Das Urteil des Schöffensenates erging wegen Brandstiftung mit fahrlässiger Todesfolge. Weil der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde anmeldete, ist es nicht rechtskräftig.
Auslöser der Tat war ein Streit der Angeklagten mit ihrem Ehemann, der ihre Annäherungsversuche nicht erwidern wollte und das Haus in Judenburg verlassen hatte. Darauf griff die alkoholisierte Frau zum Feuerzeug und zündete ein auf der Couch liegendes Badetuch an.
„Es war eine Kurzschlusshandlung, an meine Kinder habe ich dabei nicht gedacht“, sagte die Angeklagte. „Zornig und verzweifelt“ sei sie gewesen: „Mein Mann sollte sehen, dass er mich schon wieder verletzt hat.“ Als die Couch Feuer fing und ihre Löschversuche mit nassen Handtüchern nichts halfen, flüchtete sie durchs Badezimmerfenster ins Freie. Der Weg zu den Kindern im ersten Stock sei schon verraucht gewesen, „ich musste umkehren“.
Einem Passanten sagte sie, ihr 22-jähriger behinderter Sohn habe gezündelt. Auf die Frage des Richters, warum sie die Schuld auf den Sohn habe schieben wollen, sagte sie: „Weil ich so aufgeregt war.“ Der 22-Jährige wurde gerettet, für den achtjährigen Enrico und die sechsjährige Esther im ersten Stock kam jede Hilfe zu spät.
Vor Gericht beantwortete die Angeklagte gestern alle Fragen sachlich und emotionslos. Sie fühle sich schuldig der fahrlässigen Tötung, nicht aber der vorsätzlichen Brandstiftung.
Als Zeuge wurde auch der Ehemann einvernommen. Er gab an, die 42-Jährige sei immer eine gute Mutter gewesen: „Trotz allem stehe ich voll hinter ihr.“ Der psychiatrische Gutachter bescheinigte der Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt sieben Flaschen Bier und eine halbe Flasche Cognac getrunken hatte, eine ausgeprägte Alkoholsucht. Trotzdem sei sie zurechnungsfähig gewesen.
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