Ergebnis gleich Null
Als ich noch beruflich und politisch tätig war, sagte mir eine ältere Kollegin folgendes: Wenn du sicher sein willst, ob eine Maßnahme sozial gerecht ist, dann frage, ob und in welchem Ausmaß eine alleinerziehende Arbeiterin davon profitiert.
Als ich noch beruflich und politisch tätig war, sagte mir eine ältere Kollegin folgendes: Wenn du sicher sein willst, ob eine Maßnahme sozial gerecht ist, dann frage, ob und in welchem Ausmaß eine alleinerziehende Arbeiterin davon profitiert.
Umgelegt auf die soeben auf Landesebene „ausgehandelte“ Lösung für den „Gratiskindergarten“ ist das Ergebnis dieser Prüfung gleich Null: für die alleinerziehende Arbeiterin gilt wahrscheinlich schon jetzt der Nulltarif im Kindergarten, eine Nachmittagsbetreuung braucht nach wie vor eine „Bedarfsprüfung“, für das Essen ist wie bisher voll zu zahlen. Und die Krabbelstuben sind sowieso bis zu zweieinhalb Jahren ausgenommen. Nicht unbedingt ein Grund, in Jubel auszubrechen. Oder?
Ilse Hauder,
Ebelsberg