Maßnahmenvollzug künftig nicht mehr in Gefängnissen?

06.November 2015

Ziel der Pläne sei es, dass der Vollzug von Maßnahmen für "geistig abnorme Rechtsbrecher" nach §21 Strafgesetzbuch nicht mehr in den Justizanstalten, sondern in eigenständigen "therapeutischen Zentren" erfolgen soll. Vorbild für diese Einrichtungen sei das Forensische Zentrum in Asten, das ebenso wie Göllersdorf und Wien-Mittersteig in ein "therapeutisches Zentrum" umgewandelt werden soll. Zudem sollen zwei zusätzliche derartige Zentren entstehen, mit einer Kapazität von rund 200 Plätzen, sagt Brandstetter.

Bis zur Fertigstellung dieser Zentren sollen in den Justizanstalten Garsten, Graz-Karlau und Stein übergangsweise spezielle "Departments" für den Maßnahmenvollzug gemäß §21 Absatz 2 entstehen. Diese sollen bereits mit 1. Jänner 2016 geschaffen werden, so der Justizminister. Die Trennung der "geistig Abnormen" von Häftlingen sei ein Gebot der Europäischen Menschenrechtskonvention.