
Auf die Anschläge vom 11. September 2001 antworteten die Regierungen in den USA und in Europa mit Anti-Terror-Gesetzen, die in vielen Bereichen bürgerliche Grundrechte zurückdrängten. So massiv wie in den USA mit dem umstrittenen „USA PATRIOT Act“ war die europäische Gesetzgebung nicht, wenngleich sie auch in der EU und damit in Österreich allgemein spürbar wurde. Seit 2001 wurden die Check-ins und Personenkontrollen im Flugverkehr spürbar verschärft. So dürfen etwa Deosprays mit mehr als 100 Millilitern Inhalt nicht mehr im Handgepäck verstaut werden, weil sie nicht in die obligatorischen Plastiksackerl passen. Auch die Verschärfungen bei der Ausstellung von Reisepässen wurden mit Fälschungssicherheit im Zusammenhang mit Terrorismus argumentiert. Seit 2006 sind sogenannte biometrische Fotos erforderlich. Seit 2009 werden Menschen ab 12 Jahren für einen neuen Reisepass auch Fingerabdrücke abgenommen.
Eingriffe in Grundrechte für mehr polizeiliche Eingriffs- und Überwachungsmaßnahmen gab es aber schon vor dem 11. September 2001. „Lauschangriff und Rasterfahndung wurden Ende der 90er Jahre eingeführt. Das Schlagwort war Kampf gegen organisierte Kriminalität wegen der EU-Osterweiterung“, sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer.
„Die Debatten im Parlament waren damals sehr intensiv. Deswegen befristete man das Gesetz bis 31. Dezember 2001. Doch nach 9/11 kam ein neues Gesetz, das Lauschangriff und Rasterfahndung unbefristet möglich machte, ganz ohne lautstarke Debatten“, sagt Birklbauer. Auch das Strafgesetzbuch erhielt neue Anti-Terror-Paragrafen. Rechtsstaatlich bedenklich: Nicht nur die eigentliche terroristische Tat war dann strafbar, sondern auch mutmaßliche Vorbereitungshandlungen, wie Finanzierung oder bloße Mitgliedschaft.
Die Qualität dieser Gesetze ist umstritten. Öffentliche Kritik daran äußerte sich unlängst etwa beim sogenannten Tierschützerprozess, in dem Querköpfe verfolgt wurden, die gegen Pelzmäntel und Massentierhaltung mobilmachten, mit Terror und Dschihadismus aber nichts am Hut hatten. Die Justiz sprach die Tierschützer vom umstrittenen „Terror-Paragrafen“ frei.
Der bisher einzige Prozess nach islamistisch motiviertem „Terror“ wurde in Österreich gegen den Wiener Mohammed S. wegen propagandistischer Internetvideos 2009 mit vier Jahren Haft beendet. Damals setzte die Polizei auf die rechtlich fragwürdige Online-Überwachung des Computers des Verdächtigen. „Eine gesetzliche Grundlage dafür wurde bis heute nicht umgesetzt“, sagt Birklbauer.
Werden Grundrechte zugunsten präventiver Gefahrenabwehr eingeschränkt, bekomme die Verfassungsgerichtsbarkeit als Korrektiv eine größere Bedeutung, sagt der Verfassungsrechtsexperte Andreas Janko von der Kepler-Uni. So habe das deutsche Bundesverfassungsgericht der deutschen Regierung strengere Kriterien bei der Umsetzung der von der EU vorgegebenen Vorratsdatenspeicherung auferlegt.
Beim polizeilichen Zugriff auf die gespeicherten Telefon- und E-Mail-Kommunikationsdaten ist nun Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragte erforderlich. „Unser Verfassungsgerichtshof geht hier in eine ganz ähnliche Richtung“, sagt Janko.
Reformen
2001 Direkt nach den Anschlägen vom 11. September beschließt der Nationalrat eine Erhöhung der Strafen für „Trittbrettfahrer“. Die Strafrahmen für „Landzwang“ (Drohungen gegen größere Personenkreise) und „Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte“ werden erhöht. Anlass ist auch die kursierende Drohung mit Anthrax-Sporen.
2002 Mit dem Anti-Terror-Paket werden die Tatbestände „Terroristische Vereinigung“ (bis zu 15 Jahre Haft) und „Terrorismusfinanzierung“ (bis fünf Jahre) eingeführt.
2004 Im Rahmen des EU-Aktionsplans gegen Terrorismus kommt der europäische Haftbefehl.
2005 Es kommt zu Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht: Wer ein „Naheverhältnis zu extremistischen oder terroristischen Organisationen“ hat, bekommt keinen Reisepass mehr.
2008 Der EU-Vertrag von Lissabon bringt eine europäische Beistandspflicht bei Terrorangriffen.
2010 Die Teilnahme an islamistischen Terrorcamps wird unter Strafe gestellt.
2011 Der Nationalrat beschließt nach einer EU-Vorgabe die für Telekomanbieter verbindliche Vorratsdatenspeicherung von Telefon-, E-Mail- und Webverbindungen.
Berichte, Hintergründe, eine Visualisierung des Anschlages, interaktive Ansichten vor und nach 9/11 finden Sie auch hier in einem Special.
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