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Berlusconi entgeht Haftstrafe wegen Verjährung

Von nachrichten.at/apa, 21. April 2017, 07:33 Uhr
Übernahmekampf um Mediaset
Silvio Berlusconi Bild: APA/AFP/TIZIANA FABI

NEAPEL. Eine dreijährige Haftstrafe wegen Korruption gegen Italiens Ex-Regierungschefs Silvio Berlusconi ist wegen der Verjährung der Tat fallengelassen worden.

Das berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Donnerstag unter Berufung auf ein Gericht in Neapel.

2015 war der Medienmilliardär zu der Strafe verurteilt worden, weil er einen früheren linken Senator bestochen haben soll, um ihn in sein konservatives Lager zu ziehen. Gegen das Urteil hatte Berlusconi Berufung eingelegt. Zu einem endgültigen Urteil kam es vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht.

Nach der Anklage hatte Berlusconi dem damaligen Senator Sergio De Gregorio zwischen 2006 und 2008 etwa drei Millionen Euro gezahlt, um ihn für sich zu gewinnen. So habe Berlusconi die damalige Regierung von Romani Prodi zu Fall bringen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren für Berlusconi gefordert. Der Chef der konservativen Partei Forza Italia hatte seine Unschuld beteuert.

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14  Kommentare
14  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
strasi (4.410 Kommentare)
am 21.04.2017 23:02

In einem laufenden Prozess kann Verjährung wohl auch nur in
Italien eintreten und das wohl nur dann, wenn der Angeklafte
prominent ist. Da werden eben Prozesse so verschleppt.
Aber ein Gauner bleibt dieser Herr allemal!!!

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 21.04.2017 17:51

je größer der schaden, umso milder die strafen bei prominente verbrecher u. gauner, siehe hypo alpe adria.

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 21.04.2017 17:50

je größer der schaden, umso milder die strafen bei prominente verbrecher u. gauner, siehe kärnten.

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Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 21.04.2017 16:59

Wie viele Prozesse gegen Politiker werden bei uns durch "Verjährung" und politische Einflussnahme abgewürgt?

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 21.04.2017 11:21

Berlusconi entgeht der Haftstrafe nicht wegen Verjährung, sondern weil es bis dato kein rechtskräftiges Urteil gibt. zwinkern

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snugs (1.658 Kommentare)
am 21.04.2017 10:56

Ja, nicht immer gewinnt die Gerechtigkeit, selbst wenn das Recht am werken ist.

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Honigsammler (4.501 Kommentare)
am 21.04.2017 14:49

Hoffentlich lernt der KHG daraus.
Der arme Kerl hat schon jahrelang verzögern müssen.
Noch ein paar Jährchen und er ist blütenweiß ....

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 21.04.2017 10:35

die üblichen Politspielchen, warum sollte man die vielen Akteure in der Welt immer gleich einsperren wollen ? grinsen

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pepone (60.622 Kommentare)
am 21.04.2017 11:41

Gugelbua

Richtig .
wir hätten kein politisches Theater mehr und die Satire in der Sendung Anstalt würde verschwinden . grinsen grinsen

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 21.04.2017 09:57

Wie war das doch mit der Krähe.....

Widerlich!

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( Kommentare)
am 21.04.2017 13:26

glaubst, dass es bei uns anders ist?

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2good4U (17.369 Kommentare)
am 21.04.2017 09:06

Wie praktisch.

Jetzt wäre eine Klage gegen jene angemessen die die Verjährung verursacht haben!

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( Kommentare)
am 21.04.2017 08:58

So wie bei uns werden auch hohe Politiker verschont

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felixh (4.876 Kommentare)
am 21.04.2017 07:56

War vermutlich auch so verneinbart

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