Gemeint war Khols Kommentar nach Hermann Schützenhöfers Vorstoß für die Anhebung des Pensionsalters auf 67, der den steirischen VP-Chef dafür zum „Kasperl“ erklärt hatte. Khol seinerseits erhielt dafür vom steirischen Klubchef Christopher Drexler den Titel „Speerspitze des geriatrischen Populismus“. Abgesehen von diesen persönlichen Verwerfungen erklärte Spindelegger die Pensionsdebatte für beendet. Man arbeite im Einvernehmen mit der SPÖ an der Anhebung des faktischen Antrittsalters.

Für Verwirrung haben zuletzt auch die Oberösterreicher unter den VP-Ministern gesorgt: In den OÖN hat Reinhold Mitterlehner (Wirtschaft) laut über die Abschaffung der ÖIAG nachgedacht, während Maria Fekter (Finanzen) die Staatsholding sogar um ÖBB, Asfinag und Verbund vergrößern möchte. „Wir stehen prinzipiell für Privatisierungen“, doch dafür gebe es in der Koalition keine Mehrheit, daher bleibe in der ÖIAG vorerst alles, wie es ist, so der VP-Chef.

Dafür will man mit der SPÖ das Demokratiepaket verhandeln. „Gesetzesinitiativen des Bundesvolkes“ heißt das zentrale Instrument, das die ÖVP noch vor der Nationalratswahl 2013 per Referendum umsetzen will. Wird eine derartige Initiative von zehn Prozent der Wahlberechtigten (650.000) unterstützt, dann aber nicht vom Parlament beschlossen, soll eine Volksabstimmung abgehalten werden müssen. Bestimmte Themen sollen aus Rücksicht auf Menschen-, Völker- oder EU-Recht ausgenommen werden.