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Millionenentschädigung für Helmut Kohl

Von nachrichten.at/APA, 27. April 2017, 13:48 Uhr
Deutschlands Altkanzler Helmut Kohl Bild: Foto: Reuters

KÖLN. Das Landgericht Köln hat dem früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen.

Der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag.  

Im Kern ging es in dem Zivilprozess um Kohl-Zitate aus dem Buch von Kohls Ex-Biograf Heribert Schwan und dessen Mitautor Tilman Jens, das 2014 im zur Random-House-Gruppe gehörenden Heyne-Verlag erschien. Das Buch basiert auf Gesprächen mit Kohl, die Schwan auf Tonband mitschnitt. 

Kohl sieht sich durch die Veröffentlichung der Zitate in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Kölner Landgericht hatte im Vorfeld seiner Entscheidung vom Donnerstag bereits deutlich gemacht, dass es grundsätzlich von einem Anspruch Kohls auf Schadenersatz ausgeht. Die Höhe eines solchen Anspruchs hatten die Richter aber bis zum nun gesprochenen Urteil offen gelassen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 27.04.2017 18:46

Gut so. Der Schutz der Privatsphäre ist wichtiger als Profit.

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Orlando2312 (22.305 Kommentare)
am 27.04.2017 18:58

Da sind wir völlig einer Meinung.

Und was immer man von H.Kohl halten mag, in der entscheidenden Stunde hat er den richtigen Instinkt gehabt und ist zum Vater der deutschen Wiedervereinigung geworden.

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jago (57.723 Kommentare)
am 27.04.2017 22:06

Darum ist es im Verfahren nicht gegangen.

Ich finde zwar als Erfinder auch, dass Urheberrechte geschützt werden müssen aber Wörterkram und Bilder nicht sooo viel mehr als Patente, die schon nach 10 Jahren abzubröckeln beginnen!

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