Ebenso fix scheint die Mitwirkungspflicht, die Asylwerber zu Beginn ihres Verfahrens bis zu sieben Tage an die Erstaufnahmestelle bindet.
Offen ist hingegen, ob es noch Abfederungen bei den verschärften Schubhaftregelungen gibt. Hier plant Innenministerin Fekter, die Maximal-Anwendungsdauer für dieses Mittel von zwölf auf 18 Monaten auszudehnen. Zudem können auch Kinder in Schubhaft genommen werden und zwar dann, wenn Eltern sie lieber bei sich behalten als sie in die Obhut der Behörden zu geben.
Während hier die SPÖ noch auf Entschärfungen drängt, haben sich die Sozialdemokraten offenbar mit der Mitwirkungspflicht abgefunden. Sie sieht vor, dass die Asylwerber maximal eine Woche die Erstaufnahmestelle nicht verlassen dürfen, ohne Sanktionen zu riskieren. Sind die Behördenbefragungen schneller abgeschlossen, erlischt die Pflicht.
Gänzlich unumstritten ist die Rot-Weiß-Rot-Card. Um diese können sich drei Personengruppen bewerben: Hoch qualifizierte Migranten wie etwa Manager, qualifizierte Migranten in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte in Bereichen, die nicht durch im Inland Arbeitsuchende abgedeckt werden können. Eine Quote wird es weiterhin für den Familiennachzug geben.
Zuvor hatten Menschenrechts- und Hilfsorganisationen an einzelne Minister der Bundesregierung appelliert, dem geplanten Fremdenrechtspaket im Ministerrat ihre Zustimmung zu verweigern. Vor allem der Plan, Eltern künftig vor die Wahl zu stellen, die Kinder mit in die Schubhaft zu nehmen oder sie den Behörden zu überlassen, wurde scharf kritisiert.
muss auch unbedingt schneller und konsequenter gehandelt werden. Kriminelle und arbeitslose Ausländer müssen ohne wenn und aber sofort ausgewiesen werden.
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