Bei der Lektüre der neuen österreichischen Sicherheitsstrategie fragt sich der unvoreingenommene Beobachter, was manche Kommentatoren auf die Idee bringt, sie würde die Neutralität stärker betonen, kommt das Wort doch auf 14 Seiten ganze zwei Mal vor, einmal als Adjektiv und einmal als Substantiv, und beide Male nebenbei.
Kein sicherheitspolitisches Konzept ist Selbstzweck. Es ist die Antwort der Politik auf die Herausforderung, Sicherheit angesichts einer Bedrohung zu schaffen. Auch die österreichische Neutralität ist nicht Selbstzweck, und schon gar nicht Identitätsstifter.
Das Neutralitätsgesetz formuliert ganz klar, dass sie den Zweck hat, die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit zu gewährleisten. Sie ist als sicherheitspolitisches Instrument tauglich, Bedrohungen dieser Werte entgegenzuwirken, wenn sich ein Staat in der Mitte eines bi- oder multipolaren Spannungsfelds findet und sich von keiner Seite vereinnahmen lassen will – aber nur, wenn alle Beteiligten von der Ernsthaftigkeit des neutralen Bemühens überzeugt sind.
Veränderte Ausgangslage
Das Ende des Kalten Krieges – darin stimmen die „alte“ und die neue Sicherheitsdoktrin überein – hat die sicherheitspolitische Ausgangslage völlig verändert. An die Stelle zweier sich argwöhnisch gegenüber stehender Verteidigungsbündnisse und eines kaum handlungsfähigen UN-Sicherheitsrats ist ein völlig anderes Bild getreten, nämlich die Idee der kooperativen Sicherheit, des solidarischen Zusammenwirkens zur Eindämmung von Bedrohungen und Konflikten. Dieser Zugang wird von neuen Formen regionaler Organisationen wie der Europäischen Union ebenso getragen wie von der NATO als „altem“ Verteidigungsbündnis.
Nichts illustriert die Austauschbarkeit der beiden Akteure in dieser Rolle besser als der Einsatz in Bosnien (an dem auch Österreich beteiligt ist): Auf der Basis eines Mandats des UN-Sicherheitsrats hat eine internationale Truppe zunächst unter NATO-Führung die Implementierung des Dayton-Abkommens (IFOR) und dann die Stabilisierung der Lage überwacht (SFOR), bevor die Führung des Einsatzes auf die EU übergegangen ist (EUFOR).
Niemand sagt unseren Landsleuten offen, dass die Neutralität in diesen Szenarien rechtlich keine Rolle spielt, solange ihnen ein Mandat des UN-Sicherheitsrates zu Grunde liegt: Nach Art 103 der UN-Satzung haben Pflichten aus der Satzung vor anderen völkerrechtlichen Pflichten – auch denen aus der Neutralität – Vorrang! (Und das gilt seit dem 14. Dezember 1955, dem Tag des österreichischen UN-Beitritts.) Die aktuelle sicherheitspolitische Debatte wäre um ein vieles wirklichkeitsnäher, wenn die Politik das den Menschen nicht jahrzehntelang verschwiegen hätte.
Die alte und die neue Sicherheitsdoktrin stimmen darin überein, dass Österreich an Einsätzen dieser Art weiterhin mitwirken wird, denn den wesentlichsten Bedrohungen in der globalisierten Welt kann nur im Zusammenwirken, und nicht durch neutrales Abseitsstehen Einzelner, begegnet werden. Die Einschränkung, an solchen Einsätzen nur bei Vorliegen eines UN-Mandats mitwirken zu wollen, wäre aus Sicht eines Neutralen logisch gewesen, fehlt aber bezeichnenderweise.
Was bleibt ist die ideologisch motivierte Entfernung der NATO-Beitrittsoption und ein zweimaliges Lippenbekenntnis zur Neutralität. Nostalgie aber ist kein taugliches Instrument der Sicherheitspolitik, und auch kein Kriterium für die Wahl eines bestimmten Wehrsystems.
Gastkommentar von Sigmar Stadlmeier, Vorstand des Instituts für Völkerrecht der Kepler-Uni Linz
da die oön die strache-seite/dein post dazu ... zufällig ...
"verloren" haben(???), grüß`ich dich hier ...
nu amoa SERVAS, is´ eh ois im grünen nachfaschings-bereich ?
wie der verehrte Herr Professor die seit mehr als 200 Jahren anhaltende Neutralität der Schweiz bewertet.
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