Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, bestätigte einen dementsprechenden Medienbericht. In den kommenden ein bis drei Wochen soll das Schriftstück vorgelegt werden, sagte Jarosch.
Konkret werde H. vorgeworfen, er habe den Entführer am 23. August 2006 getroffen und ins Auto einsteigen lassen, unmittelbar nachdem Natascha Kampusch nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft die Flucht aus dem Verlies im niederösterreichischen Strasshof gelungen war. Bei dieser Unterredung hatte Priklopil eine Art Lebensbeichte abgelegt. Er soll somit, so der Vorwurf der Begünstigung (Paragraf 299 StGB) Priklopil „der Verfolgung (...) absichtlich ganz oder zum Teil entzogen haben“. Bei einer Verurteilung muss H. mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen rechnen.
H. hatte lange Zeit behauptet, nichts von der Entführung gewusst zu haben. Im November 2009 änderte er seine Aussage und gestand, dass Priklopil ihm die Tat kurz vor dessen Selbstmord gestanden hatte. Wegen Mittäter- bzw. Mitwisserschaft im Entführungsfall wurde H. von der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht angeklagt.
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