Staatsanwalt beruft gegen Tierschützer-Freisprüche
Schon einen Tag nach dem Freispruch haben am Dienstag jene 13 Tierschützer, die sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation 14 Monate am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten mussten, einen Dämpfer erhalten: Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an, das Verfahren dürfte sich also in die nächste Instanz ziehen.
Schon einen Tag nach dem Freispruch haben am Dienstag jene 13 Tierschützer, die sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation 14 Monate am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten mussten, einen Dämpfer erhalten: Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an, das Verfahren dürfte sich also in die nächste Instanz ziehen.
Damit sind auch die Forderungen nach Entschädigung für die Aktivisten - ihre Anwälte wollen pro Angeklagtem 60.000 bis 70.000 Euro - vorerst aufgeschoben. "Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen", sagte Erich Habitzl, Sprecher der Wiener Neustädter Anklagebehörde zur APA. Man wolle daher das schriftliche Urteil abwarten und die Begründung dann genau prüfen. Ob die Berufung wegen Nichtigkeit und/oder Schuld auch tatsächlich durchgeführt wird, sei aber noch nicht fixiert.
Durch die angemeldete Berufung können die Tierschützer vorerst jedenfalls keine Entschädigung einfordern. Dafür ist ein rechtskräftiges Urteil nötig. Heuer sei damit nicht mehr zu rechnen, winkte Anwalt Stefan Traxler ab. Richterin Sonja Arleth würde "locker fünf Monate" brauchen, um ihren Spruch schriftlich auszufertigen. Prinzipiell möchte man für die Aktivisten aber nicht nur eine Entschädigung für die U-Haft im Ausmaß von 100 Euro pro Tag erreichen, sondern auch für den Verdienstentgang, die psychische Unbill - einige befinden sich in psychologischer Behandlung - und die Dauer des Verfahrens.
Die 13 Tierschützer stehen bereits jetzt vor dem finanziellen Ruin. Jene vier, die aus wirtschaftlichen Gründen keine Verfahrenshilfe bekamen, erhalten selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch vom Staat maximal 1.250 Euro Wiedergutmachung. Bei 88 Verhandlungstagen und Anwaltskosten von 3.000 bis 4.000 Euro am Tag wäre das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Zumindest die Anwälte - Traxler schätzte die Kosten pro Verteidiger auf rund 200.000 Euro - wollen ihren Mandanten aber "großzügig entgegenkommen": "Sie stehen ohnehin schon vor dem Nichts".