Familienbeihilfe neu: AK und Industrie wollen 210 Euro pro Kind

10.Jänner 2012

Die „Familienbeihilfe neu“ soll demnach - wie berichtet - 210 Euro pro Monat für jedes Kind betragen und alle bisherigen Familienleistungen ersetzen – also nicht nur die bestehende Familienbeihilfe, sondern auch Steuervorteile wie den Kinderabsetzbetrag (Details des bestehenden Modells siehe rechts).

140 Euro zusätzlich sollen laut Modell von AK und IV Eltern behinderter Kinder bekommen, für Alleinerziehende ist ein Zuschlag von 50 Euro vorgesehen.

Neben diesem Barbetrag soll es für Familien monatlich Gutscheine im Wert von 35 Euro pro Kind geben, die für Kinderbetreuung, Nachhilfe, Skikurse oder etwa Musikstunden eingelöst werden können. Diese Gutscheine soll es nur bis zum 15. Lebensjahr geben. Die Familienbeihilfe selbst wird für Kinder in Ausbildung bis 25 ausbezahlt.

Laut Sorger brächte das neue Modell Einsparungen: 4,8 Milliarden Euro würde die „Familienbeihilfe neu“ jährlich kosten, für die Gutscheine wären nochmals 420 Millionen Euro zu veranschlagen. Abgeschafft werden sollen dafür der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Zudem solle die längste Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus sechs Monate) mittelfristig auslaufen.

Die dadurch frei werdenden 100 Millionen Euro wollen AK und IV in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen investiert wissen: Ziel sei, binnen vier Jahren die Zahl der Plätze für Unter-Dreijährige um 35.000 zu erhöhen. Damit wäre die mit dem Barcelona-Ziel unter EU-Staaten vereinbarte Betreuungsquote von 33 Prozent in dieser Altersgruppe zu erreichen, so Tumpel.

Die Reaktionen fielen gemischt aus: Familienminister Reinhold Mitterlehner (VP) will den „guten Mix“ aus Geld- und Sachleistungen beibehalten und hält wenig von den Vorschlägen zur Streichung von Steuervorteilen für Familien. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SP) sah den Vorstoß dagegen positiv. (jabü)

 

Beihilfe und Steuervorteile

•Die allgemeine Familienbeihilfe beträgt derzeit 105,40 Euro pro Kind und Monat, mit dem Alter des Kindes steigt der Betrag (112,70 Euro ab drei Jahren, 130,90 ab zehn und 152,70 ab 19 Jahren).

•  Bei mehreren Kindern erhöht sich der Gesamtbetrag (um 12,80 Euro bei zwei, um 47,80 Euro bei drei, um 97,80 Euro bei vier Kindern und um 50 Euro für jedes weitere Kind).

• Zusätzlich gibt es einen Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem dritten Kind für Familien bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

•  Der für jedes Kind monatlich ausbezahlte Absetzbetrag liegt bei 58,40 Euro.

• Kinderbetreuungskosten von bis zu 2300 Euro pro Kind und Jahr können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgeschrieben werden.