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Bankgeheimnis: VP-Klubchef zieht die Notbremse

27. Mai 2015, 00:04 Uhr
Bankgeheimnis: VP-Klubchef zieht die Notbremse
Finanzminister Schelling muss aus Parteiräson die Signale von VP-Klubchef Lopotka hören. Bild: APA

WIEN. Die Kritik an der geplanten Konteneinschau für die Finanz zeigt Wirkung: VP-Klubobmann Reinhold Lopatka distanziert sich vom Gesetzesentwurf, der nur eine "Beamten-Variante" sei. Auch in der SPÖ macht sich Skepsis breit.

Als Langstreckenläufer weiß Reinhold Lopatka, wie man seine Kräfte einteilt, um ans Ziel zu kommen – und wann man sich eingestehen muss, dass man es diesmal nicht ins Ziel schaffen wird.

Politisch war für den VP-Klubchef gestern so ein Zeitpunkt gekommen: Die Debatte um die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch Erleichterung der Kontenöffnung für die Finanz drohte vollends zu entgleiten. Nach zwei Ministern und zwei Landeschefs, darunter die schwarze Eminenz, Niederösterreichs Erwin Pröll (die OÖNachrichten berichteten), äußerten gestern auch der Salzburger und der Vorarlberger Landeshauptmann sowie die VP-Landeschefs im Burgenland, Kärnten und Wien Bedenken an den Plänen von Finanzminister Hans Jörg Schelling.

Die Lopatka weitgehend entsorgte: Beim Begutachtungsentwurf handle es sich lediglich um "den Wunsch der Spitzenbeamten des Ministeriums", der so nicht beschlossen werde, sagte Lopatka. Er sprach von einer "Variante", mit der sich Schellings Spitzenbeamte ihre Arbeit möglichst "ohne Einfluss von außen erleichtern wollen". Schelling äußerte sich vorerst nicht.

Der Entwurf sieht vor, dass die Finanz im Zuge einer Abgabenprüfung künftig zum einen über ein neu zu schaffendes Kontenregister nachvollziehen kann, welche Konten Unternehmer und Private führen. Zum anderen soll bei begründetem Verdacht auf Abgabenhinterziehung auch eine Kontenöffnung möglich sein – ohne richterlichen Beschluss. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Finanzbeamten beim Betroffenen nachfragen müssen, ob dieser freiwillig Einblick in seine Konten gewährt.

Umstritten ist, was geschieht, wenn dieser Einblick nicht freiwillig gewährt wird. "Wir sind offen für Gespräche darüber, unter welchen Bedingungen die Einschau möglich ist", heißt es aus Schellings Büro. Dem Wunsch nach Beibehaltung des Status quo, einer richterlichen Kontrolle, will Schelling freilich nicht nachkommen: "Das wäre kein Fortschritt", heißt es.

Niessl will auch mehr Kontrolle

SP-Klubchef Andreas Schieder mahnte den Koalitionspartner zwar zunächst noch: "Man muss in einer Koalition zu dem stehen, was ausverhandelt worden ist." Wenig später meldete sich aber auch der erste Kritiker in der SPÖ: Der wahlkämpfende burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl sprach sich für eine "richterliche Kontrolle oder eine Einrichtung, die Missbrauch garantiert ausschließt", aus. Eine Kompromissvariante haben die Grünen vorgeschlagen (siehe Bericht rechts).

Im Parlament wird das Thema kurz nach Ende der Begutachtungsfrist am 5. Juni behandelt: Am darauffolgenden Montag findet die von Neos und Team Stronach beantragte Sondersitzung statt.

Bundesfinanzgericht kann Rechtsschutz sichern

Daniela Moser könnte bald eine Zusatzaufgabe bekommen. Die gebürtige Kärntnerin leitet das Bundesfinanzgericht. Dieses entscheidet seit Anfang 2014 über Beschwerden gegen Bescheide der Finanzstrafbehörden.

Die Grünen schlagen nun die Bildung eines eigenen Senats beim Finanzgericht vor, der in einem Schnellverfahren über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Einsichtnahme entscheidet. Bisher sind im Abgabenverfahren erster Instanz keine Richter involviert.
Dieser Vorschlag der Grünen hat insofern Gewicht, also die Regierungsparteien ohne eine Oppositionspartei keine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat haben.

Grünen-Obfrau Eva Glawischnig verlangt einen Rechtsschutz, „der jenem im gerichtlichen Strafverfahren entspricht“.

Das Bundesfinanzgericht ist Nachfolger des Unabhängigen Finanzsenats, der bis Ende 2013 jährlich rund 10.000 Akten erledigte. Die „Trefferquote“ der Richter ist hoch; nur 1,6 Prozent der Entscheidungen wurden von Höchstgerichten aufgehoben. Präsidentin Moser stolz: „Die Bilanz kann sich sehen lassen.“

 

 

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4  Kommentare
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Analphabet (15.393 Kommentare)
am 28.05.2015 00:04

Phrasen dreschen schadet mehr als es hilft. Bis zum EU Beitritt ging es mit unserer Heimat und dem Wohlstand bergauf und das mit BANKGEHEIMNIS UND STEUERHINTERZIEHEUNGEN. Es ist die fatale Politik von ROTSCHWARZ, die uns in den finanziellen Abgrund führt. Seit zig Jahren verhindern Sie REFORMEN. Das Begehren, an unsere Sparbücher und Konten heran zu kommen, hat nur ein Ziel, und das sind unsere Ersparnisse. Für diese UNFÄHIGKEITSREGIERUNG entsteht ja dann eine Katastrophe, wenn Sie eben nicht an unsere Sparbücher herankommen.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 27.05.2015 10:59

Die öffentliche Empörung und mediale Berichterstattung über zahlreiche
Steuervermeidungs- und -hinterziehungsstrategien von Vermögenden und
internationalen Konzernen der letzten Jahre haben den Druck auf die europäische und internationale Politik erhöht, Steuerbetrug wirksamer als bisher zu bekämpfen. Die bevorstehende Aufhebung des Bankgeheimnisses in Österreich für SteuerinländerInnen und –ausländerInnen ist ein Ergebnis dieser Entwicklung.

http://blog.arbeit-wirtschaft.at/bankgeheimnis-sag-beim-abschied-leise-servus-2/

„Das Bankgeheimnis ist tot“, verkündete Algirdas Šemeta, damaliger EU-Steuerkommissar im Oktober 2014. Gerade hatten sich die FinanzministerInnen der Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, ein europäisches Gesetz zur Amtshilfe der Steuerbehörden zu verschärfen. Bereits im Frühjahr hatte Österreich endlich einer Verschärfung der Europäischen Zinsrichtlinie zugestimmt, deren Einigung Luxemburg und Österreich über Jahre hinweg mit Verweis auf ihr Bankgeheimnis blockiert hat

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2good4U (17.526 Kommentare)
am 27.05.2015 10:42

nicht so faul sein und einen geeigneteren, legalen Weg finden um Steuersünder zu erwischen.
Eine "Schuldsvermutung" aller kann doch keine Lösung sein.

Es ist vollkommen in Ordnung, bei einem begründeten Verdacht Einsicht in die Konten zu erlangen.
Um aber zu entscheiden, was ein "begründeter Verdacht" ist bedarf es einer unabhängigen Instanz wie z.B. einem Richter.
Es kann ja nicht sein, dass ein Finanzbeamter selbst entscheidet ob sein Verdacht begründet ist.
Da wäre es ja stets der einfachste Weg jeden zu verdächtigen und alle Konten einzusehen. Und der Mensch (das betrifft jetzt nicht nur Beamte) geht nunmal den Weg des geringsten Widerstands.

Es kann nicht der Ziel sein ein System zu schaffen, welches von Anfang an offensichtlich dafür anfällig bzw. geeignet ist um missbraucht zu werden.

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rmach (15.038 Kommentare)
am 27.05.2015 09:57

Politiker haben. Die beschützen uns vor den Beamten. Diese Beamten sind fast nicht im Zaum zu halten. Die sind ganz wild auf alles, womit sie uns sekkieren können, damit sie sich das Leben erschweren können und sich auf Beschimpfungen wie die Lehrerschaft freuen dürfen. Na, viel blöder hätte die Ausrede wirklich nicht mehr sein können. Kann uns niemand mehr von dieser Politik befreien? Jetzt verstehe ich erst, warum man das Parlament nur mehr wie einen Hochsicherheitstrakt betreten kann. Die Lopatkas haben sicher Angst vor ein paar gesunden Beamtenwatschen.

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