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Rechtsexperte sieht keine Chance für ein unabhängiges Katalonien

Von Josef Lehner, 07. Oktober 2017, 00:04 Uhr
Rechtsexperte sieht keine Chance für ein unabhängiges Katalonien
Univ.-Prof. Leidenmühler Bild: Zoë

LINZ. Linzer Uni-Professor über Spanien, den Kosovo und den IS

Kann sich eine Region zum unabhängigen Staat erklären? Die OÖN befragten Univ.-Prof. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Kepler-Universität Linz.

 

OÖN: Wäre Katalonien im Falle der Unabhängigkeit wirklich automatisch kein EU-Mitglied mehr?

Franz Leidenmühler: Ja, automatisch. Wenn sich ein Teil eines Mitgliedsstaates abspaltet, entsteht völkerrechtlich ein neuer Staat, der nicht EU-Mitglied ist. Der neue Staat müsste einen Beitrittsantrag stellen. Das Verfahren wäre natürlich kürzer, weil dieser Staat die Voraussetzungen weitgehend erfüllen würde. Er hätte ja bereits den gesamten Rechtsbestand umgesetzt. Trotzdem würden die Beitrittsverhandlungen scheitern, weil im Rat der Mitgliedsländer ein einstimmiger Beschluss notwendig wäre. Wenn die Abspaltung aber gegen den Willen des Mutterstaates stattgefunden hätte, würde dieser natürlich dagegen stimmen.

Kann eine Region so einfach einen Staat gründen?

Eine Staatsgründung ist ein faktischer Akt, der völkerrechtlich nicht geregelt ist. Eine Staatsgründung gegen die Verfassung wie im Falle Spaniens ist aus Sicht der spanischen Rechtsordnung illegal. Die Abspaltung der USA von England 1776 war zum Beispiel illegal. Das Völkerrecht sagt aber nicht illegal oder legal. Für den Fall, dass ein Teil eines Staatsgebietes unabhängig werden will, muss nur eine auf Dauer angelegte unabhängige Staatsgewalt erkennbar sein. Dann ist laut Völkerrecht ein neuer Staat entstanden. Das ist ohne Konsens mit dem Mutterstaat schwer denkbar, außer die Staatengemeinschaft legt Wert darauf. Das war beispielsweise im Falle der Abspaltung des Kosovo von Serbien so. Der Kosovo hat den Schutz einer UNO-Resolution erhalten. Bosnien und Kroatien wiederum haben die Unabhängigkeit mit militärischer Gewalt erlangt. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Mutterstaat einwilligt, wie etwa bei Montenegro oder beim Südsudan. Also: Entweder Separation im Konsens mit dem Mutterstaat oder Sezession mit Gewalt. Beide Varianten scheinen für mich im Falle Kataloniens ausgeschlossen. Es ist undenkbar, dass Spanien in eine Abspaltung einwilligt, aber genauso, dass es zum gewaltsamem Losreißen kommt.

Hätte der Islamische Staat (IS) die Bedingungen für einen unabhängigen Staat nach Völkerrecht erfüllt?

Das ist eine Gruppe, die vorübergehend ein Territorium kontrolliert. Es war klar, dass keine dauerhafte Staatsgewalt vorliegt und dass das zusammenbricht. An sich wären Aufständische völkerrechtliche Subjekte. Sie müssten aber anerkannt werden von anderen Staaten. Diese barbarische Herrschaft des IS wurde mit gutem Grund nie anerkannt.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 07.10.2017 12:39

Wo es doch eh viel zu viele bürokratische Blutsauger-Regierungen gibt und praktisch kein Parlament auf der Welt, das diesen Blutsauegern die Stirn bietet.

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 07.10.2017 07:21

Völlig unabhängig von der derzeitigen Rechtslage : wenn ein überwiegender Teil der Bevölkerung einer Region gegen ihren Willen, der durch das Referendum klar bewiesen ist und weil diese Menschen von der Zentralregierung nach ihrer Meinung benachteiligt werden, dürfen sie es dann nicht selbst versuchen besser zu machen !? Das Spanien ist auch jetzt, lange nach Franco eine Diktatur ! Und das inmitten der Union. Die EU ist keine demokratische Einrichtung, darum sind solche Sachen erst möglich ! Interessant ist in diesem
Zusammenhang, daß die Gesetze dann zitiert werden, wenns dienlich ist und gebrochen werden, wenns nötig ist!

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jago (57.723 Kommentare)
am 07.10.2017 12:43

Ach wie demokratisch :-o

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