Justiz: VP-Klubchef will U-Richter wieder einführen

Von luc   22.Dezember 2011

Kern der damaligen Reform war die Abschaffung des weisungsfreien Untersuchungsrichters. Seither leiten die Staatsanwälte die kriminalpolizeilichen Ermittlungen. An deren Ende entscheiden sie – wie schon vor der Reform – über die Anklageerhebung.

Kopf möchte diese Verknüpfung durch die Wiedereinführung der U-Richter als Ermittlungschefs wieder trennen. Denkbar sei alternativ auch die Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch das Parlament. So könnten nicht zur Anklage gebrachte prominente Fälle in einem eigenen Ausschuss geprüft werden. „Eine Novellierung ist bereits im Gange“ und werde 2012 kommen, kündigte Kopf an.

Derzeit liegt ein Evaluierungsbericht einer Forschungsgruppe der Universitäten Wien, Graz und Linz im Parlament. Justizministerin Beatrix Karl (VP) will den Schlüssen daraus „nicht vorgreifen“. Weshalb sie sich auf OÖN-Anfrage auch nicht auf eine Wiedereinführung der U-Richter festlegen wollte.

SPÖ will Bundesstaatsanwalt

SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hält nichts von diesem Rückbau. Er will, dass das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten von der Justizministerin zu einem neu zu schaffenden Bundesstaatsanwalt wandert. Dieser solle „zumindest per Zweidrittelmehrheit im Parlament“ gewählt werden. Damit sich die Staatsanwaltschaft als echte „justizielle Führung“ polizeilicher Ermittlungen etablieren könne, müsse diese auch entsprechend aufgestockt werden. Denn in einem Punkt ist sich Jarolim mit Kopf einig: Der Einsatz der Justiz müsse angesichts der Lage „verschärft werden“. Es könne „nicht wie beim Meinl-Verfahren sein, dass einem Staatsanwalt acht Anwälte gegenüberstehen und der Staatsanwalt sich dann entnervt versetzen lässt“.