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Bundesheer-Volksbefragung: Mehrheit ist für Wehrpflicht

WIEN. Eine weitere Umfrage sieht bei der Bundesheer-Volksbefragung im Jänner die Befürworter der Wehrpflicht in der Mehrheit.

Pünktlich zur am Donnerstag von Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) präsentierten IFES-Studie, die genügend Bewerber für ein potenzielles Berufsheer sieht, veröffentlichte ATV neue Zahlen: Demnach würden 46 Prozent der Österreicher derzeit für die Beibehaltung der Wehrpflicht stimmen.

Dagegen würden 39 Prozent der von Meinungsforscher Peter Hajek befragten 1.000 wahlberechtigten Österreicher für ein Berufsheer-Modell stimmen. Im September hatten die Gegner der Wehrpflicht laut "ATV Österreich Trend" mit 39 Prozent noch eine knappe Mehrheit vor den Befürwortern mit 37 Prozent.
"Den emotionalen Argumenten Zivildienst und Katastrophenschutz hatten die Wehrpflichtgegner bisher nicht genug entgegenzusetzen", so Hajeks Interpretation. "Und die SPÖ konnte ihre Anhänger bisher nicht so stark von der eigenen Parteilinie überzeugen, wie das der ÖVP gelungen ist."

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Lieber cunard · von Analphabet (1504) · 15.12.2012 18:34 Uhr

es bleibt dir unbenommen für die Roten einzutreten. Ich versuchs auch für dich verständlich zu schreiben. Berufsheer ist ausschließlich für die EU und Nato notwendig. Es müßte daher die Frage bei der Abstimmung lauten. Wollen wir uns an internationalen Kriegen beteiligen oder nicht? Alles andere ist gelogen.

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eine nicht unbedeutende mehrheit ist auch · von der_apache (10381) · 14.12.2012 20:53 Uhr

für den musistadl ... eben!

trauriges, verblödetes und nur allzugerne(?) steuergenötigtes trulla-volk!

parteibiachl-lutscha, schleima und sonstige abhängige an die ganze macht ... damit die welt noch eine wenig mehr lacht?

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Aufgaben gemäß Wehrgesetz! · von haudegen (219) · 14.12.2012 19:30 Uhr

Egal ob Berufsheer oder Wehrpflichtigenheer, diese Aufgaben sind gem. Wehrgesetz zu erfüllen:

a) die militärische Landesverteidigung, b) auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, c) die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und d) die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz).
Die militärische Landesverteidigung hat die Erfüllung der Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung nach Art. 9a Abs. 1 B-VG mit militärischen Mitteln sicherzustellen.

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Artikel 13. Dezember 2012 - 16:48 Uhr
nachrichten.at/apa
Bild vergrößern Rieder punkteten bei der Alarmübung „Zugvogel“

Bild: Bundesheer

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