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Einweisung und lebenslange Haft: Alen R. schuldig gesprochen

Von nachrichten.at   29. September 2016 19:47 Uhr

Amokfahrer-Prozess in Graz

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GRAZ. Im Prozess gegen Alen R. kam es Donnerstag Abend zu einem Urteil. Der Amokfahrer wurde für schuldig befunden und erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Alen R. ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und 108-fachen Mordversuch begangen zu haben. Die Geschworenen entschieden, dass er zurechnungsfähig war, obwohl zwei von drei Psychiatern anderer Meinung gewesen waren. Zusätzlich wurde eine Einweisung verfügt.

 Acht Tage lang wurde im Gerichtssaal nochmals die Amokfahrt vom 20. Juni 2015 lebendig. Schon zu Beginn der Verhandlung wurde klar, dass die zentrale Frage die nach der Zurechnungsfähigkeit von Alen R. sein würde. Die Tat selbst stand außer Frage, der 27-Jährige raste "mit bis zu 80 km/h", so Staatsanwalt Rudolf Fauler, durch die Grazer Innenstadt. Dabei tötete er einen 28-jährigen Mann, einen vierjährigen Buben und eine 53-jährige Frau, rund 50 Personen wurden teilweise schwer verletzt, zahlreiche weitere durch das Schockerlebnis geprägt.

Alen R. saß während der ganzen Verhandlung mehr oder wenig unbeteiligt in einem weißen Anzug da und wiederholte stereotyp: "Es tut mir leid, ich kann mich nicht erinnern." Die Aussagen der Zeugen waren sehr emotional und teilweise erschütternd. Ein Mann erzählte weinend, wie der kleine Bub neben ihm getötet wurde, eine Zeugin stand neben der Frau, die starb: "Die tote Frau hat mir das Leben gerettet, ich habe erst durch den Aufprall hingeschaut", schilderte sie unter Tränen. Ein junges Mädchen wurde vom Geländewagen des 27-Jährigen erfasst und "hat nicht mehr ausgeschaut wie ein Mensch", beschrieb es eine geschockte Augenzeugin, die der Schwerstverletzten Erste Hilfe geleistet hatte. Alle Befragten erklärten übereinstimmend, der Fahrer habe sie gezielt anvisiert, viele erfassten fast zu spät, dass das Auto tatsächlich auf sie zuhielt, und konnten sich erst im letzten Moment retten.

Drei psychiatrische Gutachter und eine Psychologin gaben Auskunft über die Zurechnungsfähigkeit von Alen R., und hier schieden sich die Geister. Der Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem 27-Jährigen "paranoide Schizophrenie", und stufte ihn aufgrund dieser schweren Geisteskrankheit als nicht zurechnungsfähig ein. Der gleichen Meinung war Gutachter Jürgen Müller, der von einem "akuten Wahn" sprach und erklärte, bei einem" geschlossenen Wahngebäude ist die Zurechnungsfähigkeit aufgehoben."

Der Grazer Psychiater Manfred Walzl kam dagegen zu der Ansicht, R. habe den "Wahn im Nachhinein als Rechtfertigung für die Tat" angegeben, sei aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Ähnlich äußerste sich auch die Psychologin Anita Raiger, die eine "psychopathische Störung" feststellte und meinte, "von der Persönlichkeit her ist er ein hoch gefährlicher Mensch". Trotzdem habe R. genau gewusst, was er tat, und alles geplant, so die Gutachterin.

In den Schlussplädoyers wurde seitens der beiden Staatsanwälte nochmals das Horror-Geschehen aufgerollt: "Er hat vielen Menschen großes Leid zugefügt", so Rudolf Fauler. Sein Kollege Hansjörg-Bacher ging auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit ein. "Sie können nicht falsch entscheiden, sie haben immer einen Professor hinter sich", betonte der Staatsanwalt. Zwei psychiatrische Sachverständige hatten R. für nicht zurechnungsfähig eingestuft, einer für zurechnungsfähig. "Sie dürfen nach Ihrem Bauchgefühl entscheiden", gab Bacher den Laienrichter mit auf den Weg. Verteidigerin Liane Hirschbrich forderte die Geschworenen auf, ihren Mandanten für zurechnungsunfähig zu erklären.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass Alen R. schuldig ist und zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Dreifacher Mord und 108-facher Mordversuch lautete das Urteil. Als Strafe wurde lebenslange Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigerin kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an.

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