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Nach Kärnten-Wahl: BZÖ-Einspruch gegen Mandatsverlust wohl chancenlos

KLAGENFURT. Der angekündigte Einspruch des Kärntner BZÖ gegen das Ergebnis der Kärntner Landtagswahl vom Sonntag dürfte chancenlos sein. Bei Ablehnung durch die Landeswahlbehörde bleibt noch die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof.

Nach Zählung der Wahlkarten ist ein Mandat vom BZÖ zu den Grünen gewandert, ausschlaggebend war eine einzige Stimme.

Im Bezirk St. Veit an der Glan hatte jemand BZÖ angekreuzt, das Vorzugsstimmenfeld allerdings mit einer Karikatur versehen. Der Wählerwille sei laut Petzner aber deutlich erkennbar gewesen. Was die Karikatur darstellt, wollte Petzner nicht konkret verraten - diese sei nämlich "nicht jugendfrei". Gut informierten Kreisen zufolge soll es sich um einen gezeichneten Penis gehandelt haben.

BZÖ-Geschäftsführer Stefan Petzner behauptet nun, dass Stimmzettel, die eigentlich seiner Partei zuzuordnen wären, für ungültig erklärt worden seien und fordert eine Nachzählung. Problematisch dürfte dabei aber die Erfüllung des Paragraph 84, Absatz 2 der Landtagswahlordnung sein. Darin heißt es: "In den Einsprüchen ist hinreichend glaubhaft zu machen, warum und inwiefern die ziffernmäßigen Ermittlungen der Landeswahlbehörde nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. Fehlt diese Begründung, so kann der Einspruch ohne weitere Überprüfung abgewiesen werden."

Bei Ablehnung bleibt noch Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof

Der angekündigte Einspruch des Kärntner BZÖ gegen das Ergebnis der Kärntner Landtagswahl vom Sonntag dürfte chancenlos sein. Die Landeswahlbehörde tagt am Donnerstag, allgemein wird mit einer Ablehnung der BZÖ-Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen gerechnet. Blitzen die Orangen bei der Behörde ab, bleibt ihnen theoretisch noch die Möglichkeit einer Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof.

Kann das BZÖ nun entsprechende Unterlagen vorweisen, könnte es sich dabei nur um inkriminierte Stimmzettel handeln, hieß es aus der Landeswahlbehörde. An Stimmzettel der Wahl kann man aber nur widerrechtlich gelangen, Fotos von Stimmzetteln mit unanständigen Zeichnungen darauf dürften nicht genügen, denn es ist fast unmöglich nachzuweisen, dass es sich dabei um echte Stimmzettel gehandelt hat. Zudem wäre auch dann zu überprüfen, wie die Orangen an die Stimmzettel gelangt sind.

 

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ein derartiger Stimmzetttel · von rudi-60 (584) · 06.03.2013 13:25 Uhr

ist auch eine Beleidigung der "karikierten" Partei und somit auch Respektlosigkeit gegenüber Wahlen - daher ist ein Wähler diesen Schlages nicht ernst zu nehmen und so ein Stimmzettel nicht gültig

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daher ist ein wähler diesen schlages nicht ernst. · von oberthom (673) · 06.03.2013 16:32 Uhr

....zu nehmen?

es sind 90% der österreicher nicht ernst zunehmen, also müßten alle diese stimmezettel als ungültig erklärt werden.
da nehme ich diesen herrn oder dame noch ernster als alle anderen wähler.

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3
Der Petzi bubi · von wien3 (4129) · 06.03.2013 04:38 Uhr

und ein klar erkennbar gezeichneten Penis... Things that make you go hmmmmmmmmmmmmm!

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Artikel 06. März 2013 - 16:01 Uhr
nachrichten.at/apa
Bild vergrößern Stefan Petzner

Petzner  Bild: APA

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