Verfahren gegen Ex-Burg-Chef Matthias Hartmann in drei Fällen eingestellt
Auch im Fall der "grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" wird mit einer Einstellung gerechnet.
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat gestern drei der vier gerichtlichen Vorwürfe zu den Vorsatzdelikten (Steuerhinterziehung, Untreue, Bilanzfälschung) gegenüber dem ehemaligen Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann fallen gelassen.
Laut den OÖNachrichten vorliegenden Informationen wird jetzt nur noch im gerichtlichen Vorwurf der „Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“, erhoben. In dieser Causa wird auch gegen die ehemalige - entlassene - Kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters Silvia Stantejsky und den ehemaligen Chef der Bundestheater-Holding, Georg Springer, erhoben.
Da Matthias Hartmann, als Künstlerischer Direktor der Burgtheater GmbH, auch im Firmenbuch eingetragen war, wird dieser Vorwurf auch bei ihm untersucht. Wenn auch dieser Vorwurf fallen gelassen wird – wovon auszugehen ist –, steht fest das Matthias Hartmann sich in der Causa Burgtheater nichts zu Schulden kommen hat lassen.
Dann wird der 2014 unterbrochene Arbeitsgerichtsprozess zwischen Matthias Hartmann und der Burgtheater GmbH wieder aufgenommen