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Mindestsicherung: VfGH hebt Regelung in Niederösterreich auf

Von nachrichten.at/apa, 12. März 2018, 13:46 Uhr
Mindestsicherung: Effektive Kontrolle wie in Braunau
(Symbolbild) Bild: APA

WIEN/ST. PÖLTEN. Die Regelung führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung österreichischer Staatsbürger untereinander, urteilte der Verfassungsgerichtshof, wo auch eine Beschwerde aus Oberösterreich anhängig ist.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Märzsession weitere Klarstellungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung getroffen. Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im NÖ Mindestsicherungsgesetz "sind unsachlich und daher verfassungswidrig".

Wörtlich heißt es in der Entscheidung vom 7. März 2018: "Das mit § 11b NÖ MSG geschaffene System [Deckelung, Anm.] nimmt keine Durchschnittsbetrachtung vor, sondern verhindert die Berücksichtigung des konkreten Bedarfes von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen. Dadurch verfehlt dieses System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen."

"Keine Reparaturfrist"

Die Aufhebung der Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich erfolgte laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) ohne Reparaturfrist. Die aufgehobenen Bestimmungen seien nicht mehr anzuwenden.

Die niederösterreichische Mindestsicherung (NÖ MSG) hatte den VfGH aufgrund von mehr als 160 Anträgen des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich beschäftigt. Dahinter stehen jeweils Beschwerden von Personen, die nach der seit 1. Jänner 2017 geltenden Rechtslage eine geringere Mindestsicherung zugestanden bekommen haben.

Zur Frage der Deckelung verwies der Gerichtshof auf seine bisherige Rechtsprechung: "Auch wenn die Lebenshaltungskosten pro Person bei zunehmender Größe der Haushaltsgemeinschaft abnehmen mögen, so ist doch immer noch je weitere Person ein Aufwand in einiger Höhe erforderlich." Es gebe also keinen sachlichen Grund, richtsatzmäßige Geldleistungen für eine Haushaltsgemeinschaft ab einer bestimmten Anzahl von Haushaltsangehörigen abrupt zu kürzen.

"Unsachliche Regelung"

Der Gerichtshof habe sich "nicht veranlasst" gesehen, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Das System der niederösterreichischen Mindestsicherung stellt grundsätzlich auf den konkreten Bedarf der betroffenen Personen ab. Die Deckelung hingegen begrenzt den Anspruch "in Abkehr" von diesem System unabhängig von der Zahl der Personen mit einem fixen Betrag. Wörtlich heißt es in dem Erkenntnis: "Damit hat der niederösterreichische Gesetzgeber eine unsachliche Regelung geschaffen: Wenngleich 1.500 Euro für bestimmte Haushaltskonstellationen ausreichend sein können, verhindert das NÖ MSG eine einzelfallbezogene und damit sachliche Bedarfsprüfung."

Neben der Deckelung betrafen die Anträge des Landesverwaltungsgerichts auch die Wartefrist (§ 11a NÖ MSG). Wer sich nicht mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich aufgehalten hat, kann unabhängig von der Staatsbürgerschaft statt der Mindestsicherung nur eine geringere Leistung gemäß den "Mindeststandards - Integration" beziehen. Ausnahmen gelten für in Österreich geborene Kinder von voll Anspruchsberechtigten und für Personen, die Österreich für Ausbildungszwecke oder aus beruflichen Gründen verlassen haben.

Die niederösterreichische Landesregierung begründe die Wartefrist mit dem Erfordernis der Integration sowie der Setzung eines Anreizes zur Arbeitsaufnahme. Dem hält der VfGH entgegen, dass die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft eine vorhandene Integration bereits voraussetze.

"Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung"

Die Differenzierung nach der Aufenthaltsdauer könne auch nicht mit einem Anreiz zur Arbeitsaufnahme begründet werden: "Für den Verfassungsgerichtshof ist nicht erkennbar, weshalb österreichische Staatsbürger, die innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufhältig waren, einen stärkeren Arbeitsanreiz benötigten, zumal der bloße Aufenthalt im In- oder Ausland keinerlei Rückschluss auf die Arbeitswilligkeit der Person zulässt."

Die Regelung führe daher zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung österreichischer Staatsbürger untereinander je nach Aufenthaltsdauer in Österreich innerhalb der letzten sechs Jahre. Die Anknüpfung an die Aufenthaltsdauer in Österreich sei zudem im Hinblick auf Asylberechtigte (Personen, denen internationaler Schutz bereits zuerkannt wurde) unsachlich: "Asylberechtigte mussten ihr Herkunftsland wegen 'wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden' verlassen und können aus denselben Gründen (derzeit) nicht dorthin zurückkehren. Asylberechtigte können daher im vorliegenden Zusammenhang nicht mit anderen Fremden (Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen), denen es frei steht, in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren, gleichgestellt werden", so der VfGH.

VP NÖ nimmt Entscheidung zur Kenntnis

"Die vom Verfassungsgerichtshof heute getroffene Entscheidung nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis", reagierte Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP im NÖ Landtag. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich das Landesparlament mit den notwendigen Änderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes "so rasch wie möglich" befassen werde.

Dabei wolle man aber jedenfalls den Grundsätzen treu bleiben, "die wir mit den bisherigen Maßnahmen verfolgt haben", betonte Schneeberger: "Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein."

Bundesregierung hält an Plänen fest

Die Bundesregierung hält trotz des jüngsten Entscheids des Verfassungsgerichtshofes an ihren Plänen fest: Man werde eine bundesweit einheitliche Lösung erarbeiten, die zwischen jenen unterscheidet, "die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind".

"Natürlich respektiert die Bundesregierung die Entscheidung des VfGH zur Mindestsicherung in Niederösterreich", betonten die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) in einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme

"Wir halten aber an unserem Ziel fest, eine bundesweit einheitliche Lösung zu erarbeiten, die differenziert zwischen denjenigen Personen, die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind." Einen entsprechenden Vorschlag soll es bis Ende des Jahres geben.

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132  Kommentare
132  Kommentare
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vorsicht (3.441 Kommentare)
am 12.03.2018 23:05

diese unsägliche Mindestsicherung wird wohl zur Gänze wieder abgeschafft und durch etwas anderes ersetzt werden müssen.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 13.03.2018 00:04

?
Lager
Steinbrüche
aus dem Flugzeug werfen
und andere Verschwindungen
?
ein Mensch hat täglich Hunger
!

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observer (22.145 Kommentare)
am 13.03.2018 10:14

Vor Einführung der Midestsicherung ist auch niemand verhungert. Die Menschen wurden auch versorgt. Die Mindestsicherung wurde auf Betreiben der NGOs und von Klerikern eingeführt, in Wahrheit hauptsächlich, weil sie die MigrantInnen da inkludieren wollten und in diesem Fall selbst davon partizipieren, wenn sie betreuend tätig sind. Und leichter administrierbar ist dieses System auch. Wenn man dann aber was überstrapaziert, dann kommt es zu Reaktionen, die eine Abschaffung dieser Dinge fordern. Das ist immer so - nicht nur bei der Mindestsicherung. Nur haben das gewisse Kreise und NGOs noch nicht begriffen. Und dann kommt der grosse Aufschrei, wenn dann die Grundlagen für derartige Forderungen gesetzeskonform verändert werden und sie dann nicht mehr mit den Forderungen durchkommen.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 12.03.2018 21:45

Deckelung ist ungerecht, eine degressive Kurve wäre sinnvoll in Verbindung mit Warengutscheinsystemen.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 13.03.2018 00:06

Leben auf Gutschein kann nur ein Schlechtmensch gut finden.

Was ist das für ein Leben? Das Leben in ungnädiger Duldung.

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( Kommentare)
am 13.03.2018 00:11

Leben auf Kosten anderer (, arbeitender) kann nur ein Gutmensch gut finden.

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( Kommentare)
am 13.03.2018 07:29

früher hatte man auch nicht so viel arbeitslose,wenn man wenig verdiente.dann konnte man dazuverdienen.in Österreich ist noch keiner verhungert.und wenn es den fremden nicht passt,können sie ja wieder nach hause fahren.eltern sagten immer,wenns nicht passt,da hat der Zimmermann die tür gemacht.im jetzigen fall steht die Herkules immer bereit.

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DerRechte (730 Kommentare)
am 12.03.2018 21:00

Dann soll N Ö die Mindestsicherung nicht deckeln, sondern für Drittstaatsangehörige auf NULL setzen.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 13.03.2018 00:07

Nazi von Gottes Gnaden 4.0

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Libertine (5.369 Kommentare)
am 12.03.2018 18:06

Mal völlig wertfrei. Man muss beim österreichischem Recht sowieso mit allem rechnen. Wie ein Vorposter schon bemerkte, haben sich mit der Causa auch Landesjuristen beschäftigt, welche sicher auch mit bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Aber dann haben sich wiederum andere Juristen damit beschäftigt, nach österreichischem Usus, das anzufechten. Also geht es weiter zur nächsten Instanz. Wer sagt aber dass diese unfehlbar ist? Sind ja auch nur Juristen, in einer anderen Position halt. Sind sie deswegen klüger? Auch Verfassungs- Richter haben mal als Anwaltskonzipient angefangen, also ganz normal ausgebildet. Unser Rechtsystem ist leider so aufgebaut, dass es der normale Hausverstand nicht mehr packt. Aber vielleicht ist das das perpetuum mobile der Juristerei.

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Stand. (89 Kommentare)
am 12.03.2018 18:02

An (Gedenk-)Tagen wie diesen erstrahlt die Gewaltenteilung in doppeltem Glanz. Persönlich als richtig oder falsch empfunden, selbst von Mehrheiten oder der Legislative für wahr gehalten. Bedeutunglos. Vor 80 Jahren bildete die Vereinigung der drei Machtsäulen den Anfang einer der finstersten Zeiten der Neuzeit.
Möge die Mehrheit dieses unabdingbare Instrument zur Sicherung von Freiheit und Gleichheit nicht als selbstverständlich hinnehmen, stets wachsam sein und sich keimenden Ansätzen entgegenstellen.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 18:14

Der Zug ist schon abgefahren. Freiheit und Gerechtigkeit können wir uns aufpinseln. Unser Sozialsystem wird zerstört, unsere öffentlichen Schulen werden schlechter und schlechter, und jeden Tag gibt es Messerstechereien.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 12.03.2018 20:48

@snoozeberry: Wenn etwas schlechter oder zerstört wird, dann ist es unser Rechtsstaat. Schau dir doch den braunen Sumpf an. Es ist ja erschreckend, was momentan in unseren Sicherheitsbehörden durch Blaune FPÖ-Machtsucht abläuft.

Es gibt ein tolles Buch:
"Stille Machtergreifung, Hofer, Strache und die Burschenschaften"

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 21:39

Ja, unser Rechtsstaat ist am Arsch.
Schuld sind aber die Richter.
Verbrecher werden von der Polizei aufgegriffen und auf freiem Fuß angezeigt. Sich hier illegal aufhaltende Personen, die wegen Drogendelikten im Häfen waren werden einfach so entlassen. Mit sehr negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Wer seine Steuern/SV nicht ordnungsgemäß zahlt, kann für 3 Monate ins Gefängnis, aber gestern stand, daß Mehrfach-Einbrecher freifüßig blieben.
Die Justiz kriegt die Dealer- Illegalen- und Kriminellenszene nicht in den Griff. Die Polizei tut ihre Arbeit, aber völlig umsonst. Konsequenzen gibt es nicht.
Unser Rechtsstaat ist am Arsch. Übrig bleibt der Steuerzahler der diesen Wahnsinn finanzieren muß und dann später mal um seine Pension umfällt.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.03.2018 21:48

Und das christliche Abendland ist ja auch schon verloren...

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meierswivel (7.323 Kommentare)
am 12.03.2018 22:33

Und Sie klatschen dazu!

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StefanieSuper (5.124 Kommentare)
am 12.03.2018 17:44

Sie hätten halt gerne das Volk für blöd verkauft. Vor der Wahl haben sie noch schnell ein paar Gesetze, von denen viele wussten, das kann nicht halten, verabschiedet. Zum Wohle der Bevölkerung. Das muss man doch sehr lachen. Es ist schon eine Form von Betrug an den Wählern, wenn man Gesetze, die nicht halten werden verabschiedet, nur um die Wählerstimmen zu erhalten.
Weniger Klappe und mehr Hirn wäre wohl angebracht.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 17:50

Noch eine Legislaturperiode dazu, dann wird der Verfassungsgerichtshof umgefärbt, und dann halten hoffentluch diese Gesetze zum Schutz unseres Sozualsystems.
Abwarten und grünen Tee trinken, Madame.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 12.03.2018 18:07

Wie willst denn mit verachtender Willkür a la NÖ das Sozialsystem retten?

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 18:31

indem die verachtenden WillkürGesetze der Zuwanderung in unser Sozialsystem gestoppt und rückgängig gemacht werden so gut es geht.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 12.03.2018 18:29

Sieh da. Man träumt vom Putsch gegen die Verfassung und spricht es offen aus. Schön blöd.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 12.03.2018 21:16

@FreundlicherHinweis: So ist und denkt eben der blaune Sumpf rund um die Machtbesessene FPÖ. Eine für die Demokratie äußerst gefährliche Entwicklung. Man denke nur zurück!!!!!!

https://rechtsdrall.com/2015/07/04/liste-rechtskraftig-und-nicht-rechtskraftig-verurteilter-fpo-politiker-stand-4-7-2015/

https://kontrast.at/burschenschafter-in-der-fpoe/

https://kontrast.at/die-gesammelten-einzelfaelle-der-fpoe/

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 21:47

machtbesessen. Ich hau mich ab. Die Nadelstreifsozis und die Extreme Linke haben eine feste in die Fresse bekommen, weil sie keine Ahnung mehr haben wie es den Leuten geht die sie eigentlich vertreten sollen. Heulen rum, während sie ihre Kinder in die Privatschule chauffieren. Nutzen jede Gelegenheit um dreckige Presse zu machen, sehen ihre Fehler nicht ein.
Und die FPÖ und ÖVP wären machtbesessen.
Weißt was, ein jeder kehr vor seiner Tür, da hat er Dreck genug dafür.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 13.03.2018 11:49

"feste in die Fresse" Wer will so jemand wie Sie vertreten? Nur jemand, der auf demselben Niveau ist. 10 Kilometer unter dem Meeresspiegel.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 21:42

Wie der Schelm denkt.... außer Putsch fällt dir Rotschädel nix ein, gelle?
Weißt du, in unserem Staat funktioniert das so, Richter des Verfassungsgerichtshofes scheiden auch mal aus ihren Positionen und müssen -aufgepasst- ersetzt werden.
Jetzt staunst du, was?

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betgziege (827 Kommentare)
am 12.03.2018 17:28

Das das Geset z Vefassungswiedrig ist hätte den Politikern ein Jus Student m ersten Semester auch sagen können ,aber vor den Wahlen wahlen wurden die wähler halt wieder für dumm verkauft ,jetzt muss das Land alles nachzahlen die einzigen Gewinner sind die Anwälte....

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numquamretro (1.490 Kommentare)
am 12.03.2018 17:05

Danke, Frau Präsidentin, für die Aufhebung der dummen und ungerechten Regelung !

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observer (22.145 Kommentare)
am 12.03.2018 16:55

Das Staatsbürgerschaftsrecht gehört dringend reformiert, es darf kein automatisches Anrecht auf österr. Staatsbürgerschaft geben, sondern höchstens Mindestvoraussetzungen, ohne die es diese nicht gibt. Das hat aber mit diesem Urteil nichts zu tun, das gehört unabhängig davon gemacht.

Und ansonsten ist aufgrund dieses Urteils zu überlegen, wie man die Mindestsicherung gestaltet, dass Einschränkungen trotzdem möglich sind. Und sollte der VfGh zu der Ansicht gelangen, dass auch die oberösterr. Bestimmung nicht verfassungskonform ist, dann müsste man sogar überlegen, den Zustand vor der Mindestsocherung herzustellen, dass hiesse dann, dass es keine Mindesischerung mehr geben würde, sondern ein Fürsorgeregelung wie vorher - das wäre sicher verfassungskonform, weil es ja vorher auch so war. Allerdings eine Härte für alle Bezieher davon und ein Pyrrhussieg für gewisse Kreise.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.03.2018 17:01

-> die Drohung hättest weglassen müssen -> wo ist die bundesweite Lösung -> soll jetzt jedes Bundesland extra streiten um die paar Euro?

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( Kommentare)
am 12.03.2018 18:08

Es gibt keine Staatsbürgerschafts-Automatik.
Diese erfolgt nur auf Antrag und kostet auch einiges...

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observer (22.145 Kommentare)
am 12.03.2018 19:13

Aber sie wird gewährt, wenn der Antrag gestellt wird, weil sie gewährt werden muss, wenn die Voruassetzungen vorliegen. Und dieses m u s s, das gehört weg.

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Laubfrosch11 (2.739 Kommentare)
am 12.03.2018 16:18

Endlich einmal eine gute Nachricht. Die Mindestsicherung heißt nicht rein zufällig Mindestsicherung. Ein Leben unterhalb des Minimums ist nicht möglich.

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Bellvedere (1.136 Kommentare)
am 12.03.2018 16:25

genau, nur für österr. Pensionisten, deren Pension unterhalb der Mindestsicherung liegt, muss das doch möglich sein (was besonders viele öster. Frauen trifft, die über "Vermögen", z.B. Sparbuch, verfügen !

Ja Rotgrün und die von ihnen installierte linke Justiz sind Österreicher eben egal !

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.03.2018 16:27

Die Ausgleichszulage:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270224.html

Die Mindestsicherung:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693903.html

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Bellvedere (1.136 Kommentare)
am 12.03.2018 16:32

das bestätig oben gesagtes - Ausgleichszulage gibts nicht mit Vermögen!

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.03.2018 16:48

Jaja, die Heimatretter und Kämpfer für die fleißigen und anständigen Pensionsminderversicherten mit 1000 € Einkünften aus Kapitalerträgen. Nona werden regelmäßige "sonstige Einkünfte" berücksichtigt - aber das als "Ungerechtigtkeit" gegenüber der "autochthonen Bevölkerung" darstellen.

Übrigens: Ausgleichzulage: 14 x, Mindestsicherung: 12 x.

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( Kommentare)
am 12.03.2018 16:48

da hast du recht.wenn einer vermögen hat braucht keiner eine mindestsicherung.als Österreicher mußt du überall angeben,welchen besitz man hat.auch beim mietzuschuß.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 12.03.2018 16:41

"Linke Justiz"? Sie scheinen ja nicht viele Juristen zu kennen. Info am Rande: Die FP-Burschenschafter sind fast alle Juristen.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 12.03.2018 17:04

-> Vogl, der Hauer ist bei dir auch ein Rotgrüner, bist farbenblind?

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( Kommentare)
am 12.03.2018 17:56

Gut zu wissen, was du alles weißt und dir auch wichtig erscheint.
Des hod a bisal an Gauner Tatsch oder a Psycho.
Ein normaler Mensch, macht sich, um das Geld der Anderen keine Gedanken!

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.03.2018 17:53

doch. wo anders.

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Laubfrosch11 (2.739 Kommentare)
am 12.03.2018 18:51

Ein Leben ohne Lebensgrundlage ist nirgends möglich.

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Bellvedere (1.136 Kommentare)
am 12.03.2018 16:06

Eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechtes ist aufgrund der Begründung durch diese Höchstrichter dringend erforderlich, meinen diese doch, dass die Zuerkennung der österr. Staatsbürgerschaft als Integrationsnachweis genüge.
Das Beispiel des mörderischen Angriffs auf einen österr. Soldaten durch einen aus Ägypten stammenden - aber mit österr. Staatsbürgerschaft ausgestatteten - möglicherweise terrroristischen Messerstechers zeigt gerade heute das genaue Gegenteil !!!

Hilfreich wären daher: Staatbürgerschaftzuerkennung erst nach 15-20 Jahren tadelloser Integration, nachgewiesen durch Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten mittels eigener Arbeit (und nicht über Sozialleistungen!), aber auch des Integrationsverhaltens evtl. vorhandenen Kinder anhand des Schulverhaltens, z.B. erfolgreichem Bildungsabschluss, Absolvierung von Zivil- od. Wehrpflicht, keine strafrechtlich relevanten Vorfalle, etc.

Kurz und Strache bitte handeln !

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 12.03.2018 16:11

"Aus Ägypten stammen" tut man also schon, wenn man in Tirol geboren wurde?

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.03.2018 16:58

Geben Sie sich doch einen Ruck und sagen doch gleich, dass alle Österreicher mit bestimmten migrantischen Wurzeln unter "Generalverdacht" stehen (aus welchen Länder, darüber wird noch im "Krone"-Forum abgestimmt) und fordern deren "staatlich organisierte Repatriierung" (weil "Ausländer raus" stört ja dann doch ein paar nicht so abgestumpfte...).

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ohmolly (497 Kommentare)
am 12.03.2018 17:44

gestern wollte so einer einen Soldaten töten Allha sei dank kommt er jetzt zuden72 Jungfrauen

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( Kommentare)
am 12.03.2018 18:13

Falsche Baustelle, Allah hier nix zuständig:

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 12.03.2018 16:23

Wie ist das dann bei einer Forelle die im Karpfenteich geboren wurde?

Was ist es, eine Forelle oder Karpfen???

Der Karpfen im Forellenteich würde nicht überleben...

Genauso ist es wenn man Realist ist oder einfach nur ein Real Verweigerer...

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 12.03.2018 16:44

Na, dann her mit Ihrem Arier-Nachweis! Aber zackzack! Und wehe, wir finden nur eine tschechische Urgroßmutter.

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( Kommentare)
am 12.03.2018 17:03

das mit den arier-nachweis geht leider nicht mehr.da heut zu tage keiner weis wie es geht.aber seien wir doch froh,daß wir eine "friedliche" zeit haben.ich verstehe nicht,warum linke nicht friedlich ihre Meinung schreiben.die haben immer sofort so viel hass dabei.wir leben in einer Demokratie.zumindest heisst es so und da gibt es unterschiedliche Meinungen.seit den grünen habe ich eher das gefühl,daß es eine Diktatur ist.

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