Das ORF-Gesetz fordert einen anderen Stiftungsrat
Würde sich der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens öffentlich negativ über diese Firma äußern, ließe das schlagartig deren Aktienkurs sinken.
Schon ein falsches Wort in solcher Position wirkt geldvernichtend. Deshalb ist die auffälligste externe Wahrnehmung von Aufsichtsräten ihr Schweigen.
Der ORF ist weder börsennotiert noch gewinnorientiert, sondern eine Stiftung öffentlichen Rechts. Seine Neugründung als Aktiengesellschaft steht aber wieder einmal zur Diskussion. Denn das ist eine medienpolitische Grundüberlegung der Bundesregierung. Schon jetzt haben die 35 Stiftungsräte des ORF "dieselbe Sorgfaltspflicht und