Erbe Gurlitt: Liebermann-Bild ist NS-Raubgut
"Mit höchster Wahrscheinlichkeit" handle es sich um NS-Raubkunst, hat die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" nun bei Max Liebermanns Werk "Zwei Reiter am Strand" aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt bestätigt.
Ein New Yorker Anwalt hatte Ansprüche auf das Bild erhoben. Für die Taskforce sei der Fall abgeschlossen: "Es liegt nun an den Erbberechtigten, über das weitere Vorgehen zu entscheiden", sagte Taskforce-Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel.
Doch genau das ist auch mehr als drei Monate nach Gurlitts Tod das Problem: Dem rechtmäßigen Besitzer bringt diese Einschätzung zunächst einmal nichts, weil die Erbsache Gurlitt noch immer nicht geklärt ist. Das Kunstmuseum Bern, dem der umstrittene, im Mai gestorbene Kunstsammler sein Vermögen und damit auch seine Kunstsammlung hinterlassen hat, weiß noch nicht, ob es das Erbe antreten will. Das Museum wird vermutlich die gesetzliche Frist von einem halben Jahr ausschöpfen, um sich zu entscheiden. Sollte das Museum das Erbe ausschlagen, muss das Amtsgericht München unter Gurlitts Verwandten nach rechtmäßigen Erben suchen.
Washingtoner Prinzipien
Vor gut zwei Monaten hatte die Taskforce bereits das Bild "Sitzende Frau" von Henri Matisse als NS-Raubkunst eingestuft. Rechtmäßige Besitzer sind die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg. Gurlitt hatte sich kurz vor seinem Tod bereit erklärt, die Washingtoner Prinzipien anzuerkennen. Das heißt, dass er von den Nazis geraubte Bilder an die rechtmäßigen Besitzer zurückgeben wollte. Diese Verpflichtung bindet auch seine Erben.
die sog. "erben" sitzen alle in amiland und sind jüdischer herkunft wie ihre anwälte.......