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FPÖ-Funktionär wegen Islam-Postings verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 15. Juli 2017, 10:42 Uhr
Islam Kopftuch
Bild: APA

INNSBRUCK. Wegen eines islamfeindlichen Facebook-Postings ist ein Tiroler FPÖ-Funktionär aus dem Zillertal vom Landesgericht Innsbruck zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Laut einem Bericht von ORF Radio Tirol soll der Mann auf dem Online-Netzwerk von "geisteskranken Islamideologien" geschrieben haben. Politische Folgen hat das nicht rechtskräftige Urteil vorerst nicht.

Die Aussage war auf der offiziellen Facebook-Seite der örtlichen FPÖ-Organisation veröffentlicht. Bevor über politische Konsequenzen nachgedacht werde, wolle man ein mögliches Berufungsverfahren abwarten, sagte Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger gegenüber dem ORF. Die Kritik des Funktionärs habe sich nicht grundsätzlich gegen den Islam, sondern gegen den politischen Islam gerichtet. Die Verurteilung des Gerichts erfolgte wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren.

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123  Kommentare
123  Kommentare
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( Kommentare)
am 21.07.2017 17:29

surprise, surprise

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 17.07.2017 12:01

Es waren doch eher pauschale islamfeindliche Postings und weniger "Islam-Postings". zwinkern

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Camaro (1.178 Kommentare)
am 16.07.2017 12:02

dieses Urteil bringt dem Bumsti wieder ein paar tausend Stimmen am 15.10. dank der Politjustiz.

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Aktive_Arbeitslose (459 Kommentare)
am 16.07.2017 11:44

Wenn das Urteil wirklich nur wegen der Textierung "geisteskranke Islamideologie" gefällt wurde, dann wird das beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vermutlich nicht halten.

Da muss wohl auch im Umfeld des Postings, im "Kontext" was sein. Diese herausgerissenen Informationssplitter, das ist definitiv KEIN Journalismus!

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vjeverica (4.295 Kommentare)
am 16.07.2017 10:37

http://www.krone.at/oesterreich/wien-streit-um-hunde-endete-im-spital-frau-attackiert-story-578800

Und wenn dann endlich die Scharia bei uns eingeführt wird, dann ist uns allen leichter. Die Streiterei hört auf.
Und ich brauche keine Überlegungen mehr anstellen, was ich anziehe - ob die schwarze Verhüllung oder die schwarze Verhüllung ...

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Megaphon (2.504 Kommentare)
am 16.07.2017 09:53

Wann kommt es zum Hassposting Prozess gegen Bundeskanzlersohn Niko Kern, der Außenminister Kurz mit dem Massenmörder Idi Amin verglichen hat?

Und warum wurden die JungsozialistInnen nicht für ihre Hass-Parole "Ein Baum ein Strick, brecht Strache das Genick!" verurteilt?

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 16.07.2017 10:53

Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt. Der Vorgang ist so: Der die Äußerung getätigt hat erhält ein Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die Äußerung zurückzunehmen. Tut er das nicht kann der Betroffene eine Anzeige machen. Der Staatsanwalt wird nur tätig wenn es der Betroffene anzeigt. Wenn Kurz es nicht angezeigt hat dann hat sich entweder Kern jun. entschulfigt oder Kurz war die Äußerung nicht so viel wert. Also braucht sich auch sonst niemand aufzuplustern.
Zum "ein Baum...": Da müssten Sie den Großteil der Baden-Württemberger anklagen. Es ist ein derbes Spottlied auf die Schwaben:Ein Baum, ein Strick, ein Schwabengenick. Schade, schade, schade um den Baum".
Diese alte Leier mit Kurz jun. und dem Baum,Strick,HC nervt schon etwas.

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( Kommentare)
am 16.07.2017 09:05

Das Christentum ist mit 2,1 Mrd. Anhängern die größte Religionsgemeinschaft der Welt.
An zweiter Stelle mit 1,3 Mrd. Anhängern liegt der Islam

Und ihr glaubt, sich mit dieser Religion nicht auseinandersetzen zu müssen. Ihr glaubt, 1,3 Mrd. Menschen sind potentielle Mörder. Es wird Zeit, sich mit dem Islam genauer zu beschäftigen um mit ihm gemeinsam im Frieden leben zu können.

Es gibt keine andere Lösung. Der Weg zum Frieden ist der Friede. Fangen wenigestens wir an, diesen Weg zu gehen und rüstet mit euren verallgemeinernd schäusslichen Worten ab.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 16.07.2017 08:23

Hat noch jemand Fragen zu den Effen?
(Jetzt werden sie ja schon von Anhängern mit Hunden verglichen,
das geht dennoch zu weit. )

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( Kommentare)
am 16.07.2017 08:19

Bei der Beurteilung von (schriftlichen oder mündlichen) Aussagen darf nur die WAHRHEIT als einziges Kriterium gelten! Ob sich jemand durch die Wahrheit "beleidigt fühlt", dürfte in einem zivilisierten Rechtsstaat überhaupt keine Rolle spielen. Die bestehende, entstellte Rechtslage wird hoffentlich in der nächsten Regierungsperiode repariert!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 16.07.2017 08:28

Nächste Gesetzgebung
Dann werden sicher Alternative Wahrheiten in den Adelsstand erhoben.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 15.07.2017 21:00

In Wien wurde eine Hundebesitzerin wegen ihrer unreinen Hunde attackiert.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 16.07.2017 08:24

Geh, schäm` dich. Das ist ja beleidigend.

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proworx (556 Kommentare)
am 15.07.2017 19:08

der feine islam,so was von unnötig in europa

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 15.07.2017 18:51

Somalische Asylantin attackiert brutalst Frau mit kleinen Hund in Wien !!Wie wird hier unsere Gerichtsbarkeit urteilen ?

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 15.07.2017 18:58

ein kleiner Hund hat attakiert ? Wiener Klein-Kampf-Hund ?

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 15.07.2017 20:48

Und schon die ersten Verharmlosungen aus der Parteizentrale.

Nix passiert.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 15.07.2017 23:29

als Quelle habe ich nur www.krone.at und www.unzensuriert.at gefunden.
Wenn das jetzt der Maßstab der Berichterstattung ist dann gute Nacht.

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kulesfak (2.711 Kommentare)
am 16.07.2017 08:31

Für Typen wie den Motzi sind solche Quellen vollkommen ausreichend, um sich in seinem rechtsrechten Gerülpse bestätigt zu sehen.

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vjeverica (4.295 Kommentare)
am 16.07.2017 10:39

Ignorieren von Tatsachen bis zum allerletzten Atemzug.
Schön, so eine rosarote Brille, nicht wahr? Möge Allah Sie Ihnen möglichst lange erhalten.

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NedDeppat (14.144 Kommentare)
am 15.07.2017 18:59

Der Fortvnazenz wird ihnen aber gleich direkt aus der Trollburg die Leviten lesen, ... was sie sich erlauben, unerhört. zwinkern

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mahoba (472 Kommentare)
am 16.07.2017 08:01

an Adler.
Unsere Gerichte bzw. Justiz, wird wie immer mit "Anzeige auf freiem Fuß" reagieren, denn für Vergehen von Asylanten oder Migranten, gibt es keine andere "Bestrafung"!

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observer (22.145 Kommentare)
am 15.07.2017 18:19

Ein Fehlurtei, wenn sich die Äusserung nur gegen den Teil des Isalams gerichtet hat, der Gewalt gegen sog. Ungläubige predigt. Und es kann aucb nicht verboten sein, die entprechenden Passagen des Korans anzuführen, weil die ja vorliegen. Das würde manchen zwar so passen, dass man daruaf keinen Bezug nehmen darf, wird sich aber nicht durchsetzen lassen. Ich glaube nicht, dass dieses Urteil halten wird.

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il-capone (10.341 Kommentare)
am 15.07.2017 17:38

+++ Eilmeldung +++

+++ Attentat eines Terroristen +++

+++ rollende Bombe +++

+++ Ermordung eines .... +++

- - - - -

Alle 'echten Österreicher' hauen per sofort tagelang in die Tasten!!!

Zumindest die Stupiden ...

Grund -->

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Gegen-Huette-gekracht-Alkolenker-empfing-lallend-die-Polizei;art4,2624437

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NedDeppat (14.144 Kommentare)
am 15.07.2017 18:14

Sie brauchen sich nichts aus den Finger saugen,... mir genügt der jüngste Angriff auf einen Busfahrer und die brutalen Überfälle auf Pensionistinnen in Graz völlig, ... jaja , wenn das soweiter geht schauen wir tollen Zeiten entgegen.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 16.07.2017 08:35

sind die brutalen Täter oder Täterinnen in Graz schon identifiziert und verhaftet worden???? Ansonsten UNBEKANNT!!!!

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penunce (9.674 Kommentare)
am 15.07.2017 17:10

Ein über NEUNZIGJÄHRIGER Epileptiker befindet sich im Pflegeheim in NÖ und seine Betreuerin muslimischer Herkunft, mit Kopftuch "bewaffnet", hat ihn in die Badewanne verfrachtet und ihn geduscht und gewaschen, wie es ihre Pflicht als Angestellte im Pflegeheim ist.

Er verlor dabei das Gleichgewicht und hielt sich an der Muslimischen Pflegekraft an um nicht zu stürzen.

Sie hat den über NEUNZIGJÄHRIGEN wegen unsittlicher Berührung nicht nur bei dem Vorstand des Pflegeheimes berichtet, sie hat auch die Behörde von dem Vorfall informiert und diese hat lächelnd abgelehnt den Fall weiter zu verfolgen!

Dagegen nimmt sich das Geschehen auf der offiziellen Facebook-Seite der örtlichen FPÖ-Organisation, geradezu als lächerlich aus!

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( Kommentare)
am 15.07.2017 18:44

Quelle?

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Discostew (1.042 Kommentare)
am 16.07.2017 08:15

Quelle: www.eigene-fantasie.at

nicht mal unzensuriert weis davon, obwohl wenn die das hier lesen wäre es Ihnen vielleicht einen Bericht wert.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 16.07.2017 09:04

"Ich habs im Internet gefunden und es entspricht meiner Meinung, also muss es wahr sein..."

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jago (57.723 Kommentare)
am 15.07.2017 17:09

Meinzösnaa. FPÖ-Funktionär ...

Wurstvorrat und Wachhund halt.

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( Kommentare)
am 15.07.2017 15:00

Der Unterschied:
In der Türkei wäre die Strafe höher ausgefallen.
Viele Staaten schützen die Religionen,
weil ohne deren Schutz wären Religionen nichts.

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( Kommentare)
am 15.07.2017 14:48

Ein Blauer macht einen juristischen Fehler
und schon wird die Justiz angezweifelt. Was soll denn dieses eigentümliche Verhalten?

Der Staat und sein bisher immer tadellos funktionierendes Rechtsgefüge wird angezweifelt.
- Angezweifelt von denen, welche sich ihren eigene Rechtsansicht schaffen wollen.
- Angezweifelt von denen, welche beurteilen, wer einen Vortrag über Extremismus halten darf und wer nicht.
- Angezweifelt von denen, welche wegen Hetze schon mehrmals vom Rechtsstaat abgemahnt und sogar verurteilt wurden.
- Angezweifelt von denen, welche früher noch sagten: "Solche Leute haben in unseren Reihen nichts zu suchen!"

Wenn von einer Partei begonnen wird, das funktionierende Rechtssystem anzuzweifeln, ist das der Anfang vom Unrechtssystem Dieses Unrechtssystem haben wir leider schon erlebt. Wie es dann zu spät war, hat keiner gewusst, wie weit dieser klein beginnende Anfang des Zweifelns am Rechtssystem in der Lage ist, sich groß zu entwickeln
Hütet euch vor den Anfängen

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Russenverstand (718 Kommentare)
am 15.07.2017 16:22

Fortunak
""""immer tadellos funktionierendes Rechtsgefüge """""
Dieser Satz ist wohl schon weit hergeholt.Fragen Sie die Bürger was Sie vom Rechtssystem halten , wenn für diverse Religions Taten Strafen milder als für Kleindelikte verhängt werden.Gehören Sie auch zu solchen Nutznissern.

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( Kommentare)
am 15.07.2017 16:39

Russenverhackert,
für das funktionierende Rechtssystem ist nicht eine Bürgerbefragung verantwortlich, sonder studierte Juristen. In unserem, funktionierenden Staatsgefüge haben wir dazu die:
- Legislative: Das vom Volk gewählte Parlament
- Judikative: Juristen welche dieses Fach studiert haben
- Executive: Eine Polizei, welche auf die Einhaltung der Gesetze achtet.
Sicher nicht das "Bürgergefühl" einer rechten bis rechtsextremen Partei/Gesinnung!

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docsockshot (704 Kommentare)
am 15.07.2017 23:04

Und hütet Euch erst recht vor den linken Nebelwerfern .. .

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oneo (19.368 Kommentare)
am 15.07.2017 14:33

Über solche Urteile kann man nur mehr den Kopf schütteln. Was ist aus unserer Justiz geworden?

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Camaro (1.178 Kommentare)
am 15.07.2017 15:35

70 Jahre von Rot und Schwarz beschickt und da fragst du noch?

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docsockshot (704 Kommentare)
am 15.07.2017 23:00

Ja, und Hauptsache die Namen de Richter bleiben schön anonym .. .

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 15.07.2017 23:20

wenn die Entscheidung veröffentlicht wird, dann ist der Name der Richter nicht anonym. Jeder kann kostenlos alle veröffentlichten Entscheidungen auf www.ris.bka.gv.at lesen.
Wozu brauchen Sie den Namen des Richters?

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docsockshot (704 Kommentare)
am 16.07.2017 08:55

grinsen

Weis nicht .. .

Vielleicht will Ich ihm eine Ansichtskarte schicken oder vielleicht ruf Ich ihn zum Geburtstag einmal an .. .

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 15.07.2017 14:02

Wir spannend, wie lange der KC im Forum noch ungestraft hetzen darf.

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docsockshot (704 Kommentare)
am 15.07.2017 23:02

Typischer Linker, bist nicht in der Lage Kritik von Hetze auseinander zu halten.

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 15.07.2017 14:01

Die Verurteilung des Gerichts erfolgte wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren.

Warum sollten religiöse Lehren nicht herabwürdigend behandelt werden dürfen?
Wer sagt dass diese Lehren stimmen?
Wer hat das Recht dazu jemanden vor zu schreiben?
Keiner!
Anerkennen von Religionen, nicht anerkennen.
Was soll das Ganze?
Der Bürgermeister mit den 260 kmh betet den Gott der Geschwindigkeit an.
Warum verteufeln ihn so viele?

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( Kommentare)
am 15.07.2017 15:12

EugeniehGalton,
der Islam ist eine in Österreich anerkannte Religion.
Die Bezeichnung Herabwürdigung einer religiösen Lehre hat mit der Richtigkei dieser Religion nicht den geringsten Zusammenhang.

Ich muss die Religion nicht für richtig oder falsch anerkennen, ich darf diese Regligion jedoch nicht unwürdig behandeln bzw. herabwürdigen.
Das Recht diese Herabwürdigung zu bestrafen, ist im Gesetz festgeschrieben. Daher ist es auch so rechtens.
Die Verurteilung des Gerichts erfolgte wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren.

Wir haben uns an die Gesetze zu halten. Alle!

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docsockshot (704 Kommentare)
am 15.07.2017 22:56

Bist a bisserl schwer von Begriff, gell .. .

Den Islam als Religion anzuerkennen war ein Fehler der schon vor langer Zeit passiert ist.

Genau das muß endlich korrigiert werden.

Und jemand der soviele Menschen offensiv getötet hat wie der Prophet selbst und auch noch stolz darauf ist, hat nicht den Hauch von Würde und kann deshalb auch nicht herabgewürdigt werden.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 17.07.2017 15:05

Du bist auch einer der Schwerhörigen, -> Gott redet nicht besonders laut -> vielleicht verstehen darum viele falsch -> im Namen Gottes wurden so viele Menschen weltweit ins Reich des Todes befördert - auf brutalste Weise oft, von Scheiterhaufen bis Ertränken, Erhängen, den wilden Tieren vorgeworfen, mit Schwertern zerstückelt, mit Bomben zerfetzt ->>>>

Der Mensch ist die Bestie.

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 15.07.2017 13:15

Wer den Islam noch immer nicht als sektenartige Religion versteht dem ist nicht mehr zu helfen.

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( Kommentare)
am 15.07.2017 15:16

Motzi,
der Islam ist keine Sekt, der Islam ist eine, nicht nur in Österreich gesetzlich anerkannte Religion. Gesetze gelten in Österreich für alle!

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Karlchristian (4.584 Kommentare)
am 15.07.2017 15:27

Dann lesen sie einmal die Glaubensgrundlagen des Islam, wie sie im Koran und den Hadithen niedergeschrieben sind! Vielleicht gehen auch ihnen die Augen auf.
Dann werden auch sie erkennen ,dass die Justiz eingreifen muss.
Denn in der europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 9, Absatz 2 steht, dass der Gesetzgeber die Religionsfreiheit beschneiden darf, wenn es im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheit anderer ist.

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