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Gratis-Vignette für Einsatzfahrzeuge
WIEN. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) ändert die bestehende Mautordnung.
Somit dürfen Einsatzfahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, die über einen Blaulicht-Bescheid verfügen, die Autobahnen und Schnellstraßen kostenlos befahren. Bereits in wenigen Wochen soll die Änderung ausgearbeitet sein und in Kraft treten können, hieß es am Montag in einer Aussendung.
Betroffen davon sind unter anderem gemeinnützige Organisationen wie Berg-, Wasser- und Höhlenrettung. Sie sind bis dato nur im Einsatzfall befreit und hatten schon länger eine generelle Befreiung von der Mautpflicht gefordert.
mehr aus Innenpolitik
Man fragt sich eigentlich warum das bis jetzt nicht war!
Jetzt aber noch schnell 160 .....
Bitte genau lesen:
Fahrzeuge die bisher von der Mautpflicht ausgenommen waren erhalten jetzt eine Gratis-Vignette.
DANKE Herr Hofer, das Land braucht Veränderung. Wirklich. Und bitte rasch! Schön langsam wird der Blödsinn nämlich gefährlich.
Lesen sie noch einmal nach . Das was sie schreiben steht jedenfalls nicht dort.
Dann sagen Sie mir bitte wie die Überschrift des Artikels zu interpretieren ist. Nur dass ich es auch verstehe. Danke
Hauptsache motzen aber selbst ned lesen können! Im Einsatz befreit! Nicht generell!
Sie haben wohl einen anderen Artikel gelesen.
Oder glauben Sie wirklich, dass Einsatzfahrzeuge nur im Einsatz von der Vignettenpflicht befreit sind?
Versuchen Sie die Verordnung zu lesen und zu verstehen.
und darf man die Fahrzeuge auch privat benützen?
Ja, wenn man mit dem Feuerwehr- Polizei- Rettungsauto udgl auch privat fahren darf? Mir ist eine solche Möglichkeit nicht bekannt. Vielleicht dürfen die GutmenschenInnen diese Fahrzeuge privat benützen, oder?
Siehe
https://www.asfinag.at/media/1506/mautordnung_version_05.pdf
von 01.07.2004
2.3 Ausnahmen von der Mautpflicht
2.3.1 Permanente Ausnahmen
Vor der Benützung von vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen muss an folgenden
Kraftfahrzeugen keine Vignette angebracht werden:
• Kraftfahrzeuge, an denen gemäß § 20 Abs. 1 lit. d und Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl.
Nr. 267, Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind;
• ...
Was wird da jetzt dann anders ???
Gar nichts
Wie immer hilft genau lesen und denken!
Fahrzeuge der Bergrettung usw. Haben kein Blaulicht!
Ganz einfach: jetzt bekommen sie eine Vignette aber die ist gratis. Steht ja in der Überschrift!!
Sehr gute Lösung! Bravo Herr Verkehrsminister. Die FPÖ hält, was sie vor der Wahl versprochen hat!!!!!
Blöd nur, dass wahrscheinlich nahezu alle Einsatzfahrzeuge bereits mit einer Vignette ausgestattet sind. Müssen ja ab 1.2. eine gültige haben.
Wird das Geld dann refundiert? 🤔
Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr udgl. brauchten auch jetzt keine Plakette. Betroffen sind nur Einsatzfahrzeuge der Wasserrettung, Bergrettung udgl. Bitte sich vor dem Posten informieren, wenn man von der Materie keine Ahnung hat!
Stimmt. Auch die OÖN sollten sich genauer informieren - oder ist das kein Rettungsfahrzeug im Artikelfoto? Und genauere Überschriften wären vielleicht auch nicht schlecht.
Da merkt man halt wieder wer die FPÖ Wählt!
Unwissende bis Nichtswissende!
Einbildung ist auch eine Bildung!