Prozess: Kriminalist auf Du-und-Du mit Unterwelt-Größen
WIEN. Am Montag startet im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen suspendierten Chefinspektor der Wiener Polizei. Er soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit Wiener Unterwelt-Größen auf Du-und-Du gewesen sein und sich zu deren Gunsten strafbar gemacht haben.
Die Anklage gegen den 53-Jährigen liest sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch: Ihm wird Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung, falsche Zeugenaussage, Bestimmung zur Falschaussage, Betrug und das Begehen strafbarer Handlungen unter Ausnützung seiner Amtsstellung angelastet. Für den außer Dienst gestellten Top-Polizisten, der seit Beginn der gegen ihn gerichteten Ermittlungen sämtliche Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen hat, gilt die Unschuldsvermutung.
Auf den Schöffensenat, der die Schuldfrage zu klären hat, kommt ein "Mammutprogramm" zu: Richterin Irene Mann hat vorerst 14 Verhandlungstage anberaumt, die erste Prozesswoche ist ausschließlich für die Einvernahme des Angeklagten reserviert. Das Urteil wird frühestens am 11. Februar fallen.
Es ist eine schwierige Gratwanderung für nicht wenige Kriminalbeamten (gibt es eigentlich nach der Polizeireform gar nicht mehr), daß sie einerseits eine gute Aufklärungsrate haben sollen und dafür Informationen (=Zund) aus der Unterwelt brauchen, andererseits dürfen sie die Gesetze nicht übertreten - das ist nicht leicht. Der Zundgeber will natürlich auch ein Entgegenkommen oder eine für ihn brauchbare Nachricht von der Polizei über geplante Aktionen, Überwachungen, ... "Eine Hand wäscht die andere" oder: "ohne Göd ka Musi". Dieser Prozeß wird zu klären haben, ober der Beamte Gesetze übertreten hat oder nicht, es wird spannend.
daß er immer informiert war, was so in der "unterwlt" abläuft.
man braucht einfach freunde, sieht man ja jeden tag in der politik, wo die unfähigsten wurschtln auch immer gedeckt werden, gerade in der justiz.
" ... Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Nötigung, falsche Zeugenaussage, Bestimmung zur Falschaussage, Betrug und das Begehen strafbarer Handlungen unter Ausnützung seiner Amtsstellung ... "
Es gilt, wie gesagt, die Unschuldsvermutung.
Interessant wäre aber zu erfahren, was der gute Mann falsch gemacht hat, sodaß er jetzt einen Prozeß am Hals hat: Jahrelang war doch alles ein offenes Geheimnis, die Details konnte man in einem Wochenmagazin nachlesen. Passiert ist nichts.
War er womöglich nicht devot genug, hat er die VP-Zentrale in der Kärntnerstraße nicht immer vollinhaltlich und vorbeugend unterrichtet, hat er sich abfällig über Kies oder Schotter geäußert?
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