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Bierlein als VfGH-Präsidentin angelobt

Von nachrichten.at, 23. Februar 2018, 10:02 Uhr
Bierlein
VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein Bild: (APA)

WIEN. Das neue Präsidium des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist am Freitag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen angelobt worden.

Sowohl Vorsitzende Brigitte Bierlein als auch ihr Stellvertreter Christoph Grabenwarter unterzeichneten gegen Mittag die Urkunden in der Hofburg. Van der Bellen erinnerte in seiner Ansprache an die Verantwortung des VfGH, insbesondere für Minderheiten und Benachteiligte.

"Kennzeichen einer modernen, liberalen Demokratie ist, dass nicht einfach die Mehrheit recht hat, sondern dass es einen ausgeprägten Schutz von Minderheiten durch Minderheitenrechte gibt", sagte der Bundespräsident. Der VfGH sei Hüter "dieser modernen, liberalen Demokratie". Auch die Klärung von Fragen, "die sich aus dem Zusammenprall einer säkularisierten Gesellschaft mit den Bräuchen bestimmter Religionsgemeinschaften ergeben", sei häufig Verhandlungsgegenstand gewesen.

Den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu festigen, sei auch künftig die Aufgabe des VfGH, betonte Van der Bellen, der auch persönliche Worte für die beiden Präsidiumsmitglieder fand. Besonders freute den Präsidenten, dass mit Bierlein erstmals eine Frau den Vorsitz innehabe - "eine Pionierin sozusagen".

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13  Kommentare
13  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Analphabet (15.374 Kommentare)
am 25.02.2018 00:11

Man sollte froh und dankbar sein, saß Uns VdB nicht wieder blamiert hat.

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StefanieSuper (5.126 Kommentare)
am 23.02.2018 15:02

Gratulation!
Das ist in Österreich keine Selbstverständlichkeit. Denn für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in Österreich noch viel zu tun.

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 23.02.2018 14:34

s`bierlein freut sich schon jetzt auf eine sehr gute pension in 2 jahren.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 23.02.2018 14:46

Darauf ein Bier. Oder ein Bierchen. Oder ein Bierlein.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 23.02.2018 15:08

Die ist auch für eine Wahlwiederholung gut, schwarz wie sie ist!

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Biene1 (9.482 Kommentare)
am 23.02.2018 15:34

...der Durst bringt mi um... zwinkern

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 24.02.2018 10:20

immerhin nach den fotos dürfte
sie noch mindestens 20 jahr
arbeiten müssen!

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observer (22.145 Kommentare)
am 23.02.2018 11:47

Bierlein ist ein schöner Name - er weckt positive Assoziationen.
Fast so schön wie Fasslabend. Und es ist der Dame zu vergönnen, dass sie jetzt auch das breite Hermelinkragerl am Manterl bzw. Talar tragen darf - bis jezt hatte sie ja nur ein schmäleres.

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.02.2018 11:43

Nach meinem Demokratieverständnis wären 3 Punkte in der politischen Praxis (dringend) vom VfGH zu überprüfen.

1. praktisch alle Gesetzesvorschläge kommen aus der Regierung.

2. die Regierenden sind hohe Parteifunktionäre und damit Vorgesetzte der Abgeordneten.

3. die Klubdisziplin widerspricht dem Wesen des Gewissensauftrages der Abgeordneten.

Allerdings überprüft das Verfassungsgericht nach der bestehenden Verfassung, die bereits vielfach mit den 3 Punkten demokratiewidrig gefälscht worden ist. Da beißt die Katze in den eigenen Schwanz.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 23.02.2018 10:45

Höchstrichter-Hearings starten diese Woche…….
20. Februar 2018, 00:04 Uhr

Paradejuristin wird erste Präsidentin des VfGH……
21. Februar 2018 - 10:27 Uhr

Brigitte Bierlein: Kunstsinnige Spitzen-Juristin…….
22. Februar 2018 - 00:04

Bierlein wird als VfGH-Präsidentin angelobt...
23. Februar 2018 - 10:02 Uhr

Welsche Schlagzeile darf man Morgen erwarten?

übrigens:

Brigitte Bierlein (* 25. Juni 1949 in Wien) - wird in gut einem Jahr 70 Lenze ...... dann kommt die ZWANGSPENSION - könnte man da nicht gleich.......

Der Foto Shop ist wirklich ein Jungbrunnen... grinsen

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 23.02.2018 11:09

Ich finde die Bearbeitung gut, und ich sehe Merkmale der Weiblichkeit, die allgemein nur intuitiv wahrgenommen werde.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 23.02.2018 11:21

interessant wäre es zu wissen, was an pensionsrechtlichen Vorteilen noch herausspringt bei diesem Posten, oder ob es der Dame nur darum geht, das sie gerne was macht.

Wenn ich da mit Richtern spreche, dann sagen die nämlich, das in vielen Bereichen Probleme bestehen, die sie selber sehr bürokratisch zusätzlich belasten, weil es eben leider so ist,

und das die froh sind, wenn sie mit 65 abdampfen können.

Aber die Aufgaben dieses höheren Gerichtes dürften ja andere zeitliche Taktung haben und wenn dann wie bei der BP Wahlwiederholung entgegen praktischer Züge, alte Sachen aus der Mottenkiste genommen werden, genügt das halt und ist im Sinne von juristisch auch nicht falsch.

Jedenfalls wäre es interessant, nach welchen Kriterien die Pensionen bei Spitzenjobs berechnet werden, denn in Österreich dürften noch viele Ausnahmen bestehen, die im Sinne von Fairness vielleicht nicht unbedingt die begünstigen, die eh schon gut und sicher abkassieren.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 23.02.2018 11:33

..."Jedenfalls wäre es interessant, nach welchen Kriterien die Pensionen bei Spitzenjobs berechnet werden, denn in Österreich dürften noch viele Ausnahmen bestehen, die im Sinne von Fairness vielleicht nicht unbedingt die begünstigen, die eh schon gut und sicher abkassieren."...

Da bin ich GANZ bei Ihnen aber dazu REICHT anscheinend der tägliche Artikel nicht....

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