Landtag: Vorgezogene Wahlen in Burgenland und Steiermark
EISENSTADT/GRAZ. Knapp eine Woche vor der Landtagswahl am 31. Mai im Burgenland und in der Steiermark haben die wahlberechtigten Bürger beider Bundesländer am Freitag die Möglichkeit zur vorgezogenen Stimmabgabe.
In jeder Kommune muss mindestens ein Wahllokal geöffnet sein. In der Steiermark gilt die "Kernwahlzeit" von 17.00 bis 19.00 Uhr, im Burgenland von 18.00 bis 19.00 Uhr.
In den vergangenen Jahren hatten in der Steiermark immer mehr Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, zuletzt bei den Gemeinderatswahlen im März 6,04 Prozent bzw. 48.379 Steirer. Theoretisch könnten am Freitag mehr als 1,2 Millionen Wahlberechtigte - 964.665 Steirer und 250.607 Burgenländer - ihre Landtage wählen. Die vorgezogene Stimmabgabe gilt als Mittel zur Erhöhung der Wahlbeteiligung. Die Burgenländer können heuer erstmals neun Tage vor dem Wahltermin wählen, in der Grünen Mark ist dies schon seit 2005 möglich.