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Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten möglich

Von nachrichten.at/apa, 19. November 2014, 17:19 Uhr

PARIS. Frankreichs Präsidenten müssen künftig bei schweren Verfehlungen ein Amtsenthebungsverfahren fürchten. Der französische Verfassungsrat in Paris billigte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das eine schon 2007 beschlossene Verfassungsänderung umsetzt.

Laut Artikel 68 der französischen Verfassung kann ein Staatschef seines Amtes enthoben werden "im Falle einer Pflichtverletzung, die offensichtlich unvereinbar mit der Ausübung seines Amtes ist". Nationalversammlung und Senat müssen dazu als sogenannter Hoher Gerichtshof zusammenkommen und eine Amtsenthebung mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Ein solches Machtinstrument stand dem französischen Parlament bisher nicht zur Verfügung.

Die Verfassungsänderung war Anfang 2007 in den letzten Amtsmonaten des konservativen Staatschefs Jacques Chirac beschlossen worden. Danach wurde aber jahrelang kein Gesetz zur genauen Regelung eines Amtsenthebungsverfahrens verabschiedet. Die Nationalversammlung stimmte schließlich im Jänner 2012 für einen solchen Gesetzestext, der Senat vor einem Monat.

Nun musste der Verfassungsrat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigen, was das Gremium mit leichten Veränderungen tat. Darin ist unter anderem festgehalten, dass zehn Prozent der Abgeordneten oder Senatoren notwendig sind, um ein Amtsenthebungsverfahren anzustoßen. Eine strafrechtliche Verfolgung während seiner Amtszeit muss der französische Staatschef nicht fürchten, wie Artikel 67 der Verfassung regelt.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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( Kommentare)
am 20.11.2014 07:14

...wie in Frankreich sind demokratiepolisch immer bedenklich.
Regierungen bzw. Regierungschefs können in parlamentarischen Systemen täglich gestürzt oder zum Rücktritt gezwungen werden.
Und das ist gut so !
Autoritär regierende Präsidenten kaum.

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.11.2014 17:29

anständige Abdankung gibt. So wie beim Papst.

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