MÜNCHEN. Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Haft muss der 54-jährige oberösterreichische Vizeleutnant Harald S., der sich vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gegen den Vorwurf geheimdienstlicher Agententätigkeit nach dem deutschen Strafgesetzbuch verantworten muss.

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Bild: dpa
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