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Oberstes US-Gericht setzt Trumps Einreisedekret teils in Kraft

Von Thomas Spang, 26. Juni 2017, 16:57 Uhr
Donald Trump Bild: Reuters

WASHINGTON. Das Oberste US-Gericht hat die Einreiseverbote von US-Präsident Donald Trump teilweise in Kraft gesetzt.

Der "Twitterer-in-Chief" hat dazugelernt. Statt über sein Lieblingsmedium auf den Teilerfolg vor dem Verfassungsgericht zu reagieren, meldete er sich ganz altmodisch via Pressemitteilung zu Wort. "Die heutige Entscheidung des Supreme Court ist ein klarer Sieg unserer nationalen Sicherheit", erklärte Trump. "Als Präsident kann ich keine Leute ins Land lassen, die uns schaden wollen". Es sei ihm eine besondere Genugtuung, dass die neun Richter die Entscheidung einstimmig gefällt hätten.   

Nur, die Richter haben noch nichts entschieden. Mindestens nicht in der Sache. Sie erlauben lediglich die Aussetzung von Aspekten der Einstweiligen Verfügungen, die nachgeordnete Gerichte gegen den sogenannten "Muslim-Bann" angeordnet hatten. 

In der 16-seitigen Begründung heißt es, der Einreisestopp "darf nicht gegen ausländische Staatsbürger durchgesetzt werden, die glaubwürdig eine bona fide (echte) Beziehung zu einer Person oder Institution in den USA haben." Dazu gehören familiäre, berufliche oder staatliche Kontakte.   

Video: ORF-Korrespondentin Hannelore Veit berichtet aus Washington, wie die Entscheidung des US-Höchstgerichts über Trumps Einreisedekret einzuordnen ist.

Im Klartext bedeutet dies, dass Bürger Irans, Libyens, Somalias, Sudans, Syriens und Jemens für 90 Tage nicht in die USA reisen dürfen, wenn sie solche "bona fide" Beziehungen nicht nachweisen können. Flüchtlingen wird darüber hinaus für 120 Tagen die Einreise in die USA verweigert. Präsident Trump will den Bann nun binnen 72 Stunden in die Praxis umsetzen.

In beiden Fällen hatte Trump argumentiert, die Regierung benötige die Zeit, Ihre Verfahren zur Überprüfung der Unbedenklichkeit einer Visa-Erteilung unter die Lupe zu nehmen. Da diese Frist im Oktober bei Anhörung der Argumente durch das Verfassungsgericht abgelaufen ist, behält sich das Gericht ausdrücklich vor, zu prüfen, ob sich der Fall zu diesem Zeitpunkt erledigt hat.  

Wie Politico berichtet, neigen in der Sache drei Richter am Supreme Court - Clarence Thomas, Samuel Alito und der von Trump ernannte Neil Gorsuch - dazu, die Exekutiv-Befehle des Präsidenten aufrecht zu erhalten. Anthony Kennedy und der Vorsitzende Richter John Roberts fänden sich auf Seiten der vier liberalen Kollegen wieder.  

Das vierte Bundesberufungsgericht in Richmond und das neunte Bundesberufungsgericht in San Francisco, gegen deren Urteil das Weiße Haus vor das Verfassungsgericht gezogen war, hatten die Entscheidungen niederer Instanzen bestätigt. Diese hatten die beiden Anläufe Trumps beim Erlass eines Einreisestopps aufgehalten.

Unabhängig der gerichtlichen Schlappen zeitigte Trumps "Muslim-Bann" massive Gegenwehr im Silicon Valley und anderen Regionen der USA, die Hightech-Arbeiter aus den betroffenen Ländern beschäftigen. Rund 160 Firmen bezeichneten den Einreisestopp als schädlich für die Wirtschaft. Große Bedenken meldeten auch mehr als 130 Diplomaten, Militärs und Außenpolitiker an

Die Bürgerrechtsbewegung ACLU zeigte sich geschockt über die vorübergehende Aussetzung von Aspekten der Einstweiligen Verfügungen. "Trumps sogenannter Reisebann ist ein Bann, der Muslime ins Visier nimmt", klagt der Vorsitzende Anthony Romero. Der ACLU werde sich für die vollständige Aufhebung dieses diskriminierenden Erlasses einsetzen.       

Eine aktuelle Studie des "Center of investigative Reporting" widerspricht Trumps Argument, der Bann sei nötig, die Bürger zu schützen. Nur ein Prozent der zwischen 2008 und 2016 an einem Terrorakt in den USA beteiligten Personen stammt aus einem der vom Einreisestopp betroffenen Länder. 87 Prozent der Terrorbeteiligten kamen dagegen in den USA zur Welt.  

 

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6  Kommentare
6  Kommentare
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DetlefvonSeggern (270 Kommentare)
am 26.06.2017 21:21

Was soll man dazu noch groß sagen? Über ein Thema, welches schon zig mal breitgetreten wurde, und auch diesmal nicht, zu einem befriedigenden Ergebnis, beitragen wird. Und dieses Urteil jetzt als "klaren Sieg für unsere nationale Sicherheit" zu deklarieren, wie Trump es jetzt tut, dürfte wohl auch, fehl am Platz sein. "Terroristen" lassen sich durch solche Verbote nicht abschrecken, sondern finden andere Wege, um in die USA einzureisen.

Davon abgesehen dürften US - Amerikaner, welche zum Islam konvertiert sind, und sich den islamischen Fundamentalisten "angeschlossen haben", eine weitaus größere Gefahr für Amerika darstellen. Dazu noch "einzelne" Fanatiker, welche bisher unerkannt in Amerika leben, und nicht auf den Radarschirmen der US - amerikanischen Sicherheitsbehörden, in Erscheinung getreten sind. Dies dürfte auch mit Sicherheit, den allgegenwärtigen FBI in Amerika bewusst sein, welcher diesbezüglich aber "Stillschweigen" bewahrt.

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( Kommentare)
am 26.06.2017 21:27

Auch in Europa gingen die meisten Terrorattacken nicht auf frisch eingereiste zurück, sondern auf Personen, die teils sogar in 2. Generation, also schon länger in Europa leben und ausgegrenzt wurden.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 26.06.2017 19:47

Guter Mann 😁😁👍👍

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( Kommentare)
am 26.06.2017 18:21

Zitat:
Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Courts geht hervor, dass der Präsident bestimmten Menschen die Einreise verbieten darf. Auf diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt.


Dann möge sich Herr Präsident höchstpersönlich mit jeden Einzelfall befassen und nicht pauschalisierte Sippenhaftung verordnen.

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nixisfixws (438 Kommentare)
am 26.06.2017 21:11

Guter Vorschlag! Aber dieser Egomane kann sich mit nichts auseinanderätsen! Eigentlich sind Er und Seinesgleichen Irdische Aliens!

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danube (9.663 Kommentare)
am 26.06.2017 18:07

Aha, Trump macht die 666 mit seiner Hand.

Mit ihrer wahren Religion sind sich unsere Anführer zumindest einig...

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