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Gastkommentar: Eine Anfechtung, die nicht ohne Folgen bleiben wird

Von Andreas Janko, 25. Juni 2016, 00:04 Uhr
Eine Anfechtung, die nicht ohne Folgen bleiben wird
Die Richter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) entscheiden in den nächsten Wochen über die Anfechtung der Bundespräsidentenwahl. Bild: APA

Die Hofburg-Wahl vor dem VfGH

Die Stichwahl vom 22. Mai ist nicht die erste Bundespräsidentenwahl, deren Ausgang beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten wird.

Die zur Aufklärung der Vorwürfe durchgeführte Zeugenbefragung der vergangenen Tage hat jedoch gezeigt, dass vor allem in Anbetracht von Regelverstößen bei der Auswertung von Briefwahlstimmen dieses Mal tatsächlich eine Aufhebung der Wahl im Raum stehen könnte.

Die festgestellten Übertretungen betreffen nämlich nicht bloß Ordnungsvorschriften wie die Vorschrift, dass erst am Montag um 9.00 Uhr mit der Prüfung und Öffnung der Wahlkarten begonnen werden darf. Mit der Anordnung, dass diese Schritte nur "unter Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer" gesetzt werden dürfen, wurde vielmehr auch eine Bestimmung verletzt, die für die Sicherstellung der korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses von eminenter präventiver Bedeutung ist. Denn bei den Beisitzern handelt es sich um Repräsentanten der wahlwerbenden Parteien, und wenn diese mit ihren unterschiedlichen Interessen in Bezug auf den Wahlausgang gemeinsam den Prozess der Stimmenauswertung begleiten, geht die Wahrscheinlichkeit, dass Manipulationen (etwa durch Austausch oder Vernichtung von Stimmzetteln) vorgenommen werden und unentdeckt bleiben, gegen null.

Andernfalls lassen sich solche Missbräuche bei entsprechender krimineller Energie relativ leicht bewerkstelligen und können ex post nur schwer nachgewiesen werden.

Dass bei der Zeugeneinvernahme keine Indizien für tatsächliche Manipulationen hervorgekommen sind, relativiert zwar ein wenig das Befremden ob der offenkundigen Ignoranz bestehender Gesetze durch staatliche Behörden. Abwenden lässt sich die Aufhebung der Stichwahl mit diesem Argument allein jedoch nicht: Im Falle der Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die Missbräuche unbedingt ausschließen sollen, wurde vom VfGH nämlich bisher der Nachweis einer konkreten Manipulation explizit nicht für erforderlich erachtet.

Anderer Ausgang möglich?

Sehr wohl wird das Höchstgericht in den nächsten Wochen allerdings zu prüfen haben, ob ohne die festgestellten Regelverstöße ein anderer Ausgang der Stichwahl, das heißt ein Votum zugunsten des FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer, zumindest theoretisch denkbar gewesen wäre. Denn nur dann sieht die Bundesverfassung eine Wahlaufhebung vor.

Da für diese Beurteilung ein Abstellen auf die Zahl der in den betroffenen Bezirken abgegebenen Briefwahlstimmen allein nicht reicht, sondern auf die bei rechtmäßigem Vorgehen mögliche Dimension einer Stimmenverschiebung von Alexander Van der Bellen zu Hofer abzustellen sein wird, bleibt der Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens jedenfalls spannend.

Letzteres gilt umso mehr, als die Anfechtungsschrift noch eine Reihe weiterer, durchaus beachtenswerter Argumente enthält. Insbesondere kann die sehr ausführlich vorgetragene Kritik am Institut der Briefwahl nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden. Im Lichte seiner Vorjudikatur scheint es zwar ausgeschlossen, dass der VfGH diese (verfassungsrechtlich abgesicherte) Form der Stimmabgabe prinzipiell in Frage stellt. Über deren konkrete Ausgestaltung kann und muss jedoch diskutiert werden.

Immerhin ist die Briefwahl heute nicht mehr – wie vor 2007 – einer kleinen Gruppe von (am Wahltag im Ausland befindlichen) Wahlberechtigten vorbehalten, die den Wahlausgang nicht entscheidend beeinflussen kann, sondern zu einem Massenphänomen geworden, dessen Inanspruchnahme grundsätzlich jedermann als gleichwertige Alternative zur Stimmabgabe vor der Wahlbehörde offensteht.

Was als Instrument zur Hebung der Wahlbeteiligung gedacht und insoweit zweifellos gerechtfertigt ist, birgt durch den Verzicht auf die staatliche Garantenstellung für eine geheime, unbeeinflusste Stimmabgabe erhebliche Missbrauchspotenziale, denen es – auch auf legistischer Ebene – zu begegnen gilt.

Wie auch immer der VfGH entscheiden wird: Das Verfahren wird Auswirkungen haben, die über die angefochtene Stichwahl hinausgehen, von einer besseren Schulung und Information der Wahlbehörden über ein klares Commitment, dass die Einhaltung von Rechtsvorschriften den handelnden Personen nicht zur Disposition steht und individuelles Fehlverhalten, gerade in sensiblen Bereichen wie jenem des Wahlrechts, rigide geahndet wird, vielleicht sogar bis hin zu einer kleinen Wahlrechtsreform, die den negativen Beigeschmack, der der Briefwahl im Lichte der jüngsten Ereignisse anhaftet, zu überwinden hilft.

Andreas Janko ist Verfassungsrechtsexperte und Vize-rektor an der Linzer Kepler-Uni.

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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
( Kommentare)
am 27.06.2016 11:20

Ein ausgezeichneter Artikel

Es geht auch ohne Populismus „Stallgeruch (BPräsWG §21 Abs.2)“ beim Verwaltungsgerichtshof...), objektive, fachlich versierte analysierte Definition – dies war übrigens einmal das Markenzeichen der OOEN.

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BuergerAktiv (3.120 Kommentare)
am 25.06.2016 13:51

BP-Stichwahl, möglicher Wahlschwindel und Anfechtung überschatten die Innenpolitik...

Ja leider, Wahlmanipulation (s.Gelegenheiten u.Vermutung) ist eben zum brisanten Thema geworden.

U.a. oder vielmehr wurden auch die eine od. andere Bestimmung verletzt, die für d.Sicherstellung der korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses von eminenter Bedeutung ist.(wie es heißt)

Missbräuche bei vorschnellem Öffnen u. Auszählen - da und dort - bei entsprechender krimineller Energie/Neugierde relativ leicht zu bewerkstelligen und Manipulationen können ja nur schwer nachgewiesen werden. So Schlawiner aber auch diese Linken.

Dieser massenhafte Anstieg der Briefwahl (s.Stichwahl) mit der völlig unüblichen Zweidrittelmehrheit für VdBellen, was der ORF schon im vorhinein am Wahlabend wusste, und VdBellen schon als Sieger dastehen ließ, stinkt derartig zum Himmel, dass es ärger nicht geht.(wie schon e.Vorposter trefflich anmerkte)

Auch VdB wusste schon Montag mittags bereits Bescheid und so siegesgewis

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KeinSpieler (634 Kommentare)
am 25.06.2016 12:37

meines Erachtens gehört die gesamte Wahl wiederholt!
Ich denke diese Auszählpraxis hat es auch schon beim ersten Wahlgang gegeben -> Alles von vorne!
Mich würde auch sehr interessieren, wie es Hr. Lugner geschafft hat in der Nachfrist von 2 (zwei!) Amtstagen die fehlenden 1500 Unterschriften zu bekommen; ich denke hier wäre eine Manipulation zu suchen - wer hatte Interesse, dass Lugner dem bürgelichen Lager ein paar Prozent wegfischt!
Diese Unterschriften aus der Nachfrist wären auch zu analysieren!
Womöglich wäre Dr. Riess in die Stichwahl gekommen und wir hätten uns das ganze Theater mit Hofer versus VdB erspart!

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Analphabet (15.374 Kommentare)
am 25.06.2016 11:02

Der mögliche Schwindel fängt dort an, wo sehr Hilfsbereite den Senioren die Hand führen oder gleich Selber das Kreuzerl machen.

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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 25.06.2016 09:09

Dieser massenhafte Anstieg der Briefwahl bei der Stichwahl, mit der völlig unüblichen Zweidrittelmehrheit für van der Bellen, was der ORF schon im Vorhinein am Wahlabend wusste, und van der Bellen schon als Sieger dastehen ließ, stinkt derartig zum Himmel dass es ärger nicht geht.

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metschertom (8.030 Kommentare)
am 25.06.2016 08:07

Ich gehe einmal davon aus dass man sich bei der Erstellung der Wahlvorschriften etwas gedacht hat. Wenn sich aber viele österreichische Wahlbeisitzer denken dass man die Arbeit quasi "schwarz" schneller erledigen kann dann sollten sie dies der Wahlbehörde vorschlagen aber nicht nach eigenen Vorstellungen umsetzen nur um schneller zum Grillen oder ins Wirtshaus zu kommen.
Aber das ist wieder einmal so typisch für Österreich - wird schon passen, wird schon gut gehen.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 25.06.2016 03:37

Ich verlange Neuwahlen mit 14 Wahlsprengeln und 14 Verfassungsrichtern.
Dazu ist natürlich wieder eine Wahlplicht notwendig. Für die Dörfler sollten ein paar Autobusse bereitgestellt werden.

Alles andere ist lächerlich, denn ich glaube sogar FPÖler sind sich zu gut, sich in Wien vorzeigen zu lassen.

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daLindi (79 Kommentare)
am 25.06.2016 03:15

is des der Wirkliche Wahlbetrug?
So wie wir des mitgekriegt habe bei der George Bush-Wahl in der Alles ist möglich Diktatur Dollarland - oder Nordkorea - oder wie hiesen die Staaten wo sich Internationale Beobachter endlich bemüssigt fühlten das all zu Dreiste gebaren endlich zu beobachten. Neu-Wahlen konnten Sie wohl keine Erreichen
Und in Ösiland - Eigentlich klingt ja alles korrekt wie immer im WalzertraumAland - aber man hat nicht mit dem "VorausEilendemGehorsam" gerechnet den der ?durschnittlich &tratitionell rot/schwarz eingefärbte NORMALÖSTERREICHER intus hat (diese Farbmischung ergibt auch einen Braunton nach Goethe`s Farbenlehre)
drum habn´s halt schon a bißl vorgearbeitet, damit die Verschlafenen Grünen und die immer noch balu/blauen ned so baldkumma müssen und de anderen ned so schnell fad wird!
Und diese schluderei - typisch A - ist der Grund für nicht ganz billige Wiederholung -nebst Imageschaden- für Demokratie!- absurd im GrassenSackerland bis zur HypoHaiderZukunftvision

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milli34 (3.636 Kommentare)
am 25.06.2016 10:06

.... auch ich war öfter Beisitzer, dass ganze ist Charaktersache ob ich meine Funktion Korrekt ausübe einfach zum schämen für unser Land!! Wenn schon beim Zählen Fehler passieren könnten kann es nie so weit fehlen als wenn die Möglichkeit besteht Stimmzettel zu vernichten und neue zu nutzen und diese dann zu fälschen. Das geht natürlich nicht wenn beim aufmachen und zählen der Briefwahlstimmen alle Beisitzer der Kandidierenden dabei sind!

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