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Schlösser & Titel

Von Erik Famler, 13. Juli 2012, 00:04 Uhr

Norbert Handel hält an seinem Erbanspruch fest.

Adelstitel sind in Österreich seit 1918 Geschichte, doch wer ein Schloss und einen traditionsreichen Namen besitzt, den behandelt man standesgemäß. Die Anrede Baron oder Baronin gehört zum guten Ton.

Norbert Baron van Handel und seine Adoptivmutter Colette sind nicht böse, wenn man sie entsprechend tituliert, doch der gemeinsame Haussegen hängt trotzdem schief.

Colette, die in Wahrheit Norberts Großcousine vierten Grades ist, hat sich mit ihrem Generalerben überworfen. Dieser wähnt die betagte Dame in den Händen einer pflegenden Erbschleicherin und anderer „Vertrauter“, die ihm das Vermögen der Baronin angeblich streitig machen.

Norbert Handel hat, seit Hagenau in seinem Besitz steht, das Schloss mit großem Aufwand in ein Schmuckkästchen verwandelt. Er veranstaltet die Konzertreihe „Klassik am Inn“ und lädt einmal jährlich zu einer vielbeachteten Gartenschau. Da der Herrschaftssitz ohne Vermögensrückhalt aus seiner Sicht verkommen würde, hält Handel an seinem Erbanspruch fest.

Auch wenn in der Auseinandersetzung um den verbliebenen Besitz der Baronin ganz unaristokratisch die Fetzen fliegen, sollte man als Außenstehender die Contenance wahren. Erbschaftsstreitigkeiten zählen zu den wildesten Konflikten in den Gerichtssälen. Gleichgültig, in welcher Gesellschaftsschicht sie stattfinden. Zugleich bieten Schlösser und Titel keine Gewähr für gutes Benehmen. Diese Erkenntnis sollte uns Nicht-Adelige trösten.

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