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Alkoholisierte Skifahrer riskieren hohe Strafen

05. Jänner 2018, 06:41 Uhr
Alkoholisierte Skifahrer riskieren bei Unfall hohe Strafen
Besser erst nach der letzten Abfahrt in der Almhütte anstoßen. Bild: Ski Amadé

Der oberösterreichische Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser warnt vor Selbstüberschätzung nach Alkoholkonsum.

2017 ereigneten sich 23.100 Unfälle beim Skifahren und Snowboarden, wie die Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt. Damit ist der alpine Skilauf auf Platz zwei bei den Sportverletzungen – auf Platz eins ist Fußball mit 49.600 Unfällen.

"Für viele gehören Glühwein, Jagatee oder ein, zwei Bier auf der Skihütte dazu", bedauert Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. Mit verantwortungsbewusstem Sport sei dies jedoch nicht vereinbar. "Schon geringe Mengen Alkohol vermindern die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit, auch bei weniger als 0,5 Promille", klärt der Mediziner auf.

Das Problem sei, dass sich die Betroffenen subjektiv nicht beeinträchtigt fühlen und trotzdem die Skier anschnallen. Komme es dann zum Sturz, würde dieser laut Niedermoser selten mit dem Alkoholkonsum in Zusammenhang gebracht. Er vermutet eine hohe Dunkelziffer, weil bei Eigenverletzungen keine routinemäßigen Alkoholkontrollen durchgeführt werden. Der Ärztekammerpräsident plädiert deshalb für schärfere Kontrollen: "Denn Verletzungen unter Alkoholeinfluss verursachen einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden."

Mit dem Alkoholkonsum steigt die Risikobereitschaft und die Selbstüberschätzung bei den Skifahrern. Dieser Effekt tritt bereits ab etwa 0,2 Promille ein.

Ein Pistenunfall unter Alkoholeinfluss kann einerseits strafrechtliche Konsequenzen haben. Darüber hinaus kann es bei einem selbst verschuldeten Crash nach Alkoholkonsum auch teuer werden: Die private Haftpflichtversicherung kann die Deckung des entstandenen Schadens teilweise oder zur Gänze ablehnen, sofern der Unfall nachweislich unter Alkoholeinfluss passiert ist. Niedermoser warnt: "In diesem Fall kann auch der Sozialversicherungsträger seine Leistungen schmälern oder zurückfordern. Er hat die Möglichkeit, sich vom Unfallverursacher alle entstandenen Kosten zurückzuholen, also Ersatzanspruch zu erheben." Appelliert wird daher an die Eigenverantwortung der Wintersportler: "Trinken Sie das erste Glas nach der letzten Abfahrt – und auch nur dann, wenn Sie nicht mehr mit dem Auto fahren müssen."

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