Deutscher Bundestag verabschiedet Integrationsgesetz
BERLIN. Anerkannten Flüchtlingen soll zukünftig ein Wohnort zugewiesen werden können.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD ein Gesetz verabschiedet, dass eine bessere Integration von Flüchtlingen bringen soll.
Migranten sollen in Deutschland künftig stärker gefördert werden und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Integrations- und Deutschkursen erhalten. Auf der anderen Seite drohen ihnen Leistungskürzungen, wenn sie Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ablehnen oder im Asylverfahren die Mitarbeit verweigern.
Die Bundesländer erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen. Damit soll die Entstehung von sozialen Brennpunkten vor allem in Ballungsräumen verhindert werden. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren soll künftig nicht mehr automatisch erteilt werden, sondern unter anderem von Deutschkenntnissen abhängen.
Für Flüchtlinge sollen 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ähnlich den Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Während einer Ausbildung erhalten Flüchtlinge Schutz vor Abschiebung.
Dem vom Arbeits- und dem Innenministerium erarbeiteten Integrationsgesetz waren monatelange Beratungen vorausgegangen. Scharfe Kritik gibt es von den Oppositionsparteien Linke und Grüne. Auch Flüchtlingsverbände wie Pro Asyl und kirchliche Sozialverbände beanstanden die geplanten Sanktionen und Vorgaben.
So kann man gethos verhindern. Siehe Wien
und was macht man wenn sie diesen nicht annehmen? sanktionen oder?
Soso da bekommt man dann etwas zugewiesen, was man gar nicht bestellt hat - einfach so.
der einheimische darf sich weiterhin hinten anstellen und warten. wie einst im ossiland auf den trabi.....