EU-Kriterien für Verbot von hormonstörenden Stoffen

Von nachrichten.at/apa   04.Juli 2017

Es handle sich um eine entscheidende Etappe, um gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien verbieten zu können, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die Mitgliedstaaten seien dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Behörde gefolgt.

Die für den Hormonhaushalt von Mensch und Tier schädlichen Substanzen können in Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln enthalten sein. Die Kriterien für ihre Erkennung sollen aber auch bei Spielzeug, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen angewandt werden können. Die Kriterien orientieren sich in großen Teilen an den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Merkmalen. Aus Sicht von Kritikern sind die geplanten Vorgaben allerdings viel zu lasch - und verschlimmern die Situation womöglich noch.

So kritisierte etwa der europäische Verbraucherverband Beuc den Beschluss heftig: Die EU-Kommission verstoße gegen das Vorsorgeprinzip, wonach im Zweifelsfall für schärfere Auflagen zu entscheiden wäre. Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling übte ebenfalls Kritik bezüglich des Vorsorgeprinzips und nannte es problematisch, dass eine Nachweispflicht gelten soll. Da den Hormonhaushalt beeinflussende Stoffe meist langfristige Folgen haben, sei dies "beim Menschen ganz schwierig" nachzuweisen.

Untersuchungen bis 2018

Die EU-Kommission kündigte an, bis 2018 weitere wissenschaftliche Untersuchungen über die Wirkungsweise solcher Stoffe in Auftrag zu geben. 50 Millionen Euro will die Behörde in zehn verschiedene Projekte investieren. Die heutige Einigung bezieht sich zunächst nur auf Bestandteile von Pflanzenschutzmitteln. Als nächstes will die Kommission auch Kriterien für solche Substanzen in Schädlingsbekämpfungsmitteln beschließen. Die Brüsseler Behörde sieht dies als erste Schritte für weitere Schutzmaßnahmen gegen endokrine Disruptoren. Die Strategie soll letztlich auch Spielsachen, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen umfassen.

Für Substanzen, die derzeit auf eine EU-Zulassung warten, sollen die Kriterien laut Kommission sofort angewendet werden. Grundsätzlich ist aber eine sechsmonatige Übergangsphase für die beiden zuständigen EU-Agenturen, die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sowie die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA), vorgesehen.

Die EU-Kommission hatte im Juni 2016 erstmals Kriterien zur Definition von hormonstörenden Stoffen vorgelegt und sich dabei auf die WHO-Merkmale gestützt. Die WHO definiert einen Stoff als sogenannten endokrinen Disruptor, wenn er eine schädigende Wirkung für die menschliche Gesundheit hat, im Blut wirksam wird und ein Zusammenhang zwischen der schädigenden Wirkung und Veränderungen im Blut besteht.

Seit gut 20 Jahren weisen Forscher auf einen Anstieg mutmaßlich hormonbezogener Störungen hin - etwa auf die verschlechterte Spermienqualität oder den verfrühten Beginn der Pubertät. Zu endokrinen Disruptoren gehören unter anderem einige Pestizide, Dioxine sowie Kunststoffadditive, die beispielsweise in Baustoffen, Möbeln oder Fußbodenbelägen enthalten sein können.