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Fix ist nur: Ab 8. Juli ist Heinz Fischer nicht mehr Bundespräsident

Von Jasmin Bürger, 01. Juli 2016, 00:04 Uhr
Fix ist nur: Ab 8. Juli ist Heinz Fischer nicht mehr Bundespräsident
Am Wahlabend lag FP-Kandidat Norbert Hofer (re.) noch voran, die Briefwahlstimmen drehten das Ergebnis zugunsten Van der Bellens. Bild: APA

WIEN. Eines steht fest: Heinz Fischer ist in genau einer Woche nicht mehr Bundespräsident. Egal, wie der Verfassungsgerichtshof über die Wahlanfechtung der FPÖ entscheidet, seine Amtszeit endet am 8. Juli.

Sie ist nicht verlängerbar, bestätigt der frühere Verfassungsgerichtshof-Präsident und Fischers langjähriger Berater, Ludwig Adamovich.

In hohen Wiener Polit- und Justizkreisen gilt eine Aufhebung der Wahl mittlerweile als sehr wahrscheinlich, auch wenn offiziell niemand dem Erkenntnis vorgreifen will. Die OÖNachrichten geben Antworten auf Fragen rund um eine mögliche Wahlaufhebung:

1. Wer ist ab 8. Juli Bundespräsident? Weist der VfGH die Klage ab, wird der um 31.026 Stimmen vor dem FP-Kandidaten Norbert Hofer gelegene Alexander Van der Bellen wie geplant angelobt. Kommt es dagegen zur (teilweisen) Wahlaufhebung, werden Fischers Agenden vom Trio der Nationalratspräsidenten übernommen: Doris Bures, Karlheinz Kopf und – pikanterweise – Hofer selbst wären dann bis auf Weiteres mit den präsidialen Aufgaben betraut.

2. Muss bei einer Aufhebung die Stichwahl komplett wiederholt werden? Nein, das hängt von der Bewertung der Höchstrichter ab. Bestätigt hat sich vor allem die Missachtung von Fristen für das Öffnen und Auszählen der Briefwahlstimmen. Fraglich ist, ob die bloße Möglichkeit zur Manipulation als Aufhebungsgrund genügt. Adamovich und Verfassungsjurist Heinz Mayer sehen "Beurteilungsspielraum", auch bei den Konsequenzen. Jedenfalls eine Komplettwiederholung bedingen würde, so Adamovich, wenn der VfGH gravierende Verstöße gegen die Sperrfrist bei der Ergebnisweitergabe feststellt. Eine Gemeinde hatte kurzzeitig ihr Ergebnis online gestellt, medienseitig hat das Innenministerium aber keine Verstöße beanstandet.

3. Kann es sein, dass der Wahlanfechtung stattgegeben wird, aber trotzdem nicht neu gewählt wird? Ja. Wenn der VfGH sich zu einer Teilaufhebung in einzelnen Bezirken entscheidet, dann stehen den Höchstrichtern zwei Möglichkeiten offen: die Wahlwiederholung in diesen Bezirken oder nur eine Neuauszählung der Wahlkartenstimmen, wie Mayer sagt. Letzteres ginge wohl relativ rasch vonstatten.

4. Wann wird gewählt, wenn es zu einer Wiederholung der Stichwahl kommt? Frühestens Ende September, heißt es etwa im Innenministerium. Bis dahin wäre das Nationalratspräsidium weiter mit den Präsidentschaftsagenden betraut.

5. Was würde die Wahlwiederholung kosten? Allein die Durchführung der Wahl wird im Innenministerium mit rund zwölf Millionen Euro veranschlagt. Wie viel die Parteien sich eine Wahlkampf-Neuauflage kosten lassen, ist deren Sache. Der Wahlkampf inklusive Stichwahl hat ein Millionenloch in die Kassen von FPÖ und Grünen gerissen.

6. Gesetzesverstöße in mehreren Bezirken haben die Zeugenbefragungen des VfGH bereits aufgezeigt. Gibt es Konsequenzen, auch wenn die Wahl nicht aufgehoben wird? Ein juristisches Nachspiel hat auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits eingeleitet. In mehreren Bezirken wird wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Eine Debatte über eine Reform des Wahlrechts ist ebenfalls bereits im Gange. Bei einer Wahlaufhebung sieht Verfassungsjurist Mayer auch die Möglichkeit von Schadenersatzklagen gegen Amtsleiter, die gesetzwidrig ausgezählt haben.

7. Was passiert, wenn im Fall einer Neuaustragung einer der beiden Kandidaten nicht mehr antreten kann oder will? Hier gehen die Expertenmeinungen auseinander. In der Verfassung heißt es, dass beim Antreten von nur einem Kandidaten eine "Ja/Nein-Abstimmung" durchzuführen ist. Adamovich bezweifelt, dass das in diesem Fall gelten würde, "da ja am Beginn der Wahlwerbung zwei Kandidaten gestanden sind". Der Extremfall einer kompletten Wahlwiederholung wäre aber ohnehin weder im Sinne Van der Bellens noch Hofers.

Livestream: nachrichten.at überträgt ab 12 Uhr die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl.

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131  Kommentare
131  Kommentare
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boris (1.939 Kommentare)
am 01.07.2016 15:40

Dass es schon viel früher "eine Wahlanfechtung" geben hätte sollen um den Ablauf der Auszählung zu verbessern, wird kaum einer anzweifeln. Das Problem liegt aber in Wahrheit bei unserer Gesetzgebung, wo sogenannte Legisten, das sind höhere Beamte (als in der Verwaltung, die nur Gesetzte auszuführen hat) die Gesetzestexte schreiben und die Abgeordneten (die selten wirklich eine Ahnung haben, was sie da beschließen, diese Texte dann zu Gesetzen machen. Eigentlich müssten die Vertreter des Parlaments die Texte verfassen. Dass der Herr Ministerialrat Stein sich als völlig unfähig outete (der möglicherweise an diesen Gesetzestexten mitschrieb), hat er dadurch bewiesen, dass ihm jahrelang nicht aufgefallen ist, was wirklich läuft. Das erinnert an Bürokraten der DDR, die auch keine Ahnung hatten, was im "Volk" läuft. In der Privatwirtschaft würde er fristlos entlassen wegen Unfähigkeit.
Es wäre so einfach: die eingelangten Briefwahlstimmen während der Wahl zu den anderen in die Kiste zu geben

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peterarmin (696 Kommentare)
am 01.07.2016 15:08

erheiternd, wie sich hier Leute Sorgen machen um die neuerlichen Wahl(kampf)kosten, aber Milliarden, die für die sogenannten Flüchtlinge aufgewendet werden (müssen) völlig widerspruchslos hinnehmen !
Nun - der VfGH hat entschieden und dies sicher nicht nur aus Jux und Langeweile und schon gar nicht aus Sympathie für Strache !

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 11:39

Ich finde es sehr enttäuschend, dass sich Heinz Fischer bis heute nicht kritisch über die offensichtlichen Schlampereien bei den Wahlen geäussert hat.

Das bestätigt nur mein bisheriges Bild der fehlenden überparteilichen Neutralität. Ich mag die aktuelle FPÖ nicht, aber die Vorgänge bei den Wahlen darf man weder verleugnen, noch schönreden, nur weil die FPÖ diese aufgedeckt hat.

Da stecken Fischer und VdB die Köpfe zusammen und geben sich gegenseitig recht, die Rechten mit allen Mitteln zu bekämpfen. Koste es, was es wolle. Den die Rechnung zahlt ohnehin der Staatsbürger und Steuerzahler. So denken die heutigen Politmillionäre mit einem kolportierten Privatvermögen von mehr als 3.5 Mio. EUR. Der Staat ist großzügig, oftmals zu großzügig.

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hasch1 (1.740 Kommentare)
am 01.07.2016 11:34

Falls es zur Wahlwiederholung kommt , kann sich der Staatsbürger bei der FPÖ bedanken , dass sie so sorgfältig mit dem Steuergeld umgeht. Die FPÖ lässt sich meiner Meinung ihre Befindlichkeiten somit vom Staatsbürger finanzieren. Spätestens jetzt müsste jeder wissen , dass eine derartige FPÖ nicht wählbar bzw. regierungsfähig ist.

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Milka (2.615 Kommentare)
am 01.07.2016 11:42

Echte Demokratie sollte eben kostbar sein zwinkern

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 11:56

Der Überbringer der schlechten Nachricht wird nun zum Täter?
Und die Mittäter, Mitwisser, Relativierer und Verleugner sind die Guten?

Seltsam.

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lawandorder (1.001 Kommentare)
am 01.07.2016 14:49

Bitte schreibe nicht von Befindlichkeiten von Politikern, die der Steuerzahler berappen muss, sonst muss ich kotzen !!!!

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SRV (14.567 Kommentare)
am 01.07.2016 11:13

Meine Einschätzung:

Im Falle einer gänzlichen Aufhebung der Stichwahl wird der "Wunderrabbi vom Tempelberg" wird nicht mehr antreten, da

1. die meisten Menschen die Nase von der - aus taktischen Gründen erfolgten - Wahlanfechtung der FPÖ voll haben, zumal kein einziger Hinweis auf "Stimmenbetrug" oder Stimmenmanipulation aufgetaucht ist.
2. tradionell der, der Neuwwhlen vom Zaun bricht, verliert.

und Herr Ing. Hofer bei einer Wahlwiederholung somit mit Sicherheit verlieren wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die FPÖ es

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SRV (14.567 Kommentare)
am 01.07.2016 11:16

ihren Rechtspopulismusopfern damit weiter ermöglichen wird, in der Opferrolle zu verharren ("wir hätten ja eigentlich gewonnen, aber die "Systemparteien", die "Lügenpresse" haben sich gegen uns verschworen...")

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observer (22.197 Kommentare)
am 01.07.2016 11:24

Da wird schon wieder - noch bevor es einen Gerichtseintscheid gibt - dieser nur dann als richtig angesehen, wenn er in das eigene Weltbild passt. Das gilt auch für vieles andere, was aus dieser Ecke kommt. Demokratie ist für solche das, was eben in ihr Konzept passt, das sind "Demokraten" vom ganz eigenen Schlag, eher wohl "Volksdemokraten" unseligen Andenkens. Und wie eventuelle Neuwahlen ausgehen werden, das werden wir ja nachher sehen. Ich glaube aber ohnehin nicht, dass welche kommen.

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G-37 (36 Kommentare)
am 01.07.2016 16:05

Tja, so schnell kann man sich beim Prophezeien irren. Aber Sie sind in großer Gesellschaft: Meinungsforscher, Metereologen, Buchmacher ....

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peterarmin (696 Kommentare)
am 01.07.2016 15:22

das ist der typische linke Populismus. Nicht der Täter ist schuld, sondern der, der es aufzeigt, anzeigt. Aber bei den Linken ist ja auch die Polizei böse und faschistoid, wenn sie gegen Gewalttäter, Autoanzünder und sonstige Kriminelle vorgeht.

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tim29tim (3.237 Kommentare)
am 01.07.2016 11:07

Wenn dieser Wahlanfechtung stattgegeben wird, können wir unseren demokratischen Prozess gleich ganz vergessen.

Auch bei einer Neuwahl kann nicht garantiert werden, dass von den tausenden Wahlsprengeln und fast hundert Bezirken nicht irgendwo jemand einen Fehler machen kann. (der aber insgesamt nicht vorsätzlich, systematisch oder signifikant ist)
Wenn die Unterschrift von vereidigten Wahlzeugen unter das Protokoll nicht mehr gilt, dann geben die Richter den demokratischen Prozess in Österreich auf und zukünftige Wahlsieger werden von den Gerichten bestimmt.

Es wird dann möglich die Auszählung vorsätzlich zu sabotieren, das Protokoll zu unterschreiben und bei einem ungünstigen Ergebnis den Prozess erfolgreich anzufechten.
=> keine allgemein akzeptierte Wahl mehr in Österreich.

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observer (22.197 Kommentare)
am 01.07.2016 11:19

Da gab es ja noch ganz andere Vorkommnisse als nur Schlampereien. Angeblich -und dafür haben sich die VerfassungsrichterInnen sehr interessiert - wurden Teilergebnisse bereits vor dem allgemeinen Wahlschluss an die Medien weitergegebden und wahrscheinlich wohl an andere auch. So was kann das Wahlverhalten beeinflussen.

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observer (22.197 Kommentare)
am 01.07.2016 10:42

Ganz eglal. wie die Gerichtsentscheidung auch ausfällt, sie ist zu respektieren. Sollte es zu einer Wahlwiederholung kommen, so haben die, die den v.d.B. nicht wollten, aber auch nicht wählen gegangen sind, weil der Hofer "eh so weit vorne ist", Gelegenheit, ihr Verhalten zu korrigieren. Wenn nicht, dann haben wir eben den v.d.B. als BUPRÄ - man muss sich dann eben auch mit dem abfinden. D.h. aber nicht, dass man ihn dann deswegen mögen muss und seine Migrations- und sonstigen Ansichten unterstützen muss. Ausserdem wird er - so wie nóch kein anderer BUPRÄ - permanent unter Beobachtung stehen, ob er demokratisch anfechtbare Aktionen setzt, das ist bei dem ja nicht auszuschliessen.

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( Kommentare)
am 01.07.2016 11:09

observer,
eines kann ich aber jetzt dem Van der Bellen wirklich glauben, dass er es sich schwer überlegen wird, einen derartigen Streithansl wie den Strache zum Bundeskanzler anzugeloben. Es hätte ganz andere Möglichkeiten gegeben, der Wahl wieder einen richtigen Schliff zu verleihen, als gleich den Verfassungsrichter anzurufen.

Wenn einer immer gleich zum Kadi läuft, ob beim Nachbarn, in der Familie, in der Firma oder anderswo, hätten wir einen ordentlichen Unfrieden. Auch Nachbarschaftsstreitereien, auch wenn im Recht oder nicht, können anders, intelligenter geregelt werden als nur über den Richter.

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observer (22.197 Kommentare)
am 01.07.2016 11:15

Der Rechtszugang ist - soweit eben gesetzeskonform - zu gewährleisten. Es kann niemand verwehrt werden, davon Gebrauch zu machen - das ist ein Gundrecht. Und es gibt eben Dinge, die nicht uasergerichtlich zu regeln sind, dafür sind die Gerichte da.

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zukunft001 (702 Kommentare)
am 01.07.2016 10:15

Sollte es zu einer Wahlwiederholung kommen, müssten sofort die betroffenen Bezirkshauptleute zurücktreten und auch zu Schadenersatz verurteilt werden; diese (parteipolitisch eingesetzten!) Leute sind ja in der Regel Juristen und verantwortlich für das ganze Desaster!
Die zumindest 12 Millionen Wahlkosten könnten ja wohl nicht dem ehrlichen Steuerzahler aufgebürdet werden.
Viele andere Entscheidungen dieser Behörden sind ja völlig undurchschaubar und können ja nur wegen des völlig unnützen Amtsgeheimnisses durchgezogen werden!

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herst (12.753 Kommentare)
am 01.07.2016 11:33

Daher die Devise: In Zukunft ALLE Wahlen - egal welche - verbieten,dann kann eigentlich nichts mehr schiéfgehn...

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vinzenz2015 (46.149 Kommentare)
am 01.07.2016 10:08

Warum nur wurde nicht
sofort
nach dem ersten Wahlgang
von der FPÖ reklamiert??
Da gabs doch die gleichen Mißstände!!
Etwa nicht??

Ist doch nur zu durchsichtig:
So lange wählen, motzen,sudern, raunzen
Instititutionen wie den VfGH anschütten,
alles und jedes paranoid
für divers Frustkampagnen an den Haaren herbeiziehen usw. usf.

Machtkampf mit den Mittel sozialer Brunnenvergiftung
- so nennt man das!

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 10:14

"Da gabs doch die gleichen Mißstände!!
Etwa nicht??"

Hast du mehr Informationen als wir?

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 10:24

Abgesehen davon werden die Missstände von den meisten Parteien immer noch abgestritten und verharmlost.

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( Kommentare)
am 01.07.2016 10:34

Superheld,
woher hast du diese Annahmen?
- Nur weil das FPÖ-Hauptquartier von Missständen redet heist das noch gar nichts.
- Nur weil die anderen Parteien sagen, erst der Verfassungsrichter wird uns sagen, ob es Missstände gegeben hat, brauchst du nicht zu behaupten, dass die anderen Parteien etwas abstreiten.

Ihr behauptet die ganze Zeit Dinge, welche ihr nicht behaupten dürft. Ob das so demokratisch ist, ist sehr fraglich.

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amha (11.322 Kommentare)
am 01.07.2016 10:25

Hat er nicht; das Vinzerl ist bloß nervös, weil sein kettenrauchendes Idol nun vermutlich nochmal in den Ring muss - und diesmal Wahlbeobachter der OSZE darüber wachen müssen, dass gutmeinende Gutmenschen der Bananenrepublik Ösistan keine "fallweisen und fast zu vernachlässigende Schlamperen", oder eben mehr, machen.

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BuergerAktiv (3.120 Kommentare)
am 01.07.2016 10:40

Unverständnisse ...
Wie soll man die Wahlmanipulation (event.Wahlbetrug) im hinteren Kämmerlein beweisen könne, der Wahlleiter (oder wer auch immer )wird sich ja nicht selber beschuldigen wollen? Das war doch das Kalkül mancher halbkriminellen Wahlleiter/Beisitzer und VdBellen Sympathisanten... aber irgendwer hat eben auch Regie geführt ?!

Letztlich, die Entscheidung des VfGH ist ja schon gestern intern gefallen ! Geplänkel hier, hin oder her !

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 01.07.2016 11:38

Ach, Sie möchten einen hinkenden, schiesswütigen Präsidenten der Bananenrepublik Ösistan, der dann 30 oder mehr Jahre eine fette Pension vom Steuerzahler bezieht?
Bei Rauchern ist wenigstens wahrscheinlich dass die Pensionsdauer nicht allzulange bemessen ist.
Echte Patrioten sagen immer noch Österreich, nur Nestbeschmutzer verwenden den Ausdruck Ösistan.

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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 01.07.2016 10:00

es hat also keine Manipulation gegeben, nur die Chance hätte bestanden.
Also wiederholen wir die Wahl.
Unter diesen Umständen müsste dann also genau das Gleiche Ergebnis rauskommen.
Ich persönlich hoffe, der Vorsprung wird dann eindeutiger, damit endlich a Ruh ist.

PS: ich werde wieder mit Brief wählen !!

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 01.07.2016 09:56

Dieses Amt wird immer mehr zur Karikatur

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vinzenz2015 (46.149 Kommentare)
am 01.07.2016 10:06

Nervös? A bisserl schon ...

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 01.07.2016 09:48

Sollte es zu einer Wiederwahl kommen, hoffe ich sehr, dass diejenigen, die das verursacht haben, auch die Kosten dafür übernehmen.

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 09:55

Träumer. zwinkern

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 01.07.2016 10:25

Dass sich das nicht spielen wird, ist mir schon bewusst. Aber wünschen tät ich es trotzdem.

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( Kommentare)
am 01.07.2016 10:41

Superheld,
stimmt davon träumt euer Kleiner Mann von der Strasse, dass er das ganze Theater nicht bezahlen muss. Wer wird es denn wohl bezahlen? Na eben doch!

Zuerst wollen wir dieses Amt überhaupt abschaffen und dann gehen wir bis zum Verfassungsrichter. Ihr seid die wahren Helden der Zukunft. Eine Lachnummer!

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2good4U (17.526 Kommentare)
am 01.07.2016 09:35

Es ist allgemein bekannt, dass sich der Wahlausgang nach dem Auszählen der Briefwahlstimmen stets zu Gunsten von Grün/Rot verändert und Blau (ich glaube immer) einbüßt. Das ist nicht neu und ist vielfach belegt durch vergangene Wahlen.

Es ist den hochrangigen Politikern seit langem bekannt wie die Wahl und das Auszählen der Stimmen gehandhabt wird und dass es hier mit den Vorschriften nicht immer ganz so genau genommen wird.

Kandidat Hofer hat bereits vor der Wahl (ich glaube es war in seiner Abschlussrede in Wien) gesagt "bei den Briefwahlstimmen werde immer ein wenig komisch ausgezählt".

Wenn also die FPÖ, und Herr Hofer ganz speziell, bereits vorher wussten dass sie zum einen durch die Briefwahlstimmen etwas zurückfallen werden und gleichzeitig angedeutet wurde dass es bei deren Auszählung nicht mit rechten Dingen zugeht, warum hat dann niemand vorher den FPÖ-Beisitzern gesagt "Aufpassen Burschen, die bescheißen sonst!" Nein, die haben sogar noch unterschrieben das alles passt!

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 09:39

Das ändert nichts an den Missständen,
die man abzustellen hat.

Der Schlendrian und die Abgehobenheit
der Parteifunktionäre ist bei Wahlen nicht angebracht.

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csac1001 (1.544 Kommentare)
am 01.07.2016 09:40

Eh nicht, rechtfertig die Aufhebung halt auch nicht. Und für die Zukunft lernen dass man es anders macht

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2good4U (17.526 Kommentare)
am 01.07.2016 09:49

Stimmt schon, aber das sind genauso auch FPÖ-Parteifunktionäre.

Wäre es also, rein hypothetisch, möglich den Ausgang einer Wahl anzufechten wenn nur die eigenen Beisitzer gepfuscht hätten?
Dann könnte ich ja bei jeder Wahl abwarten und wenn das Ergebnis nicht passt dann suche ich mir in den eigenen Reihen ein paar Sündenböcke die sich selbst belasten und die Wahl ist anfechtbar?

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 09:58

Völlig egal, wer von welcher Partei ist.

Die Vorschriften sind bei den Wahlen von allen einzuhalten.
Auch die offensichtlich üblichen Blankounterschriften ändern daran nichts.

Nicht dabei zu sein, aber dennoch die Ordnungsmäßigkeit mit der eigenen Unterschrift zu bestätigen, geht gar nicht.

Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass es viele einfach nicht verstehen, dass einiges nicht richtiger wird, nur weil es üblich ist und eine gelebte Praxis darstellt.

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vinzenz2015 (46.149 Kommentare)
am 01.07.2016 10:10

Vor allem der blauen Parteifunktionäre!
Zuerst unterschreiben und dann Beeinspruchen?!?

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 10:21

Die Frage ist doch auch, warum die anderen Parteien im Wissen der Missstände weder Einsprüche gemacht noch Kritiken geäussert haben!

Die Misstände (welche die Richter in den Befragungen aufzeigten) schönzureden ist ja eigentlich schon kriminell.

Wie und warum können Parteien und Parteienvertreter diese Missstände dulden? Jeder Beamter müsste schon aus seiner Position heraus die Missstände anzeigen...

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amha (11.322 Kommentare)
am 01.07.2016 10:31

Die Protokolle über die grüne Lehrerin oder den grünen Pensionisten, welche ebenfalls lieber blau - ähm grün - machten, anstatt Stimmen zu zählen, hast wohl verpennt.

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2good4U (17.526 Kommentare)
am 01.07.2016 09:44

Wieso also sollten die FPÖ-Beisitzer unterschreiben das alles passt, wenn doch der Verdacht bereits vor der Wahl ausgesprochen wurde?

Wurde etwa auf einen Sieg gehofft und die Anfechtung im Talon behalten für den Fall einer Niederlage? Wären die Ungereimtheiten im Falle eines Hofer-Sieges doch nicht so schlimm gewesen?

Wie wurde die Anfechtungserklärung die immerhin gut 150 Seiten umfasst in so kurzer Zeit verfasst ohne Vorbereitungen bereits vor der Veröffentlichung des Wahlergebnisses?

Ist sie deshalb so umfangreich damit es dem VfGh besonders schwer gemacht werden soll die Entscheidung noch vor der Angelobung zu fällen? Der FPÖ-Anwalt hat bereits angedeutet dass der VfGh das Verfahren in einer angemessenen Frist erledigen muss und eine zu rasche Erledigung Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens aufwerfen würde.
Werden hier bereits Vorbereitungen getroffen um auch die Entscheidung des VfGh anzuzweifeln und diesem politische Hörigkeit zu unterstellen?

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lester (11.395 Kommentare)
am 01.07.2016 11:19

Scheinbar sind Hofer und Strache die betrogenen Betrüger.

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bbgrunt (719 Kommentare)
am 01.07.2016 10:18

Das ist aber auch genau der Punkt, der mich wundert. Es wussten ja auch die mit der Wahlleitung beauftragten Personen, dass sich hier was aufbaut .... Warum war man dann nicht fähig, zu sagen; "Jetzt ziehen wir die Wahl dafür formal korrekt nach Punkt und Beistrich durch .... egal wie komliziert / mühsam / neu das ist"

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EinBenutzername (53 Kommentare)
am 01.07.2016 09:34

Falls es wirklich zu einer Wiederholung kommt, hoffentlich nur in den Wahlbezirken wo die Regeln nicht eingehalten wurden. Ich will nicht ein drittes Mal zur Post gehen müssen, nur um ein korrektes Ergebnis zu bestätigen.

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Wellington (1.369 Kommentare)
am 01.07.2016 09:25

Die Basis jeder Demokratie sind freie Wahlen, welche strikt nach geltendem Recht abzuhalten sind. Meinungen, zu viele "Irrtümer", menschliches Versagen, falsche oder erfundene Protokolle, Blankounterschriften, falsche Zeitangaben usw. sind einfach nicht zulässig - ansonsten sind dem Missbrauch sofort Tür und Tor geöffnet und wir werden wirklich zur Bananenrepublik degradiert. Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach Meinungen, Ideologien usw. er kann nur mit Recht und Ordnung funktionieren. Speziell Wahlen sind hier ganz kritisch zu sehen. Es
Wer das nicht begreifen oder verstehen kann oder will, sollte nochmals die Grundschule besuchen.

Es geht nicht um Manipulation, die könnte man ohnehin kaum nachweisen - welcher Krimineller würde sich zusehen lassen? Es geht um die Möglichkeit zur Manipulation - für was gibt es Gesetze und Vorschriften, wenn sich keiner daran halten will?
Ansonsten würde es heissen: wenn man so manipuliert, dass es niemand beweisen kann, ist man Wahlsieger!

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 01.07.2016 09:32

Völlig korrekt.

Gewisse glauben, sie können andere für deppat verkaufen.
“Unregelmässigkeiten“ bei Wahlen, sind ein absolutes “No Go“ und werden hoffentlich auch bei den folgenden Wahlen entsprechend “abgestraft“.

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herst (12.753 Kommentare)
am 01.07.2016 11:45

Gewisse glauben, sie können andere für deppat verkaufen.

Du meinst da natürlich die FPÖ,stimmts?

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Superheld (13.119 Kommentare)
am 01.07.2016 09:38

Ganz meine Meinung, besonders "Es geht nicht um Manipulation".

Anfangs war ich eher sauer auf die FPÖ aufgrund dieses "Affentheaters um die Wahlanfechtung", aber das tatsächliche Ausmaß der Schlampereien konnte offensichtlich kaum jemand erahnen. Ohne dieser Anfechtung bliebe alles beim Alten.

Im Sinne von Verbesserung war es offensichtlich nötig.

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Gugelbua (31.900 Kommentare)
am 01.07.2016 09:09

Nein bitte nicht!!!
ich würde mir dann die Farce der Demokratie schenken traurig

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