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Strafrechtliche Folgen für Burgtheater?

26. Juli 2014, 00:04 Uhr
Starfrechtliche Folgen für Burgtheater?
Ostermayer schaltet Anwalt ein. Bild: APA

Nach dem vernichtenden Rechnungshofbericht zur Bundestheater-Holding (die OÖN haben berichtet) lässt Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) von einem Anwalt prüfen, ob der Bericht auch strafrechtliche Konsequenzen haben oder Schadenersatzforderungen nach sich ziehen wird.

Binnen der kommenden zehn Tage soll dazu eine Stellungnahme vorliegen. "Man hat zu lange weggeschaut", konstatierte Ostermayer ein Versagen aller involvierter Institutionen. Eine Zerschlagung der Holding käme für ihn infrage, "aber ich glaube nicht, dass es das Ergebnis sein wird". Die Kritik an den hohen Gehältern und Prämien für die Kulturmanager ist für den Minister nachvollziehbar, man müsse aber auch sehen, dass man in einem internationalen Wettbewerb stehe.

Dem Rechnungshofbericht nach habe die Holding ihre Aufgabe "unzureichend" erfüllt. Mit den Tochtergesellschaften Burgtheater, Staatsoper und Volksoper seien unter anderem "keine genehmigungsfähigen Dreijahrespläne" erarbeitet und "keine realistischen mehrjährigen Finanzierungskonzepte" erstellt worden.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 26.07.2014 12:38

nur, osti ist weg von der freunderlpartie - nichts mehr mit freikarten...... grinsen

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eidgenosse (2.448 Kommentare)
am 26.07.2014 11:04

....würde wegen fahrlässiger bzw. betrügerischer krida vor den kadi. warum herr springer nicht.

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