Mediziner: „Cain muss bis zu seinem Tod qualvoll gelitten haben“
FELDKIRCH. Die Geschworenen sahen es einhellig als erwiesen an, dass Milosav M. im Jänner 2011 den dreijährigen Cain, den jüngeren Sohn seiner Lebensgefährtin, vorsätzlich getötet habe, und folgten damit der Ansicht der Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte.
In Anbetracht der „Grausamkeit der Tat“ sei das Gericht zur Erkenntnis gekommen, dass die Höchststrafe zu verhängen sei, sagte Richter Norbert Melter. Verfügt wurde auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Bei der Obduktion des Dreijährigen bin ich auf einen Befund gestoßen, wie er mir in meiner 30-jährigen Karriere noch nie untergekommen ist und wie ich ihn hoffentlich nie mehr erleben muss“, sagte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Cain habe zahlreiche schwerste Verletzungen an Kopf und Rumpf aufgewiesen. Der letzte Tag des Kindes müsse angesichts der Schmerzen „qualvoll“ gewesen sein. Neben schweren Verletzungen an beiden Gesäßhälften und den Oberschenkeln habe der Bub auch schwere Kopfverletzungen von Schlägen mit der Faust gehabt. Es sei davon auszugehen, dass „Dutzende Male mit exzessiver Gewalt“ zugeschlagen wurde.
Der damals drogenabhängige Angeklagte gab zu, mit der flachen Hand und einem abgebrochenen Besenstiel aus Aluminium am 7. und 8. Jänner des Vorjahres auf Cain losgegangen zu sein. „Ich wollte, dass er sich’s merkt. Ich wollte ihn erziehen“, sagte der 27-Jährige und räumte ein: „Ich wollte nicht, dass er stirbt.“ Das sah Staatsanwalt Wilfried Siegel anders: „Wer so fest auf ein Kind einschlägt, muss es ernstlich für möglich halten, dass das Kind stirbt.“
Die ersten Schläge habe Milosav M. ausgeteilt, weil sich Cain unerlaubt einen Joghurt aus der Küche genommen hatte. Am Tag darauf, weil der Dreijährige, als er allein zu Hause war, sein Zimmer verlassen hatte. Kurz nach den Misshandlungen brach das Kind leblos zusammen. Der Angeklagte habe den Notarzt gerufen, für Cain kam aber jede Hilfe zu spät. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt bejaht. Er stellte zudem eine negative Zukunftsprognose: „Der Angeklagte hält sich selbst für gefährlich.“
Cains Mutter gestand mangelnde Fürsorge....!
BREGENZ. Die 25-jährige Mutter des getöteten Cain gibt laut ihrem Anwalt German Bertsch zu, dass sie sich zu wenig um ihre beiden Kinder gekümmert und ihre Fürsorge und Obhut vernachlässigt hat...soviel zum Sorgerecht..
einsperren hilft gar nicht, kostet nur geld, das wieder wir bezahlen, so einem typen gehört genau das selbe zugefügt wie er es getan hat, das wäre mal ein sinnvolle und die richtige strafe.
aber bei sowas werde ich unsozial, für solche Taten reicht unser Strafsystem nicht aus.
Wirklich derb finde ich, dass die das Urteil, dass sicher der Mehrheit der Österreicher nicht streng genug war nicht angenommen haben.
Zeigt mir, uneinsichtig ist er auch noch.
..da kann ich vollinhaltlich zustimmen. In so einem Fall wäre, auch wenn es niemand hören will, aber sich doch die meisten denken, die einzige Strafe die Todesstrafe.
Prinzipiell bin ich gegen die Todesstrafe-obwohl ich doch manchmal wankelmütig werde-wie hier...
der redaktion.
und wenn man dann die wahrheit schreibt wird zensuriert.
die bis zum tatzeitpunkt federführend waren - und jetzt so weitermachen als wäre nichts passiert?
über das so kurze und unsagbar traurige leben dieses buben nachzudenken!
wer da keine tränen in den augen hat ....
(was für "tiere" leben eigentlich unter uns?)
tiere beleidigen,die sind anständig.
..hoffe die Zensur schlägt nicht zu..
zu deiner Frage: drogenabhängige Frühpensionsten mit 26 Jahren und Migrationshintergrund..
TIERE sind friedlich und prügeln keine Kinder zu Tode...
aber sowas von wurscht!
das leid des kindes dagegen gar nicht?
irre gibt es in allen volksgruppen!
das mit dem frühpensionisten ist schon wieder ein ganz anders - nachdenkswerte - geschichte.
Zustimmung(ansonsten ohne Worte)...
strafe war leider das maximum,die realität sind nur 15 jahre.der täter,ein serbe bezog bei uns komödianten mit 25 jahren bereits eine pension!!!!!
solche bestien haben eindeutig das recht auf leben absolut verwirkt,dass heisst nicht täterschutz wie bei uns so üblich,sondern death penalty.damit kann ein weiteres verbrechen nach der haft nicht mehr verübt werden,und nebenbei spart man auch kosten.
was ich schreiben soll.Mir fehlen die Worte...
wenn man den zweiten Artikel "Lebenslang" liest. Bestie ist noch untertrieben.
mir fehlen da auch die worte ...
da kommt mann und frau an seine - kaum noch aushaltbare - grenzen!
Warum lebenslänglich einsperren, welchen Sinn macht es, so eine Kreatur weiter am Leben zu halten. Erfüllt keine Aufgabe, im Gegenteil, kostet nur. Ich bin der Meinung, dass eine falsche Scheinheiligkeit hier absolut fehl am Platz ist
Sie haben Recht...