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Spionage-Prozess: Milde Strafen für Angeklagten gefordert

Sowohl die Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft wie die drei Verteidiger plädierten in ihren Schlussvorträgen auf Bewährungsstrafen. Das Urteil soll am Dienstagvormittag verkündet werden.

S. ist bei einer Hubschrauberstaffel des österreichischen Bundesheers als Techniker beschäftigt. Im Verlaufe des Prozesses in München hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt und bestätigt, dass er zwischen dem russischen Agenten Vladimir W., der bei der russischen Botschaft in Wien offiziell als Handelsattaché geführt wurde, und zwei Ingenieure des europäischen Hubschrauberherstellers Eurocopter in Ottobrunn bei München einen Kontakt hergestellt hatte.

Der Russe interessierte sich zunächst nur für überwiegend frei zugänglichen Unterlagen und Informationen zur Hubschraubertechnik, drang dann aber zunehmend zu Details zu den Eurocopter-Militärhubschraubern „NH 90“ und „Tiger“ vor. Zum Geheimnisverrat kam es schließlich dann doch nicht, weil die Eurocopter-Ingenieure Bedenken bekamen.

Eine Bestrafung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit setze nicht voraus, dass militärische Unterlagen geliefert werden, betonte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Auch reine Wirtschaftsspionage sei strafbar, und zwar unabhängig davon, ob die Informationen auch offen zugänglich seien. Vor allem wegen seines Geständnisses hielten die Anklägerinnen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für ausreichend.

Mehr als zwölf Monate Bewährungsstrafe sollte es nicht werden, sagte Verteidiger Matthias Schütrumpf. Immerhin habe der Vizeleutnant bei dem Vorgang nur eine „untergeordnete Rolle“ gespielt. Er sei gar nicht in der Lage gewesen, den Russen irgendetwas zu verraten.

Verteidigerin Bettina Scholten wies darauf hin, dass sich der Angeklagte Harald S. freiwillig der deutschen Justiz gestellt habe nachdem die österreichischen Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen gegen ihn wegen Verjährung eingestellt hatten.

Eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als einem Jahr wäre nach deutschem Beamtenrecht für den Angeklagten deshalb wünschenswert, weil bis zu dieser Grenze eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst nicht zwingende Folge wäre. Dem Berufssoldaten drohe beim Bundesheer im Falle der Verurteilung dennoch ein Disziplinarverfahren und schlimmstenfalls die Entfernung aus dem Dienst, sagte Anwalt Wolfgang Treuheit.

Der Angeklagte selbst bat um ein „mildes Urteil“. Er habe nicht die Kraft gehabt, den Verlockungen seines damaligen russischen Freundes, den er dreimal in Moskau besucht hatte, zu widerstehen. „Ich habe mich hineinziehen lassen“, sagte S: „Es ist mir bewusst, dass ich einen großen Fehler gemacht habe.

Kommentare
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Artikel 01. März 2011 - 00:04 Uhr
Ralf Müller
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Der Kampfhubschrauber „Tiger“ im Einsatz  Bild: dpa

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