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Mord an Stefanie P.: Todeskampf dauerte drei Minuten

Von nachrichten.at/apa, 09. Mai 2011, 15:59 Uhr
Mordfall Stefanie: „Bewusst falsches Geständnis abgelegt“
Opfer Stefanie P. Bild: privat

WIEN. Nach einem tiefen Stich dauerte Stefanie P.s todeskampf zwei bis drei Minuten, sagte Gerichtsmediziner Daniele Risser im Mordfall der zerstückelten Studentin. Am Montag wurde auch das Trinkverhalten des angeklagten Phillip K. beleuchtet.

 „Der Tod ist nach einer Läsion an der Halsschlagader zu Lebzeiten infolge Verblutens nach außen eingetreten“, sagte der Sachverständige vor Gericht. Das Blut sei „herausgespritzt“, der Tod zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt. „Man muss davon ausgehen, dass das ein Todeskampf war." Möglicherweise habe Stefanie P. auch noch gelebt, als ihr in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber ging Risser davon aus, dass ihr ein Ohr „eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird“ abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug „Philipp“ aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe stellte Risser in Bezug auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale fest.

Das Zerteilen der Leiche - der Kopf wurde zwischen dem fünften und sechsten Halswirbel abgetrennt, die beiden Arme jeweils an den Schultergelenken - dürfte laut Risser 30 bis 60 Minuten in Anspruch genommen haben. Die Leiche habe insgesamt 200 Läsionen aufgewiesen.

Trinkverhalten des Angeklagten

Zwei Zeuginnen berichteten über die Wirkung, die eine größere Alkohol-Menge beim Angeklagten angeblich anrichten kann. Eine frühere Mitschülerin erinnerte sich, Philipp K. sei einmal nach erheblichem Wodka-Konsum „weggekippt“. Sie habe ihn gerüttelt und schließlich „liegen gelassen“, weil er nicht reagiert habe.

Eine Freundin der Mutter des Angeklagten erzählte gleich darauf von einem Vorfall, als Philipp eines Abends auf ihrer Terrasse während eines Gesprächs „weggesackt“ sei, nachdem er vorher reichlich getrunken hatte. „Er war nicht mehr aufzuwecken. Ich habe ihn gerüttelt, meine Dobermann-Hündin hat gebellt wie 100 Leute. Er war wie tot. Er war von einer Sekunde auf die andere weg vom Fenster“, gab die Frau zu Protokoll. Philipp sei stundenlang in diesem Zustand verblieben.

Wie im Anschluss der chemische Sachverständige Günter Gmeiner erläuterte, dürfte der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner Festnahme mindestens 1,6 Promille im Blut gehabt haben. Als theoretisch denkbaren Maximalwert nannte der Gutachter 2,5 Promille. Der Angeklagte behauptet bekanntlich, den ihm angelasteten Mord nicht begangen, sondern infolge seiner hochgradigen Alkoholisierung „verschlafen“ zu haben, nachdem ein Unbekannter in seine Wohnung gelangt sei.

Privatdetektiv und Oliver D. im Zeugenstand

Eine Fehde vor Gericht lieferten sich ein Münchner Privatdetektiv und Oliver D., einen Bekannten des Angeklagten. Der Privatdetektiv, den Verteidiger Ernst Schillhammer stellig gemacht hatte, erklärte im Zeugenstand, er habe im Auftrag der Großmutter des Angeklagten dessen „Lebenslauf“ und „Persönlichkeitsprofil“ recherchiert. „Alles, was er auf Facebook postet, ist gelogen. Er ist kein Akademiker, hat nicht einmal Abitur“, so der Detektiv aus München. „Glauben, Sie, dass er der Einzige ist, der auf Facebook nicht die Wahrheit sagt?“, warf Richterin Sonja Weis ein. Er habe auch mit den Eltern gesprochen, setzte der Zeuge fort. Diese würden sich vor Oliver D. fürchten und hätten ihm eingeschärft, ihrem Sohn keinesfalls ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer weiterzugeben, da dieser „ins Drogen- und Verbrechermilieu“ abgeglitten sei.

Oliver D. ließ sich im Zeugenstand sogleich über den zuvor befragten Detektiv aus („Der Lackaffe!“) und versicherte, dieser „lüge“ und habe niemals mit seinen Eltern geredet. Oliver D. versicherte neuerlich, mit dem inkriminierten Verbrechen nichts zu tun zu haben. Die Angaben der Mutter des Angeklagten, die am vergangenen Donnerstag Gegenteiliges behauptet und betont hatte, Oliver D. habe seine Beteiligung einem Mann mit einem kroatisch klingenden Namen auch gestanden, tat dieser als „Larifari“ ab: „Ich hab’ diesbezüglich niemandem was gesagt. Ich bin doch nicht blöd.“ Im Übrigen wundere er sich, „was das Ganze für das Verfahren überhaupt soll“, bemerkte Oliver D. mit einem Seitenblick auf Philipp K. „Dem kann doch der liebe Gott nicht mehr helfen. Der Mann ist erledigt“, sagte er abschließend über den Angeklagten.

Angekündigter Kronzeuge fehlte vor Gericht

Der von der Mutter des Angeklagten Philipp K. angekündigte Kronzeuge ist am Montag ausgeblieben. Margit K. hatte versichert, ihr Sohn habe seine Ex-Freundin nicht getötet, sondern die Tat auf sich genommen, um sie, die Mutter, zu schützen. Ein von zwei Detektiven ausgeforschter Kronzeuge werde „die Tat klären“.

Diesen Kronzeugen und die von der Mutter avisierte Wende in der Verhandlung gibt es aber offenbar nicht, wie eine mittlerweile durchgeführte Befragung des Landeskriminalamts mit einem der Detektive ergeben hat. „Ich habe keinen Zeugen, der diesen Beweis beibringen kann“, verlas Richterin Sonja Weis am Montag im Straflandesgericht aus dem Protokoll. Weiters gab der Detektiv an, sein Verhalten gegenüber Margit K. sei davon geprägt, „ihr seelisches Gleichgewicht zu geben.“

Der Prozess wird morgen, Dienstag, um 13.30 Uhr mit dem Gutachten des Psychiaters Karl Dantendorfer fortgesetzt. Sollte es - wie geplant - zu einem Urteil kommen, wird dies mit Sicherheit erst am Abend fallen.
 

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6  Kommentare
6  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 11.05.2011 18:22

der sexualdoppelmörder aus rohbach bekommt 20 jahre, und der andere lebenslänglich? weshalb nicht der erstere auch?
die justiz geht seltsame wege.

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( Kommentare)
am 09.05.2011 18:52

Indizienprozess.
Verdächtig sind beide: der K. UND der D.
Sich auf einen fokusieren und den anderen NICHT einmal ordentlich zu observieren finde ich einen Ermittlungs- und Justizskandal.
Von Gerechtigkeit in unseren Säulen der Demokratie, der Exektuive und Judikatur, ist in unserem Land ohnehin kaum noch jemand überzeugt!
traurig

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( Kommentare)
am 09.05.2011 19:32

wenn an einem Messer und an einer Schere die DNA des Mordopfers und die des Täters - sprich der feine Hr. Student - gefunden werden, und weiters die Log-Daten des Handys des zweiten "Verdächtigen" beweisen das er nicht am Tatort gewesen sein kann, dann erübrigen sich meines Erachtens alle weiteren Spekulationen...

Der Mensch ist des Menschen Wolf (und hier - wie so oft - im
Schafspelz)...

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Medini (780 Kommentare)
am 09.05.2011 20:12

log-daten des handys, sagt nicht viel, hatten wir doch erst, als eine unbeteiligte Person mit dem Handy auf Reisen geschickt wurde, es aber letztendlich nichts genützt hat.
Befremdlich für mich erscheint es, dass der Zeuge im Forum einer kleinformatigen Zeitung Erklärungen und Antworten auf Fragen gegeben hat, sollte eigentlich bei einem laufenden Verfahren nicht möglich sein. Sofern er es überhaupt war und nicht jemand anders seinen Namen benützt hat.
Bleibt nur zu hoffen, dass der wahre Täter eruiert wird und seine gerechte Strafe erhält.

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( Kommentare)
am 09.05.2011 21:35

Auch Beweise!

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( Kommentare)
am 10.05.2011 14:54

Das was du hier geschrieben hast ist einfach lächerlich. Philipp K. kann gar nicht unschuldig sein, das geht gar nicht. Alleine die Erklärungen von ihm für bestimmte Umstände und Widersprüche für bestimmte Gegebenheiten lassen ihn schon mehr als schuldig erscheinen, dazu braucht man noch nicht mal die erdrückende Beweislast berücksichtigen!!!!!!!!!!

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