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Juli 1914: Mit einem Schlag waren die bürgerlichen Freiheiten weg

28. Juli 2014 00:04 Uhr

Schon am 26. Juli 1914, also zwei Tage vor der offiziellen Kriegserklärung an Serbien, erließ die Reichsregierung in Wien Notverordnungen, die bis 1918 die im 19. Jahrhundert erreichten bürgerlichen Freiheiten mit einem Schlag abschafften.

Das Recht der Freiheit der Person, das Versammlungs- und Vereinsrecht, das Briefgeheimnis, die Unverletzlichkeit des Hausrechts und – als Kernstück aufgeklärter Gesellschaften – die Rede- und Pressefreiheit galten nicht mehr. Weil das Parlament, der Reichsrat, von Ministerpräsident Graf Karl Stürgkh im März auf unbestimmte Zeit vertagt worden war und Stürgkhs Kabinett mit dem für Ausnahmezustände eingeführten sogenannten "Diktaturparagrafen" regierte, konnte auch keine