Server-Betreiber in Graz verurteilt

Von OÖN   08.Jänner 2016

In Graz ist heuer im Sommer ein 22-jähriger Netzwerkadministrator wegen Beitragstäterschaft bei der Verbreitung von kinderpornografischen Materialien verurteilt worden. Der Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Der Steirer hatte, wie die Linzer Uni, einen Tor-Exit-Server betrieben, über den fremde Täter Kinderpornos verschickt hatten. Der 22-Jährige betrieb parallel im Internet einen Blog. In diesem beschäftigte er sich mit der Möglichkeit, dass über seinen Exit-Server auch Straftaten passieren könnten. Dass Tor auch zur Verbreitung von Kinderpornos genutzt werden kann, kommentierte der Techniker in seinem Blog mit den Worten: "I don’t give a fuck". Es war ihm auf Deutsch komplett egal. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn daher wegen Beitragstäterschaft an, weil ein dolus eventualis, also bedingter Vorsatz vorlag. Der Beitragstäter nahm die Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen billigend in Kauf und fand sich damit ab.

Für die Linzer Uni ist dieses Urteil auch ein Anlass, jede Beschwerde, die im Zusammenhang mit dem Tor-Exit-Server eingeht, zu prüfen und zu beantworten. So kann, wenn es um strafrechtlich relevante Vorgänge geht, der Uni kein bedingter Vorsatz unterstellt werden.

Neben den Risiken betont INS-Chef René Mayrhofer die Vorteile der Tor-Technologie, im Internet anonym sein zu können. So seien in jüngster Zeit über Tor häufig Seiten aus Bangladesch angesteuert worden. Dort hatte die Regierung die offiziellen Zugänge zu Plattformen wie Google und Facebook gekappt. Offenbar benutzten Bangladescher Tor, um ihr Recht auf Kommunikationsfreiheit durchzusetzen.