Mit der Verlosung ihrer Traumvilla – 412 Quadratmeter Wohnfläche und 830.000 Euro wert – hat Traude Daniel aus Viktring bei Klagenfurt Ende des vergangenen Jahres einen unglaublichen Boom ausgelöst. Nachdem es ihnen nicht gelungen war, auf konventionellem Weg einen angemessenen Preis für ihr Heim zu erzielen, hat sich Familie Daniel zu der revolutionären, in hiesigen Breiten bis dahin noch nie dagewesenen Verkaufsvariante entschlossen.
Am 20. Jänner entscheidet sich, welcher der 9999 Käufer eines 99-Euro-Loses in das Traumhaus am Wörthersee einziehen darf. Vier gelbe Behältnisse aus Überraschungseiern dienen als Loskugeln, in jedem steckt eine Zahl. Dann wird gezogen und aus diesen Zahlen setzt sich die Losnummer zusammen.
Nachahmer der Hausverlosung gibt es bereits in Tirol, Vorarlberg, der Steiermark, Niederösterreich, Wien und Salzburg. In Oberösterreich sind noch keine Häuser zu haben. Dafür starten hier jetzt die ersten Baugrundverlosungen.
Auf einem Südhang mit Fernsicht in das Salzkammergut bieten der Inhaber des Biohofs „Kienastengut“ Hubert Gumpinger und sein Nachbar in Ottnang am Hausruck nicht weniger als 3000 Quadratmeter Baugrund samt einer noch einmal so großen Fläche Grünland zum Schnäppchenpreis von 99 Euro an. Mit der Summe erhält man allerdings nur ein Los von 3000. Bis Ende Juli will der Landwirt den Grund los sein (www.wir-land.at). Die Abwicklung läuft über ein Treuhandkonto.
Thomas Putz, der in Mondsee/St. Lorenz einen 850-Quadratmeter-Baugrund unter notarieller Aufsicht verlost, verlangt für eines von 4999 Losen gar nur 59 Euro (www.baugrund-verlosung.at).
Verlosungen nicht unumstrittenDie Verlosungen sind längst nicht mehr unumstritten. Die Wiener Notariatskammer hat jetzt eine Villenverlosung in Hietzing verzögert, weil sie alle Notare, die Hausverlosungen durchführen, zurückpfiff. Die Causa stehe auf rechtlich zu unsicheren Beinen, heißt es. Internetportale für die Verlosungen könnten gewerblich orientiert sein und damit wären sie verboten, weil sie gegen das Glücksspielgesetz verstoßen.
Grundsätzlich fielen Haus- oder Grundstücksverlosungen nicht unter das Glücksspielmonopol, wie das Finanzministerium sagt, da es sich um ein einmaliges Ereignis ohne Wiederholungsabsicht handle.
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