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Strafanzeige wegen Kritik – Metternich 2011

Von Wolfgang Aistleitner, 16. Februar 2011, 00:04 Uhr
Strafanzeige wegen Kritik – Metternich 2011
Tierschützer-Protest vor dem Gericht in Wiener Neustadt Bild: APA

Prozess gegen – so die Anklage – mafiose Tierschützer, wissenschaftliche Kritik an der richterlichen Prozessführung, Strafanzeige gegen die Kritikerin. Nicht irgendwer zeigte an: immerhin die Richtervereinigung (RIV).

Prozess gegen – so die Anklage – mafiose Tierschützer, wissenschaftliche Kritik an der richterlichen Prozessführung, Strafanzeige gegen die Kritikerin. Nicht irgendwer zeigte an: immerhin die Richtervereinigung (RIV). Deren vornehmer Vereinszweck es auch ist, den Rechtsstaat zu bewahren und zu beschützen. Wurde da auf manches vergessen?

Etwa, dass die RIV seit Jahren immer wieder zu Recht behauptete, die Rechtsprechung sei Teil staatlichen Agierens und daher – zumal in einer Demokratie – gehalten, sich öffentlicher Kontrolle und Kritik zu stellen. Oder, dass es neben der Unabhängigkeit der Richter auch noch andere – nicht mindere – Grundrechte gäbe. Etwa jenes auf Meinungsäußerungs - und Informationsfreiheit, oder auch jenes auf Freiheit der Wissenschaft. Die Erklärung für die Strafanzeige mahnte die Unbeeinflussbarkeit eines Gerichtsverfahrens ein. Wurde dabei bedacht, dass die Erstattung der Strafanzeige als Drohgebärde auch gegen kritische Verteidiger verstanden und damit das Grundrecht auf ein faires Verfahren angetastet werden könnte? Und hat sich die RIV auch dieses gefragt: hätte die Prozessbeobachterin die Richterin gelobt, so hätte – nach der Logik der Anzeige – auch das eine flagrante Prozessbeeinflussung bedeuten können. Wäre die RIV auch gegen einen solchen Artikel Sturm gelaufen? Die Strafanzeige nährt die Vermutung, dass maßgebliche Teile gerade der Richterschaft im Grundrecht auf ein unabhängiges Gericht eher ein Privileg des Richters, öffentlich nicht kritisiert werden zu dürfen, denn einen Anspruch der Bevölkerung auf eine objektive, politisch unabhängige Rechtsprechung sehen.

Warum suchte man nicht den fachlichen, wissenschaftlichen Diskurs, warum nicht die schärfende Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe?

Warum flüchtete man in hoheitliche Bedrohung? Souverän gelebte Unabhängigkeit und Autorität kraft Argumentes schauen anders aus.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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( Kommentare)
am 16.02.2011 23:18

weiß, wie es geht, und kann nicht. Herr Aistleitner wusste immer schon besser, wie es geht, und jetzt plagt ihn auch noch der Pensionsschock. Die Anzeige der Richtervereinigung, deren Agieren immer schwerer verständlich wird, war gewiss keine glorreiche Idee. Deswegen aber "maßgeblichen Teilen der Richterschaft" zu unterstellen, keine öffentliche Kritik zu vertragen und der Bevölkerung keine Recht auf eine objektive, politisch unabhängige Rechtsprechung zuzuerkennen, ist populistisch und primitiv. Die Ausfälle der Frau Professor sind auch keine "wissenschaftliche Kritik". Für eine "schärfende Auseinandersetzung auf gleiche Augenhöhe" müsste man sich zu ihr (und Herrn Aistleitner) hinunterbeugen!

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 17.02.2011 05:43

für die Unabsetzbaren wohl ein Geschwindigkeitsrekord. Und - wen wunderts - souverän gegenüber der deutschen Sprache.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 16.02.2011 17:00

finden, der Herrn Ais..... wegen was auch immer verurteilt, wenn auch nur in erster Instanz, ist er doch auch ein pensionierter Präsident. Bei Herrn Ada..... war es ja so, und das Urteil hat die 2. Instanz nicht überlebt.

Und die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich nur insoweit sie nicht die Justiz betrifft - das sollte einmal klar gesagt werden.

Etwas weniger abgeklärte Zeitgenossen könnten allerdings auch die Frage aufwerfen, warum gegen Staatsanwalt und Richterin noch nicht einmal Vorerhebungen eingeleitet wurden: Noch eindeutigere - und anscheinend sogar wissenschaftlich belegte - Rechtsbeugung als in der Tierschützer-Causa ist kaum vorstellbar.

Nichtsdestotrotz gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 16.02.2011 10:13

ich kann diesen Text auf vPunkt und Komma unterschreiben.

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Corvus (315 Kommentare)
am 16.02.2011 09:58

...das nicht unbedingt dazu geeignet ist, das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in die Justiz zu stärken. Vor dem Gesetzt sind alle gleich, aber manche sind gleicher - ein Trauserpsiel, das in Österreich selbst im 21. Jahrhundert noch fast täglich zur Aufführung kommt!

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