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Mordprozess: Lebenslang für türkischen Vater

Von nachrichten.at/apa, 03. März 2011, 21:00 Uhr
Gericht iPad
Bild: colourbox

FELDKIRCH. Ein 56-jähriger Türke ist am Donnerstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes, Nötigung und Freiheitsentziehung zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach Ansicht des Gerichts hat er den 26-jährigen Liebhaber seiner 29-jährigen Tochter erschossen. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Sein wegen Mordes durch Unterlassung angeklagter 18-jähriger Sohn wurde wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu zwölf Monaten Haft, zehn davon bedingt, verurteilt. Er nahm das Urteil an.

Der Vater soll den 26-Jährigen am 17. Mai 2010 in Hittisau (Bregenzerwald) aus nächster Nähe erschossen haben. Zu der Bluttat soll es bei einem beabsichtigten Besuch des 26-Jährigen bei der Tochter des Mannes gekommen sein. Auf dem Hausvorplatz gerieten die beiden Männer aneinander. Der Türke habe den jungen Mann geschlagen und ihn in ein Auto gezerrt, so die Tochter und eine Freundin der jungen Frau, die im Prozess als Zeugin auftrat. Der damals 17-jährige Sohn soll im Wagen mitgefahren sein.

Die Leiche des 26-Jährigen wurde zwei Tage später an einem Waldrand im Bereich des Hochhädrichs (Hittisau) entdeckt, sie wies einen tödlichen Kopfschuss auf. Der Sohn sagte gegenüber der Polizei aus, er sei vom Vater zum Mitfahren gezwungen worden, habe aber sonst keine Handlungen gesetzt. Im Bereich der Leichenfundstelle sei der 56-Jährige mit dem 26-Jährigen ausgestiegen und in den Wald gegangen, wenig später habe er einen Schuss vernommen. Nach einem Hinweis des Sohnes wurde in Krumbach (Bregenzerwald) die Tatwaffe, ein Revolver, entdeckt.

Verdächtiger stritt alles ab

Der 56-Jährige erklärte vor Gericht erneut, er habe den 26-Jährigen nicht gekannt, sei zum Tatzeitpunkt nicht in der betreffenden Gegend gewesen und habe auch keine Waffe besessen. „Ich bin kein Mörder“, erklärte der Mann. Dem widersprachen die Aussagen des Sohnes, am Donnerstag machte der 18-Jährige keine weiteren Aussagen.

Vor Gericht kamen mehrere Zeugen zu Wort. Sachverständige, die die Tatwaffe sowie die Kleidung der Beteiligten untersucht hatten, berichteten von einer teilweise nicht eindeutigen Spurenlage. So konnte etwa nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob der 56-Jährige einen Schuss abgab. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl starb der Mann an dem Kopfschuss, weitere Hinweise auf Verletzungen, etwa von einer körperlichen Auseinandersetzung, wurden nicht gefunden.

Die Verteidigung berief sich auf das Fehlen von Beweisen und verlangte einen Freispruch. Der Staatsanwalt hielt dagegen, die Zusammenschau der Indizien überführe den Erstangeklagten klar. Die Geschworenen kamen nach rund fünf Stunden Beratung gegen 20.00 Uhr zu einem Ergebnis.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 04.03.2011 09:36

spätestens nach 20 Jahren kommen diese Verurteilten in A wieder in Freiheit, was ein Hohn gegenüber den Opfern ist und auch nicht wirklich abschreckend wirkt. In D z.B. gibt es sehr wohl Verurteilte, die bis zum Tod im Gefängnis bleiben, was für gewisse Verbrechen auch die einzig mögliche Antwort des Staates sein kann.

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