Jeder Bürger hat bei der Wahl zwei Stimmen
BERLIN. In Deutschland hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheidet er, welcher seiner Wahlkreiskandidaten im Parlament vertreten sein soll, mit der Zweitstimme trägt er zur Festlegung der prozentualen Verteilung der Sitze bei.
Es gibt 299 Wahlkreise. Das Direktmandat in jedem Wahlkreis erhält der Kandidat mit den meisten Erststimmen. Weitere 299 Sitze werden über die Partei-Landeslisten vergeben. Dabei werden die Parteien berücksichtigt, die landesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder via Erststimmen mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
Mindestens 598 Sitze
Somit ergibt sich für den Bundestag eine Mindestgröße von 598 Sitzen. Die tatsächliche Zahl liegt aber meist darüber. Wenn nämlich eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise per Erststimme gewinnt, als ihr nach der Zweitstimmenzahl prozentual zustehen, erhält sie Überhangmandate. Damit trotz Überhangmandaten der Proporz im Parlament gewahrt bleibt, gibt es für die anderen Parteien Ausgleichsmandate.