Hautcremen: EU verbietet Stoffe zur Konservierung
Besonders zum Schutz von Kleinkindern schränkt die EU den Einsatz von Konservierungsstoffen in Kosmetikprodukten ein.
Nachdem zwei Stoffe bereits seit Mitte April nicht mehr in Produkten enthalten sein dürfen, gilt das Verbot nun für zwei weitere: Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI) dürfen gemischt nicht mehr in Hautcremen vorkommen.
In anderen Produkten wie Shampoos und Duschgels können die beiden Stoffe in einer geringen Konzentration weiterverwendet werden. Durch das Verbot soll das Risiko von Hautallergien gesenkt werden.
Bereits im April hatte die Kommission Propylparaben und Butylparaben verboten. Die beiden Komponenten dürfen nicht mehr in Kosmetika enthalten sein, die zum Eincremen im Windelbereich bei Kindern gedacht sind. Das Verbot wurde ausgesprochen, da die Aufnahme der Stoffe durch den Körper bei Hautreizungen und aufgrund des dichten Verschlusses durch die Windel höher sein kann als an anderen Körperstellen.