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Ex-Mann Lehrstelle verschwiegen: Frau muss Alimente zurückzahlen

WIEN. Weil seine Ex-Frau drei Jahre lang verschwieg, dass die Tochter statt eines Gymnasiums eine Lehre absolvierte, zahlte der Mann 6000 Euro zu viel an Unterhalt für das Kind. Die Frau muss dem Mann das Geld zurückzahlen, entschied der Oberste Gerichtshof.

Der Rechtsstreit der geschiedenen Eltern spielte sich in der Steiermark ab, das aktuelle Urteil des OGH beschäftigt aber Juristen in ganz Österreich.

Der geschiedene Steirer ist Vater einer heute 22-jährigen Tochter, für die die Ex-Frau das alleinige Sorgerecht erhalten hatte. Als die Mutter einen neuen Partner heiratete, brach der Kontakt des Vaters zum Kind ab. „Die letzte Information über seine Tochter stammte aus dem Jahr 1997, wonach sie das Gymnasium besuchte. Von ihrem Vater gesendete SMS beantwortete sie nicht“, heißt es in dem OGH-Urteil.

2003 brach das Mädchen die Schule ab und startete eine Lehre als Friseurin. „Im Jahr 2006 trafen die Eltern einander zufällig. Auch bei dieser Gelegenheit teilte die Mutter dem Vater nicht mit, dass die Tochter eine Lehrlingsentschädigung bezieht“, heißt es in dem Urteil weiter. Als der Steirer per Zufall davon erfuhr, zog er vor Gericht und machte die Überbezahlung seines Unterhalts geltend: Im Laufe von drei Jahren waren dies immerhin zwischen 114 Euro bis 276 Euro pro Monat. Der Vater klagte dabei die Mutter. Als gesetzliche Vertreterin des Kindes hätte sie den unterhaltspflichtigen Vater über den Schulabbruch und die Lehrstelle verständigen müssen. Der Anwalt des Vaters bezog sich auf den Paragraf 178 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Die Mutter konterte in dem Prozess, der Ex-Mann habe sich in der Vergangenheit nie bei ihr nach der Ausbildung der Tochter erkundigt.

Der OGH hat nun die Revision der Mutter gegen das Urteil des Landesgerichts Graz verworfen und damit dem Vater recht gegeben.

„Kein lästiges Anhängsel“

„Bisher hatten vor Gericht nur jene Fälle Aussicht auf Erfolg, in denen Väter ihre Kinder wegen Überbezahlung des Unterhalts klagten“, sagt der Linzer Familienrechtsexperte Günter Tews, Obmann des Vereines „Dialog für Kinder“. Jetzt sei erstmals die Schadenersatzpflicht der Mutter bejaht worden, weil sie dem Ex-Mann Informationen verschwiegen habe, die für die Höhe des Unterhalts wesentlich seien, sagt Tews.

„Mit dieser Entscheidung ist endlich klargestellt, dass das Informationsrecht eines geschiedenen Elternteiles kein lästiges Anhängsel im Gesetz ist, sondern eine Regelung mit handfesten Folgen“, sagt Günter Tews.

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Hohe Dunkelziffer · von Anders (879) · 24.02.2010 21:08 Uhr

Ich bin überzeugt, dass es eine immens hohe Dunkelziffer gibt, was ungerechtfertigt hohe Alimentationsbezüge von Müttern betrifft. Man kann nur hoffen, dass immer mehr Väter ihr Recht gerichtlich einklagen. Dem Unterhaltsmissbrauch muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!

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"Brandner rettet das Klima": Heute... · von online-redaktion (531) · 24.02.2010 10:04 Uhr

Edmund "Brandner rettet das Klima" steht heute beim Posterstammtisch Rede und Antwort.

Eingeladen sind alle Poster - und solche, die's noch werden wollen.

Gasthaus Lindbauer (neben der Eisenbahnbrücke in Urfahr), heute, Mittwoch, ab 17 Uhr.

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Pflichten der Mütter und Väter · von Marie-Luise (889) · 24.02.2010 09:52 Uhr

Was die Mutter getan hat, war nicht in Ordnung. Aber ist das so etwas Außergewöhnliches, dass es eine Zeitungsmeldung wert ist? Wie viele Mütter werden von den Vätern hereingelegt?
Darüber wird kaum berichtet.
Wenn das so weitergeht, wird es bald eine "brüderliche" Aufteilung geben: Die Mütter kriegen alle Pflichten und die Väter alle Rechte.
Übrigens: 114 bis 276 Euro monatlich ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Da dürfte die Mutter all die Jahre viel mehr für ihre Tochter aufgewendet haben als der Vater. Das sollte in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden.

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Artikel 24. Februar 2010 - 00:04 Uhr
Von Robert Stammler
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Oberster Gerichtshof entschied für geschiedenen Vater.  Bild: APA

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